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§ 6 - Gebühren für andere Leistungen Analoge Berechnung der intrakoronalen und intrakanalären Diagnostik (IKD)

Bei einer intrakoronalen und intrakanalären Diagnostik (IKD) handelt es sich um eine selbständige zahnärztliche Leistung, die gemäß § 6 Abs. 1 GOZ analog zu berechnen ist.

| Gericht: Amtsgericht Ludwigsburg | Aktenzeichen: 8 C 1040/16 | Dokumententyp: Urteil | Rechtskraft: unbekannt

Paragraphen: § 6 - Gebühren für andere Leistungen
Gebührennummern: 2390, 2410, 2440, 4090

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