GOZ Nr. 5320

Eingliederung eines Obturators zum Verschluss von Defekten des Gaumens

Abrechnungsbestimmung

Maßnahmen zur Weichteilstützung sind mit den Leistungen nach den Nummern 5200 bis 5340 abgegolten.

Punktzahl2200 Punkte  
Faktor1,0-fach2,3-fach3,5-fach
Gebühr in €123,73 €284,59 €433,06 €

Kommentar zur Leistungsbeschreibung

Der Obturator nach der Nummer 5320 dient im Bereich des Gaumens dem Verschluss unphysiologischer Verbindungen benachbarter Körperhöhlen, z.B. zwischen Mundhöhle und Naso-Pharyngeal-Raum bei einer Kiefer-Gaumen-Spalte oder als palliative Maßnahme bei inoperablen, tumorbedingten Perforationen zur Verbesserung von Atmung, Nahrungsaufnahme und Lautbildung.
Die Ausdehnung ist auf die zu schließende Verbindung beschränkt. Die Stützung angrenzender Weichteile ist Leistungsbestandteil.
Nachsorge und Kontrollen im Zuge der Eingliederung sind Leistungsbestandteil, weitere Maßnahmen, die z.B. durch den Krankheitsverlauf erforderlich werden, sind gesondert berechnungsfähig.
Teilleistungen der Nummer 5320 sind in der GOZ nicht beschrieben und daher analog zu berechnen. Der Obturator kann im voll-, teil- oder unbezahnten Kiefer eingegliedert werden. Er kann alleiniges Hilfsmittel sein oder in Verbindung mit Zahnersatz stehen.
Leistungen zur Herstellung des Zahnersatzes sind gesondert berechnungsfähig.
Obturatoren, die ohne vorangegangene gewebeabtragende Operation dem Verschluss unphysiologischer Verbindungen ohne Beteiligung des Gaumens dienen oder knöcherne Defizite der Kiefer ausgleichen, werden von dieser Gebührennummer nicht erfasst und sind ebenso wie Obturatoren, die dem Offenhalten eines Zystenlumens nach Zystostomie dienen, im Wege der Analogie zu bewerten.

Zusätzlicher Aufwand

  • Größe des Obturators
  • Erschwertes Vorgehen bei starker Knochenatrophie, flachem Gaumen, Würgereiz, eingeschränkter Mundöffnung usw.
  • Erschwertes Vorgehen nach umfangreichen chirurgischen Maßnahmen
  • Erschwertes Vorgehen bei Mundtrockenheit, Sklerodermie usw.
  • Erhöhter Stabilitätsbedarf bei ausgeprägtem Bruxismus, Makroglossie oder Hypermobilität von Zunge oder Lippen
  • Bindegewebig veränderte oder fehlende Tubera
  • Erschwertes Vorgehen bei dysgnathen Verhältnissen
  • Notwendigkeit zu umfangreicher Weichteilstützung
  • Ungünstige Bezahnung im Gegenkiefer
  • Individueller Mehraufwand bei zusätzlichen Einproben
  • u. v. m.

Zusätzlich berechnungsfähige Leistungen

  • Anatomische Abformung mit individuellem Löffel GOZ 5170
  • Funktionelle Abformung mit individuellem Löffel GOZ 5180
  • Chirurgische Maßnahmen GOZ 3000 ff.
  • Teilprothese mit einfachen Halteelementen GOZ 5200    
  • Modellgussteilprothese GOZ 5210
  • Verbindungselement GOZ 5080
  • Oberkiefer-Total- oder Deckprothese GOZ 5220
  • Funktionsanalytische und funktionstherapeutische Maßnahmen GOZ 8000 ff.
  • Beseitigung von scharfen Zahnkanten GOZ 4030
  • Beseitigung grober Vorkontakte GOZ 4040
  • u. v. m.