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Gebührennummern

Wählen Sie hier einen Gebührennummer aus, zu dem alle Urteile angezeigt werden sollen.

B - Prophylaktische Leistungen (1000)

Wirksamkeitsvoraussetzung einer Gebührenvereinbarung

Eine Gebührenvereinbarung, in der Steigerungssätze bis zum 8,2-fachen Satz vereinbart wurden, ist nicht automatisch sittenwidrig. Die pauschale Rüge der Sittenwidrigkeit ist nicht ausreichend.

B - Prophylaktische Leistungen (1000)

Berechnung des Jahreszeitraums nach Gebührennummern 1010 und 1020 GOZ

Für die Berechnung des Jahreszeitraums nach GOZ Nr. 1010 und 1020 ist auf den Zeitpunkt der Kontrolle des Übungserfolgs (Nr. 1010 der GOZ) bzw. auf die erstmalige Applikation von fluoridhaltigen Medikamenten in Form von Lacken oder Gelen auf die…