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§ 1 - Anwendungsbereich Voraussetzungen einer Gebührenvereinbarung und pauschale Behauptung der Unangemessenheit

Angebliche Sittenwidrigkeit einer Gebührenvereinbarung muss substantiell dargelegt werden. Speicheldiagnostik zur Bestimmung des individuellen Kariesrisikos kann medizinisch notwendige Leistung sein.

| Gericht: Amtsgericht Düsseldorf | Aktenzeichen: 27 C 16307/13 | Dokumententyp: Urteil | Rechtskraft: unbekannt

Paragraphen: § 1 - Anwendungsbereich , § 2 - Abweichende Vereinbarung , § 10 - Fälligkeit und Abrechnung der Vergütung; Rechnung

§ 1 - Anwendungsbereich Individualisierung eines Konfektionslöffels/ medizinische Notwendigkeit der Lingualtechnik

Die Individualisierung eines Konfektionslöffels erfüllt die Anforderungen eines individuellen Löffels. Die Befestigung von Brackets in Lingualtechnik ist medizinisch notwendig und nicht bloße Kosmetik.

| Gericht: Landgericht Düsseldorf | Aktenzeichen: 9 O 396/ 14 | Dokumententyp: Urteil | Rechtskraft: aufgehoben durch OLG Düsseldorf 23 U 87/ 17

Paragraphen: § 1 - Anwendungsbereich , § 6 - Gebühren für andere Leistungen , § 9 - Ersatz von Auslagen für zahntechnische Leistungen
Gebührennummern: 5170

§ 1 - Anwendungsbereich Medizinische Notwedigkeit vonm Implantaten/ Herstellung einer Schablone

Drei Implantate bei Freiendsituation können medizinisch notwendig sein. Die Gebührennummer 9003 GOZ erfasst nur die Verwendung einer Schablone. Deren Herstellung kann daher nach §6 I GOZ analog berechnet werden.

| Gericht: Amtsgericht Köln | Aktenzeichen: 146 C 113/14 | Dokumententyp: Urteil | Rechtskraft: 

Paragraphen: § 1 - Anwendungsbereich , § 6 - Gebühren für andere Leistungen
Gebührennummern: 9010, 9003

Zahnärztekammern der Länder
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