Die GOZ ist eine vom Staat erlassene Gebührenordnung. Wie bei vielen Gesetzen und Ordnungen ist es nicht möglich, sämtliche Fragestellungen im Gesetz oder der Ordnung selbst zu klären. Dies betrifft insbesondere Fragen, die nach Inkrafttreten der Ordnung entstanden sind.
Bei diesen Fragen kommt es immer wieder zu unterschiedlichen Auffassungen zur Anwendung und Auslegung der GOZ zwischen den kostenerstattenden Stellen Private Krankenversicherung und Beihilfe und den Zahnärzten, bzw. Zahnärztinnen.
Vor diesem Hintergrund hat die Bundeszahnärztekammer bei Inkrafttreten der GOZ im Jahre 2012 einen grundlegenden Kommentar zur GOZ erarbeitet, um zu diesen Fragen fachlich fundiert Stellung zu beziehen.
Die Bundeszahnärztekammer hat diese Aufgabe als Arbeitsgemeinschaft der Zahnärztekammern in den Ländern wahrgenommen. Die Zahnärztekammern haben als Körperschaften des öffentlichen Rechts nach den Heilberufe-/Kammergesetzen der Länder unter anderem die Aufgabe, Zahnärzte und Zahnärztinnen sowie die Öffentlichkeit über berufsbezogene Themen zu informieren, auf Verlangen Stellungnahmen und Fachgutachten zu erstellen und Streitigkeiten zwischen Zahnärzten oder Zahnärztinnen und Patienten zu schlichten.
In dem Kommentar werden Fragen zur Anwendung und Auslegung der GOZ ausführlich behandelt und fachlich fundiert beantwortet. Die Zahnärzteschaft bringt in die Kommentierung ihren zahnärztlichen Sachverstand ein. Der Kommentar trägt dazu bei, fachliche und gebührenrechtliche Fragen zu klären und so zu weniger gerichtlichen Auseinandersetzungen zu führen. Er wird fortlaufend aktualisiert, um aktuelle Fragestellungen aufzugreifen. Der Kommentar hat mit seinem Erscheinen einen hohen Stellenwert und eine hohe Akzeptanz bei allen Beteiligten erlangt.