Der Ausschuss Gebührenrecht der Bundeszahnärztekammer (BZÄK) hat in enger Abstimmung mit der Deutschen Gesellschaft für Mund-, Kiefer- und Gesichtschirurgie (DGMKG) und der Deutschen Gesellschaft für Zahn-, Mund- und Kieferheilkunde (DGZMK) unter dem Titel „Knochenmanagement“ eine tabellarische Aufstellung knochenchirurgischer Leistungen/Leistungskombinationen erarbeitet.
Die Systematik der Tabelle folgt nachstehenden Kriterien:
- Wortlaut der jeweiligen Leistungsbeschreibung unter Zugrundelegung eines fachlichen Kontextes
- Selbstständigkeit der Leistungen
- Verwendetes Material (z.B. autologer Knochen, alloplastisches Material)
- Indikation (Leistungsziel)
- Räumliche Zuordnung (z.B. Operationsgebiet, innerhalb/außerhalb des aktuell vorhandenen skeletal envelope)
Die Notwendigkeit dieser Auflistung resultiert aus der Tatsache, dass der Verordnungsgeber mit der GOZ-Novellierung die etablierte und im Wesentlichen allseits akzeptierte Berechnung komplexer knochenchirurgischer Leistungen gemäß den Bestimmungen der bis zum 31.12.2011 geltenden GOZ außer Kraft gesetzt hat.
Die Tabelle der BZÄK gestattet es, die wesentlichen knochenchirurgischen Leistungen gemäß aktuell gültigem zahnärztlichen Standard gebührenrechtlich zu bewerten.