Übersicht nach Gebührennummern

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C - Konservierende Leistungen (2000) Gebührennummer 2197 ist neben der Gebührennummer 6100 GOZ berechenbar

Die adhäsive Befestigung eines Klebebrackets wird mit der Gebührennummer 2197 berechnet. Die Gebührennummer6100 GOZ erfasst diese Leistung nicht.

| Gericht: Landgericht Bayreuth | Aktenzeichen: 13 S 113/14 - Berufungsurteil zu 103 C 7621/14 AG Bayreuth | Dokumententyp: Urteil | Rechtskraft: rechtskräftig - siehe auch Urteil AG Bayreuth - Az.: 103 C 762/14 AG Bayreuth

Paragraphen: § 4 - Gebühren , § 6 - Gebühren für andere Leistungen
Gebührennummern: 2197, 6100

C - Konservierende Leistungen (2000) Adhäsive Befestigung von Brackets; VG Regensburg

Neben der Geb.-Nr. 6100 GOZ für die Befestigung eines Brackets ist die Geb.-Nr. 2197 GOZ berechenbar.

| Gericht: Verwaltungsgericht Regensburg | Aktenzeichen: RO 8 K 14.1888 | Dokumententyp: Urteil | Rechtskraft: nicht rechtskräftig - siehe Urteil nächster Instanz Bayerischer Verwaltungsgerichtshof - Az.: 14 BV 15.527

Gebührennummern: 2197, 6100

C - Konservierende Leistungen (2000) Beihilfe zur Nebeneinanderberechnung Gebührennummer 2197 und Gebührennummer 6100 GOZ

Die Nebeneinanderberechnung der Gebührennummern 2197 und 6100 GOZ mag zwar gebührenrechtlich vertretbar sein, die Beihilfe kann sich aber – rechtlich vertretbar – auch der gegenteiligen Auffassung anschließen.

| Gericht: Verwaltungsgericht Neustadt a. d. Weinstraße | Aktenzeichen: 1 K 886/14.NW | Dokumententyp: Urteil | Rechtskraft: nicht rechtskräftig aufgehoben durch OVG Rheinland-Pfalz - Az.: 2 A 10634/15.OVG - dieses ist rechtskräftig

Gebührennummern: 2197, 6100

C - Konservierende Leistungen (2000) Berechnung der Gebühren-Nummer 2197 neben der Gebühren-Nummer 6100 GOZ ist vertretbar

Bestehen bei objektiver Betrachtung widerstreitende Auffassungen zur Auslegung der GOZ hat der Behilfeberechtigte dann Anspruch auf Beihilfe, wenn die zur Erstattung eingereichte Rechnung auf eine vertretbare Position gestützt ist. Die Berechnung der…

| Gericht: Verwaltungsgericht Arnsberg | Aktenzeichen: 13 K 3687/13 | Dokumententyp: Urteil | Rechtskraft: rechtskräftig

Gebührennummern: 2197, 6100

C - Konservierende Leistungen (2000) Adhäsive Befestigung ist Leistungsbestandteil der Kompositfüllungen/subgingivale Belagsentfernung…

Die Gebührennummern 2060 ff. – hier die Geb.-Nrn. 2100 und 2120 – umfassen die Anwendung der Adhäsivtechnik bereits obligat, sodass daneben die Berechnung der Geb.-Nr. 2197 GOZ nicht in Betracht kommt. Die Entfernung subgingivaler Beläge wird nicht…

| Gericht: Amtsgericht Celle | Aktenzeichen: 13 C 1449/13 5.2 | Dokumententyp: Urteil | Rechtskraft: rechtskräftig

Paragraphen: § 10 - Fälligkeit und Abrechnung der Vergütung; Rechnung
Gebührennummern: 2197, 2100, 2120, 1040

C - Konservierende Leistungen (2000) Gebührennummer 2197 ist neben der Gebührennummer 6100 GOZ berechenbar

Die adhäsive Befestigung eines Klebebrackets wird mit der Gebührennummer 2197 berechnet. Die Gebührennummer6100 GOZ erfasst diese Leistung nicht.

| Gericht: Amtsgericht Bayreuth | Aktenzeichen: 103 C 762/14 - siehe auch LG Bayreuth - Az.: 13 S 113/14 | Dokumententyp: Urteil | Rechtskraft: rechtskräftig - siehe auch LG Bayreuth - Az.: 13 S 113/14

Paragraphen: § 4 - Gebühren
Gebührennummern: 2197, 6100, 6150

C - Konservierende Leistungen (2000) Adhäsive Befestigung ist nicht Leistungsbestandteil von Kompositfüllungen

Die adhäsive Befestigung nach GOZ-Nr. 2197 stellt einen Mehraufwand – also einen Zuschlag – dar und ist neben jeder adhäsiv befestigungsfähigen Grundleistung gesondert abrechenbar und nicht in der Grundleistung bereits enthalten. Die adhäsive…

| Gericht: Amtsgericht Bonn | Aktenzeichen: 116 C 148/13 | Dokumententyp: Urteil | Rechtskraft: rechtskräftig

Gebührennummern: 2197, 2120

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