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Gebührennummern

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§ 1 - Anwendungsbereich

Individualisierung eines Konfektionslöffels/ medizinische Notwendigkeit der Lingualtechnik

Die Individualisierung eines Konfektionslöffels erfüllt die Anforderungen eines individuellen Löffels. Die Befestigung von Brackets in Lingualtechnik ist medizinisch notwendig und nicht bloße Kosmetik.

F - Prothetische Leistungen (5000)

Begründungspflicht bei Honorarvereinbarungen

Eine besondere Begründungspflicht besteht bei Vorliegen einer wirksamen Honorarvereinbarung nach § 2 I GOZ nicht.

C - Konservierende Leistungen (2000)

Runderlasse der Finanzministerien zur GOZ

Runderlasse der Finanzministerien zur GOZ sind bloße Rechtsauffassungen des Dienstherren und binden die Gerichte nicht.

C - Konservierende Leistungen (2000)

Anatomische Abformung mit individuellem Löffel kann analog berechnungsfähig sein

Liegen die in der Gebühren-Nummer 5170 GOZ genannten Kriterien nicht vor, kommt eine direkte Berechnung der Gebühren-Nummer nicht in Betracht. Die anatomische Abformung mit individuellem Löffel ist in diesen Fällen analog berechnungsfähig.