Auf Grundlage von § 6 Abs. 1 GOZ berechnete Leistungen unterliegen in der zahnärztlichen Liquidation gemäß § 10 Abs. 4 GOZ bestimmten Formvorschriften.
Auf Wunsch der Privaten Krankenversicherung wurden diese formalen Vorgaben im Hinblick auf die vereinbarten analogen Leistungen der Parodontitistherapie Stadium I bis III konkretisiert: Die neuen Leistungen sind in der Rechnung mit festgelegten Beschreibungen (nachstehend zur Verdeutlichung kursiv hervorgehoben) aufzuführen. Diese Forderung ermöglicht die Maschinenlesbarkeit der Rechnungen, um den Verwaltungsaufwand bei der Bearbeitung zahnärztlicher Rechnungen in diesem Bereich zu reduzieren. Zur Vermeidung von Rückfragen oder Korrespondenz in der Praxis sollten diese Beschreibungen wortgenau übernommen werden. In den nachfolgenden, vollständigen Leistungslegenden wurden diese Beschreibungen noch um die Bezeichnungen (Leistungsbeschreibungen, auch sinnerhaltend verkürzt) der zur analogen Berechnung herangezogenen Leistungen gemäß den Formvorgaben der GOZ ergänzt. Die Berechnungsbeschränkungen in den Beschlusstexten sind zu beachten.
Gebührennummer | Beschreibung der analogen Leistung/Leistungslegende |
4005a
| Erhebung mindestens eines Gingivalindex und/oder eines Parodontalindex (z. B. des Parodontalen Screening-Index PSI) Mehr als zweimal innerhalb eines Jahres, entsprechend Nr. 4005 Erhebung mindestens eines Gingivalindex und/oder eines Parodontalindex |
8000a | PAR-Diagnostik, Staging/Grading, Dokumentation Entsprechend Nr. 8000 Klinische Funktionsanalyse |
4030a | Ausfertigung PAR-Formblatt Entsprechend Nr. 4030 Beseitigung scharfer Kanten |
2110a | Parodontologisches Aufklärungs- und Therapiegespräch (ATG) Entsprechend Nr. 2110 Präparation und Restauration einer Kavität mit plastischem Füllungsmaterial, mehr als dreiflächig |
3010a | Subgingivale Instrumentierung - PAR (AIT) Einwurzeliger Zahn, entsprechend Nr. 3010 Entfernung eines mehrwurzeligen Zahnes |
4138a | Subgingivale Instrumentierung - PAR (AIT) Mehrwurzeliger Zahn, entsprechend Nr. 4138 Verwendung einer Membran zur Versorgung eines Knochendefektes |
5070a | Befundevaluation - PAR Entsprechend Nr. 5070 Versorgung eines Lückengebisses mit einer Brückenspanne, einem Prothesen- oder Freiendsattel |
0090a | Subgingivale Instrumentierung - UPT Einwurzeliger Zahn, entsprechend Nr. 0090 Intraorale Infiltrationsanästhesie |
2197a | Subgingivale Instrumentierung - UPT Mehrwurzeliger Zahn, entsprechend Nr. 2197 Adhäsive Befestigung |