Funktionsanalytische und funktionstherapeutische Leistungen

Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ)


Bundeszahnärztekammer


Sehr geehrte Patientin, sehr geehrter Patient,

funktionsanalytische-/therapeutische Leistungen (FAL/FTL) der Gebührennummern 8010 ff. GOZ oder im Wege der Analogie nach der Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ) berechnete Leistungen können erforderlich sein zur Aufdeckung versteckter funktioneller Störungen des Kausystems, also des Zusammenspiels von Zähnen, Gelenken und Muskulatur oder der Vorbereitung weiterer Maßnahmen dienen, z. B. der Anfertigung von Zahnersatz oder einer Knirscherschiene.

Hierzu nimmt Ihre Zahnärztin, bzw. Ihr Zahnarzt Registrierungen und Vermessungen vor, die es gestatten, Ihre anatomischen Verhältnisse und Unterkieferbewegungen in einem technischen Gerät, einem sogenannten Artikulator, zu simulieren.

Die Vornahme und Berechnungsfähigkeit von FAL/FTL nach den Geb.-Nrn. 8010 ff. GOZ setzen keine klinische Funktionsanalyse nach der Geb.-Nr. 8000 GOZ voraus, wie dies in Beihilfebescheiden bisweilen vertreten wird. Die Entscheidung über die Notwendigkeit einer Leistung und somit auch deren Berechnungsfähigkeit bleibt Ihrem Zahnarzt, bzw. Ihrer Zahnärztin vorbehalten.


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