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Urteil zur Abrechnung ohne GOZ-Bezug

Umfang des Versicherungsvertrags

Hilfs- und Heilmittel beschränken in der Regel den Versicherungsvertrag nicht auf bestimmte Behandlungsmethoden.

§ 5 - Bemessung der Gebühren für Leistun…

Bemessungskriterien müssen patientenbezogen sein

Nach § 5 Abs. 2 GOZ bildet der 2,3-fache Gebührensatz die nach Schwierigkeit und Zeitaufwand durchschnittliche Leistung ab. Besonderheiten der in Satz 1 genannten Bemessungskriterien (Schwierigkeit und des Zeitaufwandes der einzelnen Leistung sowie…

G - Kieferorthopädische Leistungen (6000…

Beweislast für medizinische Notwendigkeit/Wirksamkeitsvoraussetzung für eine Gebührenvereinbarung

Beweislast für medizinische Notwendigkeit liegt bei Versicherungsnehmer. Eine Honorarvereinbarung kann grundsätzlich auch während der laufenden Behandlung geschlossen werden.

§ 5 - Bemessung der Gebühren für Leistun…

Schwellenwertüberschreitung und Anspruch auf Beihilfe

Die Überschreitung des 2,3-fachen Gebührensatzes setzt patientenbezogene Besonderheiten oraus. Eine für nicht ausreichend erahtete Begründung kann vom Zahnarzt ergänzt werden.

C - Konservierende Leistungen (2000)

Kompositaufbauten analog berechnungsfähig

Dentinadhäsiv befestigte mehrfach geschichtete Kompositaufbauten sind gemäß § 6 Abs. 1 GOZ berechenbar.

C - Konservierende Leistungen (2000)

Trepanation ist nicht neben endodontischen Leistungen berechenbar

Eine Trepanation nach Geb.-Nr. 2390 GOZ ist jedenfalls dann keine selbstständig abrechenbare Leistung, wenn unmittelbar danach weitere endodontische Leistungen erbracht werden.

C - Konservierende Leistungen (2000)

Adhäsive Befestigung von Brackets; AG Bayreuth

Die adhäsive Befestigung von Brackets über die Geb.-Nr. 2197 GOZ ist gesondert neben der Geb.-Nr. 6100 GOZ berechnungsfähig.

§ 3 - Vergütung

Konkremententfernung ist Bestandteil der PZR

Die Entfernung der klinisch sichtbaren und ohne chirurgischen Eingriff erreichbaren Beläge auf Wurzeloberflächen (Konkremente) ist Leistungsbestandteil der Professionellen Zahnreinigung nach Geb.-Nr. 1040 GOZ. Eine analoge Berechnung als…

C - Konservierende Leistungen (2000)

Adhäsive Befestigung von Brackets ist mit Gebühren-Nr. 2197 GOZ berechenbar

Die Gebühren-Nummer 6100 umfasst nicht die adhäsive Befestigung von Klebebrackets. Deren adhäsive Befestigung ist zusätzlich mit der Gebühren-Nummer 2197 abrechenbar.