Neben der Geb.-Nr. 6100 GOZ ist die Geb.-Nr. 2197 GOZ nicht berechnungsfähig, da die adhäsive Befestigung eines Klebebrackets durch die Geb.-Nr. 6100 GOZ abgegolten ist.
Die adhäsive Befestigung eines Klebebrackets wird mit der Gebührennummer 2197 berechnet. Die Gebührennummer6100 GOZ erfasst diese Leistung nicht.
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Gericht: Landgericht Bayreuth
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Aktenzeichen: 13 S 113/14 - Berufungsurteil zu 103 C 7621/14 AG Bayreuth
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Dokumententyp: Urteil
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Rechtskraft: rechtskräftig - siehe auch Urteil AG Bayreuth - Az.: 103 C 762/14 AG Bayreuth
Die Nebeneinanderberechnung der Gebührennummern 2197 und 6100 GOZ mag zwar gebührenrechtlich vertretbar sein, die Beihilfe kann sich aber – rechtlich vertretbar – auch der gegenteiligen Auffassung anschließen.
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Gericht: Verwaltungsgericht Neustadt a. d. Weinstraße
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Aktenzeichen: 1 K 886/14.NW
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Dokumententyp: Urteil
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Rechtskraft: nicht rechtskräftig aufgehoben durch OVG Rheinland-Pfalz - Az.: 2 A 10634/15.OVG - dieses ist rechtskräftig
Bestehen bei objektiver Betrachtung widerstreitende Auffassungen zur Auslegung der GOZ hat der Behilfeberechtigte dann Anspruch auf Beihilfe, wenn die zur Erstattung eingereichte Rechnung auf eine vertretbare Position gestützt ist. Die Berechnung der…
Die Gebührennummern 2060 ff. – hier die Geb.-Nrn. 2100 und 2120 – umfassen die Anwendung der Adhäsivtechnik bereits obligat, sodass daneben die Berechnung der Geb.-Nr. 2197 GOZ nicht in Betracht kommt. Die Entfernung subgingivaler Beläge wird nicht…
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Gericht: Amtsgericht Celle
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Aktenzeichen: 13 C 1449/13 5.2
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Dokumententyp: Urteil
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Rechtskraft: rechtskräftig
Die adhäsive Befestigung eines Klebebrackets wird mit der Gebührennummer 2197 berechnet. Die Gebührennummer6100 GOZ erfasst diese Leistung nicht.
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Gericht: Amtsgericht Bayreuth
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Aktenzeichen: 103 C 762/14 - siehe auch LG Bayreuth - Az.: 13 S 113/14
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Dokumententyp: Urteil
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Rechtskraft: rechtskräftig - siehe auch LG Bayreuth - Az.: 13 S 113/14
Die adhäsive Befestigung nach GOZ-Nr. 2197 stellt einen Mehraufwand – also einen Zuschlag – dar und ist neben jeder adhäsiv befestigungsfähigen Grundleistung gesondert abrechenbar und nicht in der Grundleistung bereits enthalten. Die adhäsive…