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Gebührennummern

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C - Konservierende Leistungen (2000)

Teilleistung gemäß Nr. 2230 GOZ

Die Präparation für die Versorgung durch eine Vollkrone ist nicht mit der Gebühr für ein Langzeitprovisorium abgegolten. Sie kann daher als Teilleistung gemäß Nr. 2230 GOZ berechnet werden, wenn die Überkronung nicht erfolgt.