GOZ Nr. 5340

Eingliederung einer Prothese oder Epithese zum Verschluss extraoraler Weichteildefekte oder zum Ersatz fehlender Gesichtsteile einschließlich Stütz-, Halte- oder Hilfsvorrichtungen

Abrechnungsbestimmung

Maßnahmen zur Weichteilstützung sind mit den Leistungen nach den Nummern 5200 bis 5340 abgegolten.

Punktzahl7300 Punkte  
Faktor1,0-fach2,3-fach3,5-fach
Gebühr in €410,57 €944,30 €1436,99 €

Kommentar zur Leistungsbeschreibung

Unter dieser Nummer werden individuell hergestellte Hilfsmittel (z. T. aus unterschiedlichen Materialien) berechnet, die Weichteildefekte außerhalb der Mundhöhle oder das Fehlen von Gesichtsteilen ausgleichen. Derartige Defekte können im Zusammenhang mit chirurgischen Eingriffen (z. B. Zysten- oder Tumoroperationen) stehen, durch einen Unfall o. Ä. verursacht oder angeboren sein.
Die Ausdehnung einer Prothese oder Epithese nach dieser Nummer ist auf den abzudeckenden Bereich beschränkt. Sie kann als alleiniges Hilfsmittel dienen oder in Verbindung mit Zahnersatz (Teiloder Totalprothese) stehen. Der Ersatz fehlender Zähne ist mit dieser Leistung nicht abgegolten. Eine ggf. erforderliche Verbindung zum Zahnersatz ist dagegen eingeschlossen.
Befinden sich die auszugleichenden Bereiche an knöchernen Strukturen innerhalb der Mundhöhle, werden die erforderlichen Maßnahmen nicht nach dieser, sondern nach der Nummer 5320 oder 5330 berechnet.
Extraorale Defektabformungen sind in der GOZ nicht enthalten und werden daher nach § 6 Abs. 1 berechnet.

Zusätzlicher Aufwand

  • Erschwertes Vorgehen nach umfangreichen chirurgischen Maßnahmen
  • Umfang des zu versorgenden Gebietes
  • Individueller Mehraufwand bei zusätzlichen Einproben
  • u. v. m.

Zusätzlich berechnungsfähige Leistungen

  • Individuelle extraorale Defektabformungen GOZ § 6 Abs.1
  • Teilprothese mit einfachen Halteelementen GOZ 5200
  • Modellgussteilprothese GOZ 5210
  • Verbindungselement GOZ 5080
  • Total- oder Deckprothese GOZ 5220 f
  • Resektionsprothese GOZ 5330
  • Funktionsanalytische und funktionstherapeutische Maßnahmen GOZ 8000 ff.
  • Beseitigung von scharfen Zahnkanten GOZ 4030
  • Beseitigung grober Vorkontakte GOZ 4040
  • u. v. m.