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Gebührennummern

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§ 6 - Gebühren für andere Leistungen

Adhäsiv befestigter, mehrfach geschichteter Kompositaufbau

Der mehrschichtige Aufbau verloren gegangener Zahnhartsubstanz mit Kompositmaterial in Adhäsivtechnik einschließlich Lichthärtung ist in der GOZ nicht beschrieben und daher gemäß § 6 Abs. 1 GOZ analog zu berechnen.

G - Kieferorthopädische Leistungen (6000…

Adhäsive Befestigung von Brackets; AG Nürnberg

Neben der Geb.-Nr. 6100 GOZ ist die Geb.-Nr. 2197 GOZ nicht berechnungsfähig, da die adhäsive Befestigung eines Klebebrackets durch die Geb.-Nr. 6100 GOZ abgegolten ist.

C - Konservierende Leistungen (2000)

Gebührennummer 2197 ist neben der Gebührennummer 6100 GOZ berechenbar

Die adhäsive Befestigung eines Klebebrackets wird mit der Gebührennummer 2197 berechnet. Die Gebührennummer6100 GOZ erfasst diese Leistung nicht.

C - Konservierende Leistungen (2000)

Adhäsive Befestigung von Brackets; VG Regensburg

Neben der Geb.-Nr. 6100 GOZ für die Befestigung eines Brackets ist die Geb.-Nr. 2197 GOZ berechenbar.

C - Konservierende Leistungen (2000)

Beihilfe zur Nebeneinanderberechnung Gebührennummer 2197 und Gebührennummer 6100 GOZ

Die Nebeneinanderberechnung der Gebührennummern 2197 und 6100 GOZ mag zwar gebührenrechtlich vertretbar sein, die Beihilfe kann sich aber – rechtlich vertretbar – auch der gegenteiligen Auffassung anschließen.

C - Konservierende Leistungen (2000)

Berechnung der Gebühren-Nummer 2197 neben der Gebühren-Nummer 6100 GOZ ist vertretbar

Bestehen bei objektiver Betrachtung widerstreitende Auffassungen zur Auslegung der GOZ hat der Behilfeberechtigte dann Anspruch auf Beihilfe, wenn die zur Erstattung eingereichte Rechnung auf eine vertretbare Position gestützt ist. Die Berechnung der…

C - Konservierende Leistungen (2000)

Adhäsive Befestigung ist Leistungsbestandteil der Kompositfüllungen

Neben der Geb.-Nr. 2080 GOZ ist die Geb.-Nr. 2197 GOZ nicht berechnungsfähig.

C - Konservierende Leistungen (2000)

Adhäsive Befestigung ist Leistungsbestandteil der Kompositfüllungen/subgingivale Belagsentfernung…

Die Gebührennummern 2060 ff. – hier die Geb.-Nrn. 2100 und 2120 – umfassen die Anwendung der Adhäsivtechnik bereits obligat, sodass daneben die Berechnung der Geb.-Nr. 2197 GOZ nicht in Betracht kommt. Die Entfernung subgingivaler Beläge wird nicht…

C - Konservierende Leistungen (2000)

Gebührennummer 2197 ist neben der Gebührennummer 6100 GOZ berechenbar

Die adhäsive Befestigung eines Klebebrackets wird mit der Gebührennummer 2197 berechnet. Die Gebührennummer6100 GOZ erfasst diese Leistung nicht.

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