Die Individualisierung eines Konfektionslöffels erfüllt die Anforderungen eines individuellen Löffels. Die Befestigung von Brackets in Lingualtechnik ist medizinisch notwendig und nicht bloße Kosmetik.
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Gericht: Landgericht Düsseldorf
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Aktenzeichen: 9 O 396/ 14
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Dokumententyp: Urteil
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Rechtskraft: aufgehoben durch OLG Düsseldorf 23 U 87/ 17
Liegen die in der Gebühren-Nummer 5170 GOZ genannten Kriterien nicht vor, kommt eine direkte Berechnung der Gebühren-Nummer nicht in Betracht. Die anatomische Abformung mit individuellem Löffel ist in diesen Fällen analog berechnungsfähig.