Übersicht nach
Gebührennummern

Wählen Sie hier einen Gebührennummer aus, zu dem alle Urteile angezeigt werden sollen.

§ 6 - Gebühren für andere Leistungen

Dentinadhäsive Aufbaufüllung in Mehrschichttechnik

Dentinadhäsive Aufbaufüllung in Mehrschichttechnik ist vom Leistungsinhalt der Geb.-Nr. 2180 erfasst und daher nicht nach § 6 Abs. 1 GOZ analog zu berechnen.

§ 6 - Gebühren für andere Leistungen

Dentinadhäsive Aufbaufüllung in Mehrschichttechnik

Die dentinadhäsive Aufbaufüllung in Mehrschichttechnik ist nicht vom Leistungsinhalt der Gebührennummer 2180 GOZ erfasst und daher nach § 6 Abs. 1 GOZ analog zu berechnen.

C - Konservierende Leistungen (2000)

Adhäsive Befestigung ist Leistungsbestandteil von Kompositfüllungen

Die Gebühren-Nummer 2197 ist neben den Ziffern 2060, 2080, 2100 und 2120 bei Restaurationen in Adhäsivtechnik nicht gesondert berechenbar, da die adhäsive Befestigung bereits Leistungsbestandteil dieser Gebühren-Nummer ist.

§ 5 - Bemessung der Gebühren für Leistun…

Begründungsaufforderung bei Überschreitung des 2,3-fachen Gebührensatzes

Der 2,3-fache Gebührensatz kann nur überschritten werden, wenn der vermehrte Aufwand auf den betreffenden Patienten zurückzuführen ist. Verfahrensbezogene Besonderheiten genügen nicht.

§ 5 - Bemessung der Gebühren für Leistun…

Begründungsanforderung bei Überschreitung des 2,3-fachen Gebührensatzes

Der 2,3-fache Gebührensatz kann nur überschritten werden, wenn der vermehrte Aufwand auf den betreffenden Patienten zurückzuführen ist. Verfahrensbezogene Besonderheiten genügen nicht.

C - Konservierende Leistungen (2000)

Adhäsive Befestigung ist nicht Leistungsbestandteil von Kompositfüllungen

Die Gebührennummer 2197 Gebührenordnung für Zahnärzte – GOZ – ist neben den Gebührennummern 2060, 2080, 2100 und 2120 GOZ berechenbar.

C - Konservierende Leistungen (2000)

Adhäsive Befestigung ist nicht Leistungsbestandteil von Kompositfüllungen

Die Gebührennummer 2197 ist neben den Gebührennummern 2060, 2080, 2100 und 2120 Gebührenordnung für Zahnärzte – GOZ – berechenbar.

§ 6 - Gebühren für andere Leistungen

Adhäsiv befestigter, mehrfach geschichteter Kompositaufbau

Der mehrschichtige Aufbau verloren gegangener Zahnhartsubstanz mit Kompositmaterial in Adhäsivtechnik einschließlich Lichthärtung ist in der GOZ nicht beschrieben und daher gemäß § 6 Abs. 1 GOZ analog zu berechnen.

C - Konservierende Leistungen (2000)

Adhäsive Befestigung ist Leistungsbestandteil der Kompositfüllungen/subgingivale Belagsentfernung…

Die Gebührennummern 2060 ff. – hier die Geb.-Nrn. 2100 und 2120 – umfassen die Anwendung der Adhäsivtechnik bereits obligat, sodass daneben die Berechnung der Geb.-Nr. 2197 GOZ nicht in Betracht kommt. Die Entfernung subgingivaler Beläge wird nicht…