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B - Prophylaktische Leistungen (1000)

Angemessenheit von Honorarvereinbarungen

Eine Honorarvereinbarung über die Berechnung des 8,2-fachen Steigerungsfaktors kann angemessen sein, solange die Relation zur Qualität der zahnärztlichen Leistungen gewahrt ist. Eine Begründung der hohen Steigerungssätze ist nicht…

§ 2 - Abweichende Vereinbarung

Beihilfefähigkeit von Verlangensleistungen

Leistungen, die nach § 2 Absatz 3 GOZ vereinbart werden (hier laserbasierte Sterilisation von Zahnfleischtaschen), sind nach § 8 Absatz 7 Nr. 3 Beihilfeverordnung nicht beihilfefähig.

G - Kieferorthopädische Leistungen (6000…

Beweislast für medizinische Notwendigkeit/Wirksamkeitsvoraussetzung für eine Gebührenvereinbarung

Beweislast für medizinische Notwendigkeit liegt bei Versicherungsnehmer. Eine Honorarvereinbarung kann grundsätzlich auch während der laufenden Behandlung geschlossen werden.