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Gebührennummern

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C - Konservierende Leistungen (2000)

Adhäsive Befestigung von Brackets; LG Hildesheim

Die adhäsive Befestigung nach der Geb.-Nr. 2197 ist neben der Geb.-Nr. 6100 berechenbar. Bei Kompositfüllungen ist die adhäsive Befestigung dagegen Leistungsbestandteil.

C - Konservierende Leistungen (2000)

Adhäsive Befestigung von Brackets; AG Saarbrücken

Die adhäsive Befestigung nach der Geb.-Nr. 2197 GOZ ist neben der Geb.-Nr. 6100 GOZ berechenbar.

C - Konservierende Leistungen (2000)

Kompositaufbauten analog berechnungsfähig

Dentinadhäsiv befestigte mehrfach geschichtete Kompositaufbauten sind gemäß § 6 Abs. 1 GOZ berechenbar.

C - Konservierende Leistungen (2000)

Adhäsive Befestigung von Brackets; AG Bayreuth

Die adhäsive Befestigung von Brackets über die Geb.-Nr. 2197 GOZ ist gesondert neben der Geb.-Nr. 6100 GOZ berechnungsfähig.

C - Konservierende Leistungen (2000)

Adhäsive Befestigung von Brackets ist mit Gebühren-Nr. 2197 GOZ berechenbar

Die Gebühren-Nummer 6100 umfasst nicht die adhäsive Befestigung von Klebebrackets. Deren adhäsive Befestigung ist zusätzlich mit der Gebühren-Nummer 2197 abrechenbar.

C - Konservierende Leistungen (2000)

Entfernung von Bögen/Teilbögen und adhäsive Befestigung von Brackets

Die Geb.-Nr. 2290 GOZ ist für das Ausligieren von Bögen berechnungsfähig. Die adhäsive Befestigung von Klebebrackets ist mit der Geb.-Nr. 2197 GOZ gesondert berechnungsfähig.

C - Konservierende Leistungen (2000)

Adhäsive Befestigung von Brackets; AG Recklinghausen

Die adhäsive Befestigung von Brackets ist mit der Geb.-Nr. 2197 GOZ neben der Geb.-Nr. 6100 GOZ gesondert berechenbar.