Übersicht nach Gebührennummern

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C - Konservierende Leistungen (2000) Gebührennummer 2197 ist neben der Gebührennummer 6100 GOZ berechenbar

Die Gebührennummer 6100 umfasst nicht die adhäsive Befestigung der Klebebrackets. Die adhäsive Befestigung ist zusätzlich mit der Gebührennummer 2197 GOZ berechenbar.

| Gericht: Amtsgericht Bad Kreuznach | Aktenzeichen: 23 C 285/15 | Dokumententyp: Urteil | Rechtskraft: rechtskräftig

Gebührennummern: 2197, 6100

C - Konservierende Leistungen (2000) Gebührennummer 2197 ist neben der Gebührennummer 6100 GOZ berechenbar

Die Gebührennummer 6100 GOZ umfasst nicht die adhäsive Befestigung der Klebebrackets. Deren adhäsive Befestigung ist zusätzlich mit der Gebührennummer 2197 GOZ berechenbar. Die Koste für ein Dokumentations- oder Schaumodell sind nicht berechenbar.

| Gericht: Verwaltungsgericht Münster | Aktenzeichen: 5 K 1880/15 | Dokumententyp: Urteil | Rechtskraft: unbekannt

Gebührennummern: 2197, 6100

C - Konservierende Leistungen (2000) Gebührennummer 2197 ist neben der Gebührennummer 6100 GOZ berechenbar

Die adhäsive Befestigung eines Klebebrackets wird mit der Gebührennummer 2197 berechnet. Die Gebührennummer 6100 GOZ erfasst diese Leistung nicht.

| Gericht: Amtsgericht Gießen | Aktenzeichen: 41 C 438/15 | Dokumententyp: Urteil | Rechtskraft: rechtskräftig

Gebührennummern: 2197, 6100

C - Konservierende Leistungen (2000) Adhäsive Befestigung ist nicht Leistungsbestandteil von Kompositfüllungen

Die Leistung der Gebühren-Nr. 2197 ist nicht Leistungsbestandteil der Gebühren-Nr. 2100 GOZ. Die Gebühren-Nr. 2197 hat den Charakter einer Zuschlagsposition und kann nur mit anderen Leistungen berechnet werden, so insbesondere zusammen mit der…

| Gericht: Amtsgericht Düsseldorf | Aktenzeichen: 27 C 3179/14 | Dokumententyp: Urteil | Rechtskraft: rechtskräftig

Gebührennummern: 2010, 2060, 2080, 2197

C - Konservierende Leistungen (2000) Gebührennummer 2197 ist neben der Gebührennummer 6100 GOZ berechenbar

Die Eingliederung eines Klebebrackets nach der Gebührennummer 6100 GOZ erfasst nicht dessen adhäsive Befestigung. Diese ist zusätzlich neben der Gebührennummer 2197 GOZ zu berechnen.

| Gericht: Verwaltungsgericht Arnsberg | Aktenzeichen: 13 K 2159/14 | Dokumententyp: Urteil | Rechtskraft: rechtskräftig

Paragraphen: § 5 - Bemessung der Gebühren für Leistungen des Gebührenverzeichnisses , § 10 - Fälligkeit und Abrechnung der Vergütung; Rechnung
Gebührennummern: 2197, 6100, 8000, 8010, 8020, 8080

C - Konservierende Leistungen (2000) Gebührennummer 2197 ist neben der Gebührennummer 6100 GOZ abrechenbar

Die adhäsive Befestigung eines Klebebrackets wird mit der Gebührennummer 2197 berechnet. Die Gebührennummer 6100 GOZ erfasst diese Leistung nicht.

| Gericht: Amtsgericht Köln | Aktenzeichen: 146 C 177/14 | Dokumententyp: Urteil | Rechtskraft: rechtskräftig

Paragraphen: § 4 - Gebühren
Gebührennummern: 2197, 6100

C - Konservierende Leistungen (2000) Gebührennummer 2197 ist neben der Gebührennummer 6100 GOZ berechenbar

Die adhäsive Befestigung eines Brackets ist mit der Gebührennummer 2197 GOZ berechenbar. Die Gebührennumer 6100 GOZ umfasst diese Leistung nicht.

| Gericht: Amtsgericht Laufen | Aktenzeichen: 2 C 220/15 | Dokumententyp: Urteil | Rechtskraft: rechtskräftig

Paragraphen: § 4 - Gebühren
Gebührennummern: 2197, 6100

§ 6 - Gebühren für andere Leistungen Adhäsiv befestigter, mehrfach geschichteter Kompositaufbau

Der mehrschichtige Aufbau verloren gegangener Zahnhartsubstanz mit Kompositmaterial in Adhäsivtechnik einschließlich Lichthärtung ist in der GOZ nicht beschrieben und daher gemäß § 6 Abs. 1 GOZ analog zu berechnen.

| Gericht: Amtsgericht Schöneberg | Aktenzeichen: 18 C 65/14 | Dokumententyp: Urteil | Rechtskraft: rechtskräftig

Paragraphen: § 6 - Gebühren für andere Leistungen , § 5 - Bemessung der Gebühren für Leistungen des Gebührenverzeichnisses
Gebührennummern: 2197, 2100

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