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§ 1 - Anwendungsbereich

Medizinische Notwendigkeit von BCS-Implantaten

Die Versorgung mit bicortikalen Schrauben (BCS-Implantaten) kann medizinisch notwendig sein.

§ 1 - Anwendungsbereich

Voraussetzungen einer Gebührenvereinbarung und pauschale Behauptung der Unangemessenheit

Angebliche Sittenwidrigkeit einer Gebührenvereinbarung muss substantiell dargelegt werden. Speicheldiagnostik zur Bestimmung des individuellen Kariesrisikos kann medizinisch notwendige Leistung sein.

§ 1 - Anwendungsbereich

Individualisierung eines Konfektionslöffels/ medizinische Notwendigkeit der Lingualtechnik

Die Individualisierung eines Konfektionslöffels erfüllt die Anforderungen eines individuellen Löffels. Die Befestigung von Brackets in Lingualtechnik ist medizinisch notwendig und nicht bloße Kosmetik.

§ 1 - Anwendungsbereich

Medizinische Notwedigkeit vonm Implantaten/ Herstellung einer Schablone

Drei Implantate bei Freiendsituation können medizinisch notwendig sein. Die Gebührennummer 9003 GOZ erfasst nur die Verwendung einer Schablone. Deren Herstellung kann daher nach §6 I GOZ analog berechnet werden.

§ 1 - Anwendungsbereich

Medizinisch nicht notwendige Leistungen nach GOZ

Die Gebührenordnung für Ärzte ist auch auf die Abrechnung medizinisch nicht indizierter kosmetischer Operationen anzuwenden.

§ 1 - Anwendungsbereich

Medizinische Notwendigkeit einer Heilbehandlung

Darlegungs- und Beweispflicht Kürzt ein Private Krankenversicherung die Erstattung, ist sie für die Behauptung darlegungs- und beweisbelastet, dass die Heilbehandlung das medizinisch notwendige Maß überschritten hat.