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§ 5 - Bemessung der Gebühren für Leistun… Mindestgebühren bei der GOZ dürfen nicht unterschritten werden

Bei einer Werbung für die professionelle Zahnreinigung (PZR) dürfen die Mindestgebühren der GOZ (1,0facher Satz) nicht unterschritten werden.

| Gericht: Landgericht Frankfurt am Main | Aktenzeichen: 2-06 O 45/15 | Dokumententyp: Urteil | Rechtskraft: nicht rechtskräftig - siehe dazu rechtskräftiges Berufungsgerichtsurteil des OLG Frankfurt/Main vom 21.7.16, Az.: 6 U 136/15

Paragraphen: § 5 - Bemessung der Gebühren für Leistungen des Gebührenverzeichnisses

C - Konservierende Leistungen (2000) Gebührennummer 2197 ist neben der Gebührennummer 6100 GOZ berechenbar

Die Eingliederung eines Klebebrackets nach der Gebührennummer 6100 GOZ erfasst nicht dessen adhäsive Befestigung. Diese ist zusätzlich neben der Gebührennummer 2197 GOZ zu berechnen.

| Gericht: Verwaltungsgericht Arnsberg | Aktenzeichen: 13 K 2159/14 | Dokumententyp: Urteil | Rechtskraft: rechtskräftig

Paragraphen: § 5 - Bemessung der Gebühren für Leistungen des Gebührenverzeichnisses , § 10 - Fälligkeit und Abrechnung der Vergütung; Rechnung
Gebührennummern: 2197, 6100, 8000, 8010, 8020, 8080

§ 2 - Abweichende Vereinbarung Vergütungsvereinbarung über den 27fachen Gebührensatz kann zulässig sein

Eine Vergütungsvereinbarung gemäß § 2 II GOZ über dem 27fachen Gebührensatz kann z. B. bei erhöhtem Zeitaufwand zulässig sein. Entscheidend ist das Verhältnis von Leistung und Gegenleistung.

| Gericht: Amtsgericht Karlsruhe | Aktenzeichen: 6 C 1670/15 | Dokumententyp: Urteil | Rechtskraft: rechtskräftig

Paragraphen: § 2 - Abweichende Vereinbarung , § 5 - Bemessung der Gebühren für Leistungen des Gebührenverzeichnisses

§ 5 - Bemessung der Gebühren für Leistun… Anforderungen an die Begründung der Überschreitung des 2,3fachen Gebührensatzes

Das Überschreiten des 2,3-fachen Gebührensatzes erfordert Besonderheiten bei der Behandlung des betreffenden Patienten. Übliche Methoden der Verfahren reichen hierfür nicht. Runderlasse der Finanzministerien sind keine verbindlichen Rechtsquellen zur…

| Gericht: Verwaltungsgericht Köln | Aktenzeichen: 10 K 4705/13 | Dokumententyp: Urteil | Rechtskraft: rechtskräftig - siehe auch OVG NRW Az.: 1 A 1660/15

Paragraphen: § 5 - Bemessung der Gebühren für Leistungen des Gebührenverzeichnisses

§ 6 - Gebühren für andere Leistungen Adhäsiv befestigter, mehrfach geschichteter Kompositaufbau

Der mehrschichtige Aufbau verloren gegangener Zahnhartsubstanz mit Kompositmaterial in Adhäsivtechnik einschließlich Lichthärtung ist in der GOZ nicht beschrieben und daher gemäß § 6 Abs. 1 GOZ analog zu berechnen.

| Gericht: Amtsgericht Schöneberg | Aktenzeichen: 18 C 65/14 | Dokumententyp: Urteil | Rechtskraft: rechtskräftig

Paragraphen: § 6 - Gebühren für andere Leistungen , § 5 - Bemessung der Gebühren für Leistungen des Gebührenverzeichnisses
Gebührennummern: 2197, 2100

§ 5 - Bemessung der Gebühren für Leistun… Bemessungskriterien müssen patientenbezogen sein

Nach § 5 Abs. 2 GOZ bildet der 2,3-fache Gebührensatz die nach Schwierigkeit und Zeitaufwand durchschnittliche Leistung ab. Besonderheiten der in Satz 1 genannten Bemessungskriterien (Schwierigkeit und des Zeitaufwandes der einzelnen Leistung sowie…

| Gericht: Verwaltungsgericht Hannover | Aktenzeichen: A 8167/13 | Dokumententyp: Urteil | Rechtskraft: rechtskräftig

Paragraphen: § 5 - Bemessung der Gebühren für Leistungen des Gebührenverzeichnisses

§ 5 - Bemessung der Gebühren für Leistun… Schwellenwertüberschreitung und Anspruch auf Beihilfe

Die Überschreitung des 2,3-fachen Gebührensatzes setzt patientenbezogene Besonderheiten oraus. Eine für nicht ausreichend erahtete Begründung kann vom Zahnarzt ergänzt werden.

| Gericht: Verwaltungsgericht Hannover | Aktenzeichen: 13 A 8004/13 | Dokumententyp: Urteil | Rechtskraft: unbekannt

Paragraphen: § 5 - Bemessung der Gebühren für Leistungen des Gebührenverzeichnisses
Gebührennummern: 2210, 8010, 8020, 8080

§ 5 - Bemessung der Gebühren für Leistun… Anforderung an die Begründung einer Überschreitung des 2,3fachen Gebührensatzes

Die Begründung der Überschreitung des 2,3fachen Gebührensatzes muss den besonderen Zeitaufwand und den Schwierigkeitsgrad plausibel erläutern. Hierzu ist es erforderlich, dass dargelegt wird, wie sich der konkrete Fall vom einfachen und…

| Gericht: Verwaltungsgericht Düsseldorf | Aktenzeichen: 26 K 2479/13 | Dokumententyp: Urteil | Rechtskraft: rechtskräftig

Paragraphen: § 5 - Bemessung der Gebühren für Leistungen des Gebührenverzeichnisses , § 10 - Fälligkeit und Abrechnung der Vergütung; Rechnung
Gebührennummern: 5040, 5210, 8035, 8065

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