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C - Konservierende Leistungen (2000) Adhäsive Befestigung ist nicht Leistungsbestandteil von Kompositfüllungen

Die Leistung der Gebühren-Nr. 2197 ist nicht Leistungsbestandteil der Gebühren-Nr. 2100 GOZ. Die Gebühren-Nr. 2197 hat den Charakter einer Zuschlagsposition und kann nur mit anderen Leistungen berechnet werden, so insbesondere zusammen mit der…

| Gericht: Amtsgericht Düsseldorf | Aktenzeichen: 27 C 3179/14 | Dokumententyp: Urteil | Rechtskraft: rechtskräftig

Gebührennummern: 2010, 2060, 2080, 2197

Zahnärztekammern der Länder
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