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C - Konservierende Leistungen (2000) Adhäsive Befestigung ist Leistungsbestandteil von Kompositfüllungen

Der Begriff „in Adhäsivtechnik“ (Gebühren-Nummer 2080 GOZ) umfasst das Kondidionieren sowie das Kleben (Primen und Bonden). Da die Gebühren-Nummer 2197 das Konditionieren ebenfalls erfasst, verstöße eine Nebeneinanderberechnung der Gebühren-Nummern…

| Gericht: Amtsgericht Stuttgart | Aktenzeichen: 9 C 1059/16 | Dokumententyp: Urteil | Rechtskraft: rechtskräftig

Paragraphen: § 4 - Gebühren
Gebührennummern: 2080, 2197

C - Konservierende Leistungen (2000) Gebührennummer 2197 ist neben der Gebührennummer 6100 GOZ abrechenbar

Die adhäsive Befestigung eines Klebebrackets wird mit der Gebührennummer 2197 berechnet. Die Gebührennummer 6100 GOZ erfasst diese Leistung nicht.

| Gericht: Amtsgericht Köln | Aktenzeichen: 146 C 177/14 | Dokumententyp: Urteil | Rechtskraft: rechtskräftig

Paragraphen: § 4 - Gebühren
Gebührennummern: 2197, 6100

C - Konservierende Leistungen (2000) Gebührennummer 2197 ist neben der Gebührennummer 6100 GOZ berechenbar

Die adhäsive Befestigung eines Brackets ist mit der Gebührennummer 2197 GOZ berechenbar. Die Gebührennumer 6100 GOZ umfasst diese Leistung nicht.

| Gericht: Amtsgericht Laufen | Aktenzeichen: 2 C 220/15 | Dokumententyp: Urteil | Rechtskraft: rechtskräftig

Paragraphen: § 4 - Gebühren
Gebührennummern: 2197, 6100

C - Konservierende Leistungen (2000) Gebührennummer 2197 ist neben der Gebührennummer 6100 GOZ berechenbar

Die adhäsive Befestigung eines Klebebrackets wird mit der Gebührennummer 2197 berechnet. Die Gebührennummer6100 GOZ erfasst diese Leistung nicht.

| Gericht: Landgericht Bayreuth | Aktenzeichen: 13 S 113/14 - Berufungsurteil zu 103 C 7621/14 AG Bayreuth | Dokumententyp: Urteil | Rechtskraft: rechtskräftig - siehe auch Urteil AG Bayreuth - Az.: 103 C 762/14 AG Bayreuth

Paragraphen: § 4 - Gebühren , § 6 - Gebühren für andere Leistungen
Gebührennummern: 2197, 6100

C - Konservierende Leistungen (2000) Gebührennummer 2197 ist neben der Gebührennummer 6100 GOZ berechenbar

Die adhäsive Befestigung eines Klebebrackets wird mit der Gebührennummer 2197 berechnet. Die Gebührennummer6100 GOZ erfasst diese Leistung nicht.

| Gericht: Amtsgericht Bayreuth | Aktenzeichen: 103 C 762/14 - siehe auch LG Bayreuth - Az.: 13 S 113/14 | Dokumententyp: Urteil | Rechtskraft: rechtskräftig - siehe auch LG Bayreuth - Az.: 13 S 113/14

Paragraphen: § 4 - Gebühren
Gebührennummern: 2197, 6100, 6150

C - Konservierende Leistungen (2000) Trepanation ist nicht neben endodontischen Leistungen berechenbar

Eine Trepanation nach Geb.-Nr. 2390 GOZ ist jedenfalls dann keine selbstständig abrechenbare Leistung, wenn unmittelbar danach weitere endodontische Leistungen erbracht werden.

| Gericht: Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg | Aktenzeichen: 2 S 78/14 | Dokumententyp: Beschluss | Rechtskraft: rechtskräftig

Paragraphen: § 4 - Gebühren
Gebührennummern: 2390, 2410

§ 3 - Vergütung Konkremententfernung ist Bestandteil der PZR

Die Entfernung der klinisch sichtbaren und ohne chirurgischen Eingriff erreichbaren Beläge auf Wurzeloberflächen (Konkremente) ist Leistungsbestandteil der Professionellen Zahnreinigung nach Geb.-Nr. 1040 GOZ. Eine analoge Berechnung als…

| Gericht: Oberverwaltungsgericht NRW | Aktenzeichen: 1 A 477/13 | Dokumententyp: Beschluss | Rechtskraft: rechtskräftig

Paragraphen: § 3 - Vergütung , § 4 - Gebühren , § 6 - Gebühren für andere Leistungen
Gebührennummern: 1040

C - Konservierende Leistungen (2000) Adhäsive Befestigung von Brackets ist mit Gebühren-Nr. 2197 GOZ berechenbar

Die Gebühren-Nummer 6100 umfasst nicht die adhäsive Befestigung von Klebebrackets. Deren adhäsive Befestigung ist zusätzlich mit der Gebühren-Nummer 2197 abrechenbar.

| Gericht: Amtsgericht Hildesheim | Aktenzeichen: 81 C 91/13 | Dokumententyp: Urteil | Rechtskraft: nicht rechtskräftig - aufgehoben durch LG Hildesheim Az.: 1 C 15/14

Paragraphen: § 4 - Gebühren
Gebührennummern: 2180, 2190, 2195, 2197, 6100

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