Übersicht nach Gebührennummern

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§ 4 - Gebühren Gebührennummer 2197 GOZ ist neben der Gebührennummer 6100 GOZ berechenbar

Die adhäsive Befestigung der Brackets ist nicht Leistungsbestandteil der Gebührennummer 6100 GOZ, da auch eine andere Befestigungsart in Betracht kommt bzw. kam.

| Gericht: Landgericht Hamburg | Aktenzeichen: 306 O 415/13 | Dokumententyp: Urteil | Rechtskraft: unbekannt

Paragraphen: § 4 - Gebühren
Gebührennummern: 2197, 6100

C - Konservierende Leistungen (2000) Beihilfe zur Nebeneinanderberechnung Gebührennummer 2197 und Gebührennummer 6100 GOZ

Die adhäsive Befestigung eines Brackets ist nicht Leistungsbestandteil der Gebührennummer 6100

| Gericht: Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz | Aktenzeichen: 2 A 10634/15.OVG | Dokumententyp: Urteil | Rechtskraft: rechtskräftig - siehe auch dazu Vorinstanz: VG Neustadt a. d. Weinstraße - Az.: 1 K 866/14.NW - dieses ist mit dieser Entscheidung aufgehoben

Gebührennummern: 2197, 6100

C - Konservierende Leistungen (2000) Adhäsive Befestigung von Brackets; Berufungsurteil zu RO 8 K 14.1888, VG Regensburg

Bei einer Eingliederung eines Klebebrackets mittels Adhäsivtechnik sind neben Aufwendungen für Leistungen nach GOZ-Nr. 6100 auch Aufwendungen für Leistungen nach GOZ-Nr. 2197 beihilfefähig.

| Gericht: Bayerischer Verwaltungsgerichtshof | Aktenzeichen: 14 BV 15.527/16 | Dokumententyp: Urteil | Rechtskraft: rechtskräftig

Gebührennummern: 2197, 6100

C - Konservierende Leistungen (2000) Gebührennummer 2197 ist neben der Gebührennummer 6100 GOZ berechenbar

Die Gebührennummer 6100 umfasst nicht die adhäsive Befestigung der Klebebrackets. Die adhäsive Befestigung ist zusätzlich mit der Gebührennummer 2197 GOZ berechenbar.

| Gericht: Amtsgericht Bad Kreuznach | Aktenzeichen: 23 C 285/15 | Dokumententyp: Urteil | Rechtskraft: rechtskräftig

Gebührennummern: 2197, 6100

C - Konservierende Leistungen (2000) Gebührennummer 2197 ist neben der Gebührennummer 6100 GOZ berechenbar

Die Gebührennummer 6100 GOZ umfasst nicht die adhäsive Befestigung der Klebebrackets. Deren adhäsive Befestigung ist zusätzlich mit der Gebührennummer 2197 GOZ berechenbar. Die Koste für ein Dokumentations- oder Schaumodell sind nicht berechenbar.

| Gericht: Verwaltungsgericht Münster | Aktenzeichen: 5 K 1880/15 | Dokumententyp: Urteil | Rechtskraft: unbekannt

Gebührennummern: 2197, 6100

C - Konservierende Leistungen (2000) Gebührennummer 2197 ist neben der Gebührennummer 6100 GOZ berechenbar

Die adhäsive Befestigung eines Klebebrackets wird mit der Gebührennummer 2197 berechnet. Die Gebührennummer 6100 GOZ erfasst diese Leistung nicht.

| Gericht: Amtsgericht Gießen | Aktenzeichen: 41 C 438/15 | Dokumententyp: Urteil | Rechtskraft: rechtskräftig

Gebührennummern: 2197, 6100

C - Konservierende Leistungen (2000) Gebührennummer 2197 ist neben der Gebührennummer 6100 GOZ berechenbar

Die Eingliederung eines Klebebrackets nach der Gebührennummer 6100 GOZ erfasst nicht dessen adhäsive Befestigung. Diese ist zusätzlich neben der Gebührennummer 2197 GOZ zu berechnen.

| Gericht: Verwaltungsgericht Arnsberg | Aktenzeichen: 13 K 2159/14 | Dokumententyp: Urteil | Rechtskraft: rechtskräftig

Paragraphen: § 5 - Bemessung der Gebühren für Leistungen des Gebührenverzeichnisses , § 10 - Fälligkeit und Abrechnung der Vergütung; Rechnung
Gebührennummern: 2197, 6100, 8000, 8010, 8020, 8080

C - Konservierende Leistungen (2000) Gebührennummer 2197 ist neben der Gebührennummer 6100 GOZ abrechenbar

Die adhäsive Befestigung eines Klebebrackets wird mit der Gebührennummer 2197 berechnet. Die Gebührennummer 6100 GOZ erfasst diese Leistung nicht.

| Gericht: Amtsgericht Köln | Aktenzeichen: 146 C 177/14 | Dokumententyp: Urteil | Rechtskraft: rechtskräftig

Paragraphen: § 4 - Gebühren
Gebührennummern: 2197, 6100

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