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§ 3 - Vergütung

Konkremententfernung ist Bestandteil der PZR

Die Entfernung der klinisch sichtbaren und ohne chirurgischen Eingriff erreichbaren Beläge auf Wurzeloberflächen (Konkremente) ist Leistungsbestandteil der Professionellen Zahnreinigung nach Geb.-Nr. 1040 GOZ. Eine analoge Berechnung als…

C - Konservierende Leistungen (2000)

Adhäsive Befestigung von Brackets ist mit Gebühren-Nr. 2197 GOZ berechenbar

Die Gebühren-Nummer 6100 umfasst nicht die adhäsive Befestigung von Klebebrackets. Deren adhäsive Befestigung ist zusätzlich mit der Gebühren-Nummer 2197 abrechenbar.

C - Konservierende Leistungen (2000)

Adhäsive Befestigung von Brackets; AG Recklinghausen

Die adhäsive Befestigung von Brackets ist mit der Geb.-Nr. 2197 GOZ neben der Geb.-Nr. 6100 GOZ gesondert berechenbar.

§ 3 - Vergütung

Umfang des Behandlungsvertrags: Konkremententfernung im subgingivalen Bereich nicht PZR

Wird neben einer im Behandlungsvertrag vereinbarten professionellen Zahnreinigung vom Zahnarzt eine parodontalchirurgische Therapie (Entfernung der subgingivalen Konkremente – Geb.-Nr. 4070 GOZ (100 Punkte) bzw. Geb.-Nr. 4075 GOZ (130 Punkte)…