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G - Kieferorthopädische Leistungen (6000… Beweislast für medizinische Notwendigkeit/Wirksamkeitsvoraussetzung für eine Gebührenvereinbarung

Beweislast für medizinische Notwendigkeit liegt bei Versicherungsnehmer. Eine Honorarvereinbarung kann grundsätzlich auch während der laufenden Behandlung geschlossen werden.

| Gericht: Landesgericht Düsseldorf | Aktenzeichen: 9 S 31/14 | Dokumententyp: Urteil | Rechtskraft: rechtskräftig (Berufsurteil mit Entscheidung zur Aufhebung des Urteils des AG Düsseldorf - Az.: 33 C 10350/13 )

Paragraphen: § 2 - Abweichende Vereinbarung
Gebührennummern: 6040, 6100

§ 1 - Anwendungsbereich Voraussetzungen einer Gebührenvereinbarung und pauschale Behauptung der Unangemessenheit

Angebliche Sittenwidrigkeit einer Gebührenvereinbarung muss substantiell dargelegt werden. Speicheldiagnostik zur Bestimmung des individuellen Kariesrisikos kann medizinisch notwendige Leistung sein.

| Gericht: Amtsgericht Düsseldorf | Aktenzeichen: 27 C 16307/13 | Dokumententyp: Urteil | Rechtskraft: unbekannt

Paragraphen: § 1 - Anwendungsbereich , § 2 - Abweichende Vereinbarung , § 10 - Fälligkeit und Abrechnung der Vergütung; Rechnung

B - Prophylaktische Leistungen (1000) Wirksamkeitsvoraussetzung einer Gebührenvereinbarung

Eine Gebührenvereinbarung, in der Steigerungssätze bis zum 8,2-fachen Satz vereinbart wurden, ist nicht automatisch sittenwidrig. Die pauschale Rüge der Sittenwidrigkeit ist nicht ausreichend.

| Gericht: Landgericht Düsseldorf | Aktenzeichen: 9 0 2/14 | Dokumententyp: Urteil | Rechtskraft: unbekannt

Paragraphen: § 2 - Abweichende Vereinbarung
Gebührennummern: 1000, 1020, 1030, 7000, 7010

§ 2 - Abweichende Vereinbarung Anforderungen an eine wirksame Honorarvereinbarung

Paragraf 2 Abs. 2 GOZ erfordert eine Erörterung der Fragen der vertragsgemäßgen Gebührenregelung. Ein Aushandeln und "zur Disposition stellen" ist hierfür nicht erforderlich. Sind von der Gebührenvereinbarung auch Leistungen erfasst, die nicht…

| Gericht: Amtsgericht Düsseldorf | Aktenzeichen: 39 C 198/16 | Dokumententyp: Urteil | Rechtskraft: unbekannt

Paragraphen: § 2 - Abweichende Vereinbarung , § 10 - Fälligkeit und Abrechnung der Vergütung; Rechnung

§ 2 - Abweichende Vereinbarung Honorarvereinbarung bei schwierigem Krankheitsbild

Eine wegen eines schwerwiegenden Krankheitsfalles und daraus resultierender schwerer Behandlung geschlossene Honorarvereinbarung rechtfertigt die auch durchgängige Berechnung des 3,5-fachen Gebührensatzes.

| Gericht: Amtsgericht Frankfurt am Main | Aktenzeichen: 31 C 2596/12 (74) | Dokumententyp: Urteil | Rechtskraft: unbekannt

Paragraphen: § 2 - Abweichende Vereinbarung

§ 2 - Abweichende Vereinbarung Folgen der Formnichtigkeit von Vereinbarungen nach § 2 Absatz 3 GOZ

Wegen des Schutzzwecks des § 2 Abs. 3, S 1 GOZ führt eine formnichtige Vereinbarung über Verlangensleistungen nach § 2 Abs. 3 GOZ dazu, dass der Zahnarzt auch keine Ansprüche aus Geschäftsführung ohne Auftrag oder ungerechtfertigter Bereicherung…

| Gericht: Bundesgerichtshof | Aktenzeichen: III ZR 286/15 | Dokumententyp: Urteil | Rechtskraft: rechtskräftig

Paragraphen: § 2 - Abweichende Vereinbarung

§ 2 - Abweichende Vereinbarung Auskunftspflicht der Patienten gegenüber ihrer privaten Krankenversicherung

Das Recht zur Prüfung der Leistungspflicht einer privaten Krankenversicherung rechtfertigt keine ausufernden Rückfragen, die der Versicherungsnehmer als Laie nicht beantworten kann oder die für die Prüfung des konkreten Falls irrelevant sind.…

| Gericht: Landgericht Düsseldorf | Aktenzeichen: 9 O 236/11 | Dokumententyp: Urteil | Rechtskraft: rechtskräftig - (Berufung beim OLG Düsseldorf - Az.: I 4 U 83/16 - wurde zurückgezogen)

Paragraphen: § 2 - Abweichende Vereinbarung , § 10 - Fälligkeit und Abrechnung der Vergütung; Rechnung

§ 2 - Abweichende Vereinbarung Wirksamkeitsvoraussetzung einer Gebührenvereinbarung

Eine Gebührenvereinbarung ist auch dann wirksam, wenn die Vereinbarung alle denkbaren zahnärztlichen Leistungen mit den entsprechenden Gebührennummern erfasst und in der Behandlung nicht alle diese Leistungen erbracht werden.

| Gericht: Amtsgericht Düsseldorf | Aktenzeichen: 27 C 11833/14 | Dokumententyp: Urteil | Rechtskraft: rechtskräftig

Paragraphen: § 2 - Abweichende Vereinbarung , § 10 - Fälligkeit und Abrechnung der Vergütung; Rechnung
Gebührennummern: 6010

§ 2 - Abweichende Vereinbarung Vergütungsvereinbarung über den 27fachen Gebührensatz kann zulässig sein

Eine Vergütungsvereinbarung gemäß § 2 II GOZ über dem 27fachen Gebührensatz kann z. B. bei erhöhtem Zeitaufwand zulässig sein. Entscheidend ist das Verhältnis von Leistung und Gegenleistung.

| Gericht: Amtsgericht Karlsruhe | Aktenzeichen: 6 C 1670/15 | Dokumententyp: Urteil | Rechtskraft: rechtskräftig

Paragraphen: § 2 - Abweichende Vereinbarung , § 5 - Bemessung der Gebühren für Leistungen des Gebührenverzeichnisses

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