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§ 5 - Bemessung der Gebühren für Leistun… Begründungsaufforderung bei Überschreitung des 2,3-fachen Gebührensatzes

Der 2,3-fache Gebührensatz kann nur überschritten werden, wenn der vermehrte Aufwand auf den betreffenden Patienten zurückzuführen ist. Verfahrensbezogene Besonderheiten genügen nicht.

| Gericht: Verwaltungsgericht München | Aktenzeichen: M 17 K 17.5384 | Dokumententyp: Urteil | Rechtskraft: unbekannt (siehe dazu auch VG München Az.: M 17 K 17.5823

Paragraphen: § 5 - Bemessung der Gebühren für Leistungen des Gebührenverzeichnisses
Gebührennummern: 0100, 2040, 2060, 2100, 2120, 2197, 2410, 2420, 2430, 9000

§ 5 - Bemessung der Gebühren für Leistun… Begründungsanforderung bei Überschreitung des 2,3-fachen Gebührensatzes

Der 2,3-fache Gebührensatz kann nur überschritten werden, wenn der vermehrte Aufwand auf den betreffenden Patienten zurückzuführen ist. Verfahrensbezogene Besonderheiten genügen nicht.

| Gericht: Verwaltungsgericht München | Aktenzeichen: M 17 K 17.5823 | Dokumententyp: Urteil | Rechtskraft: unbekannt (siehe dazu VG München M 17 K 17.5384)

Paragraphen: § 5 - Bemessung der Gebühren für Leistungen des Gebührenverzeichnisses
Gebührennummern: 0100, 2040, 2060, 2080, 2100, 2120, 2197, 2410, 2420, 9000

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