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Gebührennummern

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Urteil zur Abrechnung ohne GOZ-Bezug

Nervverlagerung und Rückverlagerung

Eine zeitweilige Nervverlagerung und Rückverlagerung in ein neu gestaltetes Bett ist eine „Neueinbettung“ im Sinne von GOÄ-Nr. 2584 Eine Neurolyse nach der GOÄ-Nr. 2584 ist nicht methodisch notwendiger Einzelschritt zur Ausführung einer…

§ 6 - Gebühren für andere Leistungen

Entfernung von KFO-Bögen

Die Entfernung von KFO-Bögen ist nicht von den Kernpositionen 6030 bis 6080 erfasst und daher nach § 6 Abs. 1 GOZ analog zu berechnen. Der Runderlass eines Finanzministeriums beschränkt die Berechnung auf die Geb.-Nr. 6130 analog.

§ 4 - Gebühren

Eingliederung eines festsitzenden Retainers gesondert berechenbar

Die Eingliederung eines festsitzenden Retainers ist nicht mit den Kernpositionen nach den Nummern 6030 bis 6080 GOZ abgegolten.

Urteil zur Abrechnung ohne GOZ-Bezug

Ratenzahlungsvereinbarung in der Kieferorthopädie

Vorformulierte Ratenzahlungsvereinbarungen, die monatliche Raten unabhängig von einzelnen Behandlungsschritten vorsehen, sind unzulässig.

§ 5 - Bemessung der Gebühren für Leistun…

Analogsedierung bei Weisheitszahnentfernung

Im Rahmen einer Weisheitszahnentfernung kann eine Analogsedierung medizinisch notwendig und damit beihilfefähig sein.

§ 10 - Fälligkeit und Abrechnung der Ver…

Heil- und Kostenplan keine Voraussetzung für Vergütungsanspruch

Information über die voraussichtlichen Kosten ist grundsätzlich nur erforderlich, wenn Kenntnis davon besteht, dass Kostenübernahme nicht gewährleistet ist. Umfang der Aufklärungspflichten.

Urteil zur Abrechnung ohne GOZ-Bezug

Wurzelkanalbehandlung bei GKV-Patienten

Kein Anspruch des Patienten gegen seine gesetzliche Krankenkasse bei privat vereinbarter Wurzelkanalbehandlung.

Urteil zur Abrechnung ohne GOZ-Bezug

Honoraranspruch bei fehlerhafter zahnärztlich-implantologischer Leistung

Bei fehlerhafter implantologischer Leistung entfällt der Honoraranspruch des Zahnarztes, wenn Korrekturen durch Nachbehandlung nicht möglich sind.

C - Konservierende Leistungen (2000)

Trepanation neben endodontischen Leistungen brechenbar

1. Die selbständige Leistung „Trepanation“ ist mit der Eröffnung des koronalen Pulpenkavums abgeschlossen. Im Anschluss durchgeführte endodontische Maßnahmen sind parallel berechenbar. 2. Aus hygienischen Gründen nur einmal verwendete…