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Gebührennummern

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§ 6 - Gebühren für andere Leistungen

Dentinadhäsive Aufbaufüllung in Mehrschichttechnik

Die dentinadhäsive Aufbaufüllung in Mehrschichttechnik ist nicht vom Leistungsinhalt der Gebührennummer 2180 GOZ erfasst und daher nach § 6 Abs. 1 GOZ analog zu berechnen.