Rechnungslegung analoger Leistungen der Parodontitistherapie

Vereinbart gemäß S3-Leitlinie im Beratungsforum

Ausschuss Gebührenrecht der Bundeszahnärztekammer


Auf Grundlage von § 6 Abs. 1 GOZ berechnete Leistungen unterliegen in der zahnärztlichen Liquidation gemäß § 10 Abs. 4 GOZ bestimmten Formvorschriften.

Auf Wunsch der Privaten Krankenversicherung wurden diese formalen Vorgaben im Hinblick auf die vereinbarten analogen Leistungen der Parodontitistherapie Stadium I bis III konkretisiert: Die neuen Leistungen sind in der Rechnung mit festgelegten Beschreibungen (nachstehend zur Verdeutlichung kursiv hervorgehoben) aufzuführen. Diese Forderung ermöglicht die Maschinenlesbarkeit der Rechnungen, um den Verwaltungsaufwand bei der Bearbeitung zahnärztlicher Rechnungen in diesem Bereich zu reduzieren. Zur Vermeidung von Rückfragen oder Korrespondenz in der Praxis sollten diese Beschreibungen wortgenau übernommen werden. In den nachfolgenden, vollständigen Leistungslegenden wurden diese Beschreibungen noch um die Bezeichnungen (Leistungsbeschreibungen, auch sinnerhaltend verkürzt) der zur analogen Berechnung herangezogenen Leistungen gemäß den Formvorgaben der GOZ ergänzt. Die Berechnungsbeschränkungen in den Beschlusstexten sind zu beachten.

Gebührennummer

Beschreibung der analogen Leistung/Leistungslegende

4005a

 

Erhebung mindestens eines Gingivalindex und/oder eines Parodontalindex (z. B. des Parodontalen Screening-Index PSI)

Mehr als zweimal innerhalb eines Jahres, entsprechend Nr. 4005 Erhebung mindestens eines Gingivalindex und/oder eines Parodontalindex

8000a

PAR-Diagnostik, Staging/Grading, Dokumentation

Entsprechend Nr. 8000 Klinische Funktionsanalyse

4030a

Ausfertigung PAR-Formblatt

Entsprechend Nr. 4030 Beseitigung scharfer Kanten

2110a

Parodontologisches Aufklärungs- und Therapiegespräch (ATG)

Entsprechend Nr. 2110 Präparation und Restauration einer Kavität mit plastischem Füllungsmaterial, mehr als dreiflächig

3010a

Subgingivale Instrumentierung - PAR (AIT)

Einwurzeliger Zahn, entsprechend Nr. 3010 Entfernung eines mehrwurzeligen Zahnes

4138a

Subgingivale Instrumentierung - PAR (AIT)

Mehrwurzeliger Zahn, entsprechend Nr. 4138 Verwendung einer Membran zur Versorgung eines Knochendefektes

5070a

Befundevaluation - PAR

Entsprechend Nr. 5070 Versorgung eines Lückengebisses mit einer Brückenspanne, einem Prothesen- oder Freiendsattel

0090a

Subgingivale Instrumentierung - UPT

Einwurzeliger Zahn, entsprechend Nr. 0090 Intraorale Infiltrationsanästhesie

2197a

Subgingivale Instrumentierung - UPT

Mehrwurzeliger Zahn, entsprechend Nr. 2197 Adhäsive Befestigung


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