Die Gebührennummer 6100 umfasst nicht die adhäsive Befestigung der Klebebrackets. Die adhäsive Befestigung ist zusätzlich mit der Gebührennummer 2197 GOZ berechenbar.
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Gericht: Amtsgericht Bad Kreuznach
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Aktenzeichen: 23 C 285/15
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Dokumententyp: Urteil
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Rechtskraft: rechtskräftig
Die Gebührennummer 6100 GOZ umfasst nicht die adhäsive Befestigung der Klebebrackets. Deren adhäsive Befestigung ist zusätzlich mit der Gebührennummer 2197 GOZ berechenbar. Die Koste für ein Dokumentations- oder Schaumodell sind nicht berechenbar.
Die Leistung der Gebühren-Nr. 2197 ist nicht Leistungsbestandteil der Gebühren-Nr. 2100 GOZ.
Die Gebühren-Nr. 2197 hat den Charakter einer Zuschlagsposition und kann nur mit anderen Leistungen berechnet werden, so insbesondere zusammen mit der…
Die Eingliederung eines Klebebrackets nach der Gebührennummer 6100 GOZ erfasst nicht dessen adhäsive Befestigung. Diese ist zusätzlich neben der Gebührennummer 2197 GOZ zu berechnen.
Der mehrschichtige Aufbau verloren gegangener Zahnhartsubstanz mit Kompositmaterial in Adhäsivtechnik einschließlich Lichthärtung ist in der GOZ nicht beschrieben und daher gemäß § 6 Abs. 1 GOZ analog zu berechnen.