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Gebührennummern

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C - Konservierende Leistungen (2000)

Adhäsive Befestigung ist nicht Leistungsbestandteil von Kompositfüllungen

Die Gebühren-Nummer 2197 GOZ ist neben den Gebühren-Nummern 2000, 2060 und 2080 berechenbar.

C - Konservierende Leistungen (2000)

1. Fotodokumentation zu Dokumentationszwecken/2. Gebühren-Nr. 2197 ist neben der Gebühren-Nr. 6100…

1. Eine Foto- oder Videodokumentation ausschließlich zu Dokumentationszwecken ist von den Gebührenpositionen der Untersuchungsleistungen erfasst und daher nicht gesondert berechnungsfähig. 2. Die Adhäsive Befestigung eines Brackets ist nicht…

C - Konservierende Leistungen (2000)

Eingliederung von Klebebrackets

Bei Eingliederung von Klebebrackets mittels Adhäsionstechnik können neben der Gebührennummer 6100 auch Leistungen nach Gebührennummer 2197 berechnet werden.

C - Konservierende Leistungen (2000)

Gebühren-Nummer 2197 GOZ ist neben der Gebühren-Nummer 6100 GOZ berechenbar

Die adhäsive Befestigung eines Brackets ist nicht Leistungsbestandteil der Gebühren-Nummer 6100 GOZ. Die Gebühren-Nummer 6100 GOZ umfasst nur das Kleben mit anderen Techniken. Eine Berechnung scheidet jedoch aus, wenn die Gebühren-Nummer 2197 GOZ im…

§ 6 - Gebühren für andere Leistungen

Adhäsive Befestigung nicht Bestandteil v. Kompositfüllungen/Entfernung v. Wurzelfüllmaterial analog…

Die Entfernung einer vorhandenen Wurzelfüllung ist nicht vom Leistungsinhalt der Gebühren-Nummer 2410 GOZ erfasst und analog berechenbar. Die Trepanation eines Zahnes nach der Gebühren-Nummer 2390 GOZ ist dagegen neben anderen endodontischen…

§ 4 - Gebühren

Gebührennummer 2197 GOZ ist neben der Gebührennummer 6100 GOZ berechenbar

Die adhäsive Befestigung der Brackets ist nicht Leistungsbestandteil der Gebührennummer 6100 GOZ, da auch eine andere Befestigungsart in Betracht kommt bzw. kam.

C - Konservierende Leistungen (2000)

Beihilfe zur Nebeneinanderberechnung Gebührennummer 2197 und Gebührennummer 6100 GOZ

Die adhäsive Befestigung eines Brackets ist nicht Leistungsbestandteil der Gebührennummer 6100

C - Konservierende Leistungen (2000)

Adhäsive Befestigung ist Leistungsbestandteil von Kompositfüllungen

Der Begriff „in Adhäsivtechnik“ (Gebühren-Nummer 2080 GOZ) umfasst das Kondidionieren sowie das Kleben (Primen und Bonden). Da die Gebühren-Nummer 2197 das Konditionieren ebenfalls erfasst, verstöße eine Nebeneinanderberechnung der Gebühren-Nummern…

C - Konservierende Leistungen (2000)

Adhäsive Befestigung von Brackets; Berufungsurteil zu RO 8 K 14.1888, VG Regensburg

Bei einer Eingliederung eines Klebebrackets mittels Adhäsivtechnik sind neben Aufwendungen für Leistungen nach GOZ-Nr. 6100 auch Aufwendungen für Leistungen nach GOZ-Nr. 2197 beihilfefähig.