Übersicht nach Gebührennummern

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§ 6 - Gebühren für andere Leistungen Gesonderte Berechnung der Entfernung von Bögen

Die Entfernung eines Bogens ist nicht Leistungsbestandteil der Gebühren-Nr. 6150 GOZ. Die Berechnung nach Gebühren-Nr. 2702 GOÄ ist nicht zu beanstanden.

| Gericht: Verwaltungsgericht Stuttgart | Aktenzeichen: 12 K 3839/12 | Dokumententyp: Urteil | Rechtskraft: rechtskräftig

Paragraphen: § 6 - Gebühren für andere Leistungen
Gebührennummern: 6150

C - Konservierende Leistungen (2000) 1. Fotodokumentation zu Dokumentationszwecken/2. Gebühren-Nr. 2197 ist neben der Gebühren-Nr. 6100…

1. Eine Foto- oder Videodokumentation ausschließlich zu Dokumentationszwecken ist von den Gebührenpositionen der Untersuchungsleistungen erfasst und daher nicht gesondert berechnungsfähig. 2. Die Adhäsive Befestigung eines Brackets ist nicht…

| Gericht: Amtsgericht Ludwigsburg | Aktenzeichen: 6 C 2064/16 | Dokumententyp: Beschluss | Rechtskraft: rechtskräftig

Gebührennummern: 2197, 6100, 6150

C - Konservierende Leistungen (2000) Gebührennummer 2197 ist neben der Gebührennummer 6100 GOZ berechenbar

Die adhäsive Befestigung eines Klebebrackets wird mit der Gebührennummer 2197 berechnet. Die Gebührennummer6100 GOZ erfasst diese Leistung nicht.

| Gericht: Amtsgericht Bayreuth | Aktenzeichen: 103 C 762/14 - siehe auch LG Bayreuth - Az.: 13 S 113/14 | Dokumententyp: Urteil | Rechtskraft: rechtskräftig - siehe auch LG Bayreuth - Az.: 13 S 113/14

Paragraphen: § 4 - Gebühren
Gebührennummern: 2197, 6100, 6150

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