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Gebührennummern

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§ 6 - Gebühren für andere Leistungen

Gesonderte Berechnung der Entfernung von Bögen

Die Entfernung eines Bogens ist nicht Leistungsbestandteil der Gebühren-Nr. 6150 GOZ. Die Berechnung nach Gebühren-Nr. 2702 GOÄ ist nicht zu beanstanden.

C - Konservierende Leistungen (2000)

1. Fotodokumentation zu Dokumentationszwecken/2. Gebühren-Nr. 2197 ist neben der Gebühren-Nr. 6100…

1. Eine Foto- oder Videodokumentation ausschließlich zu Dokumentationszwecken ist von den Gebührenpositionen der Untersuchungsleistungen erfasst und daher nicht gesondert berechnungsfähig. 2. Die Adhäsive Befestigung eines Brackets ist nicht…

C - Konservierende Leistungen (2000)

Gebührennummer 2197 ist neben der Gebührennummer 6100 GOZ berechenbar

Die adhäsive Befestigung eines Klebebrackets wird mit der Gebührennummer 2197 berechnet. Die Gebührennummer6100 GOZ erfasst diese Leistung nicht.