GOZ Nr. 5200

Versorgung eines teilbezahnten Kiefers durch eine Teilprothese mit einfachen, gebogenen Haftele­menten einschließlich Einschleifen der Auflagen

Abrechnungsbestimmung

Durch die Leistungen nach den Nummern 5200 bis 5230 sind folgende Leistungen abgegolten: Anatomische Abformungen (auch des Gegenkiefers), Bestimmung der Kieferrelation, Einproben, Einpassen bzw. Einfügen, Nachkontrolle und Korrekturen.
Maßnahmen zur Weichteilstützung sind mit den Leistungen nach den Nummern 5200 bis 5340 abgegolten.

Punktzahl700 Punkte  
Faktor1,0-fach2,3-fach3,5-fach
Gebühr in €39,37 €90,55 €137,79 €

Kommentar zur Leistungsbeschreibung

Die Teilprothese nach dieser Nummer stellt die einfachste Form eines abnehmbaren Ersatzes fehlender Zähne in einem Lücken- bzw. Restgebiss dar. Sie kann indikationsabhängig dental abgestützt oder schleimhautgelagert sein. Sie kann auch als Interims- oder Immediatersatz dienen.
Die Prothesenbasis besteht ausschließlich aus Kunststoff. Bei den einfachen Halteelementen handelt es sich um gebogene Klammern, ggf. mit Auflage. Die Anzahl der gebogenen Klammern ist befundabhängig. Eine kunststoffbasierte Prothese mit gegossenen Halte- und/oder Stützelementen wird nicht nach dieser Nummer, sondern nach der Nummer 5210 berechnet.
Einfache Teilprothesen ohne Halteelemente oder mit metallfreien Halteelementen stellen keinen Zahnersatz im Sinne dieser Gebührennummer dar sondern, sind nach § 6 Abs. 1 zu berechnen. Die Eingliederung einer Schiene zum Zwecke einer Interimsversorgung mit eingearbeiteten Prothesenzähnen oder Brückengliedern ist im Leistungsverzeichnis nicht beschrieben und daher analog berechnungsfähig. Metallfreie flexible Teilprothesen ohne gebogene Klammern werden analog nach § 6 Abs. 1 GOZ berechnet.

Zusätzlicher Aufwand

  • Erschwertes Vorgehen bei parodontal ungünstigen Verhältnissen
  • Erschwertes Vorgehen bei abgesunkenem Biss/Abrasionsgebiss
  • Erschwertes Vorgehen bei extremer Atrophie des Kieferkamms, flachem Gaumen, Würgereiz etc.
  • Erschwerte Retentionsgewinnung bei fehlendem prothetischen Äquator
  • Erschwertes Vorgehen bei Vorliegen eines Schlotterkamms
  • Erschwertes Vorgehen bei dysgnathen Verhältnissen
  • Erschwertes Vorgehen wegen divergierender oder konvergierender Pfeilerzähne
  • Ungünstige Verteilung der Restbezahnung
  • Notwendigkeit zu umfangreicher Weichteilstützung
  • Individueller Mehraufwand bei zusätzlichen Einproben
  • Mehr als zwei gebogene Halteelemente
  • Verwendung von Doppelarmklammern
  • Anzahl der zu ersetzenden Zähne
  • Anzahl der zu überbrückenden Spannen
  • u. v. m.

Zusätzlich berechnungsfähige Leistungen

  • Planungsmodell GOZ 0050
  • Planungsmodelle OK/UK GOZ 0060
  • Anatomische Abformung mit individuellem Löffel GOZ 5170
  • Versorgung eines Lückengebisses, je Spanne GOZ 5070
  • Beseitigung von scharfen Zahnkanten GOZ 4030
  • Polieren/Finieren von Restaurationen GOZ 2130
  • Rekonturieren von Restaurationsrändern GOZ 2320
  • Beseitigung grober Vorkontakte GOZ 4040
  • u. v. m.