Übersicht nach Gebührennummern

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C - Konservierende Leistungen (2000) Teilleistung gemäß Nr. 2230 GOZ

Die Präparation für die Versorgung durch eine Vollkrone ist nicht mit der Gebühr für ein Langzeitprovisorium abgegolten. Sie kann daher als Teilleistung gemäß Nr. 2230 GOZ berechnet werden, wenn die Überkronung nicht erfolgt.

| Gericht: Amtsgericht Düsseldorf | Aktenzeichen: 33 C 316/15 | Dokumententyp: Urteil | Rechtskraft: unbekannt

Gebührennummern: 2210, 2230

C - Konservierende Leistungen (2000) Runderlasse der Finanzministerien zur GOZ

Runderlasse der Finanzministerien zur GOZ sind bloße Rechtsauffassungen des Dienstherren und binden die Gerichte nicht.

| Gericht: Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen | Aktenzeichen: 1 A 1660/15 | Dokumententyp: Beschluss | Rechtskraft: rechtskräftiger Berufungsbeschluss - siehe dazu VG Köln Az.: 10 K 4705/13

Paragraphen: § 5 - Bemessung der Gebühren für Leistungen des Gebührenverzeichnisses
Gebührennummern: 2200, 2210, 2220, 5170

§ 5 - Bemessung der Gebühren für Leistun… Schwellenwertüberschreitung und Anspruch auf Beihilfe

Die Überschreitung des 2,3-fachen Gebührensatzes setzt patientenbezogene Besonderheiten oraus. Eine für nicht ausreichend erahtete Begründung kann vom Zahnarzt ergänzt werden.

| Gericht: Verwaltungsgericht Hannover | Aktenzeichen: 13 A 8004/13 | Dokumententyp: Urteil | Rechtskraft: unbekannt

Paragraphen: § 5 - Bemessung der Gebühren für Leistungen des Gebührenverzeichnisses
Gebührennummern: 2210, 8010, 8020, 8080

Zahnärztekammern der Länder
Positionen und Statements