Informationen zur GOZ
Stellungnahmen
Von „Abweichender Vereinbarung gemäß § 2 Abs. 3 GOZ“ über „Hygienekosten“ bis „Zystenoperationen“ – die Stellungnahmen des Ausschusses Gebührenrecht der BZÄK zu ausgewählten Einzelproblemen unterstützen bei der Abrechnung.
Stellungnahmen des Ausschusses Gebührenrecht der BZÄK zu ausgewählten Einzelproblemen
Geb.-Nr. 2197 GOZ (Adhäsive Befestigung)
Der Anwendungsbereich der Geb.-Nr. 2197 GOZ ist umstritten.
Um die fachliche Auslegung auf eine wissenschaftliche Grundlage zu stellen, hat die BZÄK die Deutschen Gesellschaft für Zahnerhaltung (DGZ) um ein wissenschaftliches Gutachten zur Adhäsivtechnik gebeten.
Gutachten
Gutachten der Professoren R. Frankenberger,
D. Heidemann, H.J. Staehle, E. Hellwig, U. Blunck und R. Hickel
Gebührenrechtliche Auswertung
Gebührenrechtliche Auswertung des Gutachtens
durch den Ausschuss Gebührenrecht der Bundeszahnärztekammer
Einschlägige Urteile
Ob die neue Gebührennummer 2197 GOZ (Adhäsive Befestigung) neben den Geb.-Nrn. 2060, 2080, 2100, 2120 GOZ berechnet werden kann, ist auch in der Rechtsprechung umstritten.
Sammlung einschlägiger Urteile
Knochenchirurgische Leistungen/Leistungskombinationen
GOZ Rechnungsformular
Der Verordnungsgeber hat zum 01.07.12 ein Rechnungsformular (Anlage 2 der GOZ) eingeführt, das dem Zahnarzt im Detail die Gestaltung seiner Gebührenrechnung vorgibt. Die Verwendung des Formulars ist Fälligkeitsvoraussetzung der Rechnung.
Anlage 2 der GOZ – Rechnungsformular (Muster)
Häufig gestellte Fragen und Antworten (FAQ) zur Anlage 2 der GOZ