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§ 6 - Gebühren für andere Leistungen Adhäsiv befestigter, mehrfach geschichteter Kompositaufbau

Der mehrschichtige Aufbau verloren gegangener Zahnhartsubstanz mit Kompositmaterial in Adhäsivtechnik einschließlich Lichthärtung ist in der GOZ nicht beschrieben und daher gemäß § 6 Abs. 1 GOZ analog zu berechnen.

| Gericht: Amtsgericht Schöneberg | Aktenzeichen: 18 C 65/14 | Dokumententyp: Urteil | Rechtskraft: rechtskräftig

Paragraphen: § 6 - Gebühren für andere Leistungen , § 5 - Bemessung der Gebühren für Leistungen des Gebührenverzeichnisses
Gebührennummern: 2197, 2100

C - Konservierende Leistungen (2000) Gebührennummer 2197 ist neben der Gebührennummer 6100 GOZ berechenbar

Die adhäsive Befestigung eines Klebebrackets wird mit der Gebührennummer 2197 berechnet. Die Gebührennummer6100 GOZ erfasst diese Leistung nicht.

| Gericht: Landgericht Bayreuth | Aktenzeichen: 13 S 113/14 - Berufungsurteil zu 103 C 7621/14 AG Bayreuth | Dokumententyp: Urteil | Rechtskraft: rechtskräftig - siehe auch Urteil AG Bayreuth - Az.: 103 C 762/14 AG Bayreuth

Paragraphen: § 4 - Gebühren , § 6 - Gebühren für andere Leistungen
Gebührennummern: 2197, 6100

§ 3 - Vergütung Konkremententfernung ist Bestandteil der PZR

Die Entfernung der klinisch sichtbaren und ohne chirurgischen Eingriff erreichbaren Beläge auf Wurzeloberflächen (Konkremente) ist Leistungsbestandteil der Professionellen Zahnreinigung nach Geb.-Nr. 1040 GOZ. Eine analoge Berechnung als…

| Gericht: Oberverwaltungsgericht NRW | Aktenzeichen: 1 A 477/13 | Dokumententyp: Beschluss | Rechtskraft: rechtskräftig

Paragraphen: § 3 - Vergütung , § 4 - Gebühren , § 6 - Gebühren für andere Leistungen
Gebührennummern: 1040

C - Konservierende Leistungen (2000) Entfernung von Bögen/Teilbögen und adhäsive Befestigung von Brackets

Die Geb.-Nr. 2290 GOZ ist für das Ausligieren von Bögen berechnungsfähig. Die adhäsive Befestigung von Klebebrackets ist mit der Geb.-Nr. 2197 GOZ gesondert berechnungsfähig.

| Gericht: Amtsgericht Pankow/Weißensee | Aktenzeichen: 6 C 46/13 | Dokumententyp: Urteil | Rechtskraft: rechtskräftig

Paragraphen: § 6 - Gebühren für andere Leistungen
Gebührennummern: 2290, 6140, 2197, 6100

B - Prophylaktische Leistungen (1000) Subgingivale Belagsentfernung neben PZR

Die zusätzliche analoge Berechnung der subgingivalen Belagsentfernung im Rahmen einer Professionellen Zahnreinigung (PZR) ist vertretbar.

| Gericht: Verwaltungsgericht Stuttgart | Aktenzeichen: 3 K 3921/12 | Dokumententyp: Urteil | Rechtskraft: rechtskräftig

Paragraphen: § 6 - Gebühren für andere Leistungen
Gebührennummern: 1040, 4070, 4075, 4005

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