Information über die voraussichtlichen Kosten ist grundsätzlich nur erforderlich, wenn Kenntnis davon besteht, dass Kostenübernahme nicht gewährleistet ist. Umfang der Aufklärungspflichten.
Die Berücksichtigung von Besonderheiten der Bemessungskriterien gem. § 5 Abs. 2 S. 1 GOZ steht nicht im Ermessen des Zahnarztes, sondern ist rechtlich voll nachprüfbar. Aus § 5 Absatz 2 folgt, dass das Überschreiten des 2,3fachen Satzes einer…
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Gericht: Verwaltungsgericht Bayreuth
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Aktenzeichen: B 5 K 17.435
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Dokumententyp: Urteil
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Rechtskraft: unbekannt
Angebliche Sittenwidrigkeit einer Gebührenvereinbarung muss substantiell dargelegt werden. Speicheldiagnostik zur Bestimmung des individuellen Kariesrisikos kann medizinisch notwendige Leistung sein.
Paragraf 2 Abs. 2 GOZ erfordert eine Erörterung der Fragen der vertragsgemäßgen Gebührenregelung. Ein Aushandeln und "zur Disposition stellen" ist hierfür nicht erforderlich. Sind von der Gebührenvereinbarung auch Leistungen erfasst, die nicht…
Wird der Ersatz von Auslagen nach § 9 GOZ geltend gemacht, erfordert § 10 Abs. 2 Ziff. 5 GOZ – ausgehend vom Grundsatz der Nachvollziehbarkeit der Rechnung – keine Aufschlüsselung von Arbeitsschritten der Teilleistungen. Ebensowenig sind Einzelpreise…
Das Überschreiten des 2,3fachen Gebührensatzes setzt einen überdurchschnittlichen Aufwand voraus. Dieser muss in der Rechnung laienverständlich dargelegt werden, in dem die erbrachten Leistungen ins Verhältnis zur durchschnittlichen Leistung gesetzt…
ird der Ersatz von Auslagen nach § 9 GOZ geltend gemacht, erfordert § 10 Abs. 2 Ziff. 5 GOZ – ausgehend vom Grundsatz der Nachvollziehbarkeit der Rechnung – keine Aufschlüsselung von Arbeitsschritten der Teilleistungen. Ebensowenig sind Einzelpreise…
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Gericht: Amtsgericht Hamburg
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Aktenzeichen: 36a C 459/15
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Dokumententyp: Urteil
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Rechtskraft: Die Berufung wurde mit Urteil des LG Hamburg, Az.: 323 S 77/16 zurückgewiesen
Die Bezeichnung des Zahnes anhand des FDI-Zahnschemas entspricht den Anforderungen der GOZ. Die Verjährung der Forderungen eines Zahnarztes beginnt mit der Erstellung einer ordnungsgemäßen Rechnung.
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Gericht: Landgericht Halle
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Aktenzeichen: 1 S 21/16
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Dokumententyp: Beschluss
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Rechtskraft: rechtskräftig - siehe dazu auch Urteil der vorherigen Instanz - AG Halle (Saale) - Az.: 97 C 1971/14
Das Recht zur Prüfung der Leistungspflicht einer privaten Krankenversicherung rechtfertigt keine ausufernden Rückfragen, die der Versicherungsnehmer als Laie nicht beantworten kann oder die für die Prüfung des konkreten Falls irrelevant sind.…
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Gericht: Landgericht Düsseldorf
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Aktenzeichen: 9 O 236/11
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Dokumententyp: Urteil
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Rechtskraft: rechtskräftig - (Berufung beim OLG Düsseldorf - Az.: I 4 U 83/16 - wurde zurückgezogen)