Übersicht nach Gebührennummern

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C - Konservierende Leistungen (2000) Adhäsive Befestigung von Brackets; LG Hildesheim

Die adhäsive Befestigung nach der Geb.-Nr. 2197 ist neben der Geb.-Nr. 6100 berechenbar. Bei Kompositfüllungen ist die adhäsive Befestigung dagegen Leistungsbestandteil.

| Gericht: Landgericht Hildesheim | Aktenzeichen: 1 S 15/14 - Berufungsurteil zu AG Hildesheim 81 C 91/13 | Dokumententyp: Urteil | Rechtskraft: rechtskräftig

Gebührennummern: 2197, 6100

C - Konservierende Leistungen (2000) Adhäsive Befestigung von Brackets ist mit Gebühren-Nr. 2197 GOZ berechenbar

Die Gebühren-Nummer 6100 umfasst nicht die adhäsive Befestigung von Klebebrackets. Deren adhäsive Befestigung ist zusätzlich mit der Gebühren-Nummer 2197 abrechenbar.

| Gericht: Amtsgericht Hildesheim | Aktenzeichen: 81 C 91/13 | Dokumententyp: Urteil | Rechtskraft: nicht rechtskräftig - aufgehoben durch LG Hildesheim Az.: 1 C 15/14

Paragraphen: § 4 - Gebühren
Gebührennummern: 2180, 2190, 2195, 2197, 6100

C - Konservierende Leistungen (2000) Entfernung von Bögen/Teilbögen und adhäsive Befestigung von Brackets

Die Geb.-Nr. 2290 GOZ ist für das Ausligieren von Bögen berechnungsfähig. Die adhäsive Befestigung von Klebebrackets ist mit der Geb.-Nr. 2197 GOZ gesondert berechnungsfähig.

| Gericht: Amtsgericht Pankow/Weißensee | Aktenzeichen: 6 C 46/13 | Dokumententyp: Urteil | Rechtskraft: rechtskräftig

Paragraphen: § 6 - Gebühren für andere Leistungen
Gebührennummern: 2290, 6140, 2197, 6100

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