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§ 2 - Abweichende Vereinbarung Wirksamkeitsvoraussetzung einer Gebührenvereinbarung

Eine Gebührenvereinbarung ist auch dann wirksam, wenn die Vereinbarung alle denkbaren zahnärztlichen Leistungen mit den entsprechenden Gebührennummern erfasst und in der Behandlung nicht alle diese Leistungen erbracht werden.

| Gericht: Amtsgericht Düsseldorf | Aktenzeichen: 27 C 11833/14 | Dokumententyp: Urteil | Rechtskraft: rechtskräftig

Paragraphen: § 2 - Abweichende Vereinbarung , § 10 - Fälligkeit und Abrechnung der Vergütung; Rechnung
Gebührennummern: 6010

§ 10 - Fälligkeit und Abrechnung der Ver… Fälligkeit der Rechnung

Die Bezeichnung des behandelnden Zahnes mit einer Nummer ist nur dann verständlich im Sinne § 10 Abs. 2 GOZ, wenn das Zahnschema der Rechnung beigefügt ist. Die Anlage 2 zur GOZ ist nur ein Leitfaden.

| Gericht: Amtsgericht Halle (Saale) | Aktenzeichen: 97 C 1971/14 | Dokumententyp: Urteil | Rechtskraft: nicht rechtskräftig, aufgehoben durch Beschluss des LG Halle (Saale) Az.:1 S 21/16

Paragraphen: § 10 - Fälligkeit und Abrechnung der Vergütung; Rechnung

C - Konservierende Leistungen (2000) Gebührennummer 2197 ist neben der Gebührennummer 6100 GOZ berechenbar

Die Eingliederung eines Klebebrackets nach der Gebührennummer 6100 GOZ erfasst nicht dessen adhäsive Befestigung. Diese ist zusätzlich neben der Gebührennummer 2197 GOZ zu berechnen.

| Gericht: Verwaltungsgericht Arnsberg | Aktenzeichen: 13 K 2159/14 | Dokumententyp: Urteil | Rechtskraft: rechtskräftig

Paragraphen: § 5 - Bemessung der Gebühren für Leistungen des Gebührenverzeichnisses , § 10 - Fälligkeit und Abrechnung der Vergütung; Rechnung
Gebührennummern: 2197, 6100, 8000, 8010, 8020, 8080

C - Konservierende Leistungen (2000) Adhäsive Befestigung ist Leistungsbestandteil der Kompositfüllungen/subgingivale Belagsentfernung…

Die Gebührennummern 2060 ff. – hier die Geb.-Nrn. 2100 und 2120 – umfassen die Anwendung der Adhäsivtechnik bereits obligat, sodass daneben die Berechnung der Geb.-Nr. 2197 GOZ nicht in Betracht kommt. Die Entfernung subgingivaler Beläge wird nicht…

| Gericht: Amtsgericht Celle | Aktenzeichen: 13 C 1449/13 5.2 | Dokumententyp: Urteil | Rechtskraft: rechtskräftig

Paragraphen: § 10 - Fälligkeit und Abrechnung der Vergütung; Rechnung
Gebührennummern: 2197, 2100, 2120, 1040

§ 5 - Bemessung der Gebühren für Leistun… Anforderung an die Begründung einer Überschreitung des 2,3fachen Gebührensatzes

Die Begründung der Überschreitung des 2,3fachen Gebührensatzes muss den besonderen Zeitaufwand und den Schwierigkeitsgrad plausibel erläutern. Hierzu ist es erforderlich, dass dargelegt wird, wie sich der konkrete Fall vom einfachen und…

| Gericht: Verwaltungsgericht Düsseldorf | Aktenzeichen: 26 K 2479/13 | Dokumententyp: Urteil | Rechtskraft: rechtskräftig

Paragraphen: § 5 - Bemessung der Gebühren für Leistungen des Gebührenverzeichnisses , § 10 - Fälligkeit und Abrechnung der Vergütung; Rechnung
Gebührennummern: 5040, 5210, 8035, 8065

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