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Gebührennummern

Wählen Sie hier einen Gebührennummer aus, zu dem alle Urteile angezeigt werden sollen.

B - Prophylaktische Leistungen (1000)

Wirksamkeitsvoraussetzung einer Gebührenvereinbarung

Eine Gebührenvereinbarung, in der Steigerungssätze bis zum 8,2-fachen Satz vereinbart wurden, ist nicht automatisch sittenwidrig. Die pauschale Rüge der Sittenwidrigkeit ist nicht ausreichend.

B - Prophylaktische Leistungen (1000)

Angemessenheit von Honorarvereinbarungen

Eine Honorarvereinbarung über die Berechnung des 8,2-fachen Steigerungsfaktors kann angemessen sein, solange die Relation zur Qualität der zahnärztlichen Leistungen gewahrt ist. Eine Begründung der hohen Steigerungssätze ist nicht…