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§ 6 - Gebühren für andere Leistungen

Analoge Berechnung der intrakoronalen und intrakanalären Diagnostik (IKD)

Bei einer intrakoronalen und intrakanalären Diagnostik (IKD) handelt es sich um eine selbständige zahnärztliche Leistung, die gemäß § 6 Abs. 1 GOZ analog zu berechnen ist.