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§ 5 - Bemessung der Gebühren für Leistun… Bemessungskriterien müssen patientenbezogen sein

Nach § 5 Abs. 2 GOZ bildet der 2,3-fache Gebührensatz die nach Schwierigkeit und Zeitaufwand durchschnittliche Leistung ab. Besonderheiten der in Satz 1 genannten Bemessungskriterien (Schwierigkeit und des Zeitaufwandes der einzelnen Leistung sowie…

| Gericht: Verwaltungsgericht Hannover | Aktenzeichen: A 8167/13 | Dokumententyp: Urteil | Rechtskraft: rechtskräftig

Paragraphen: § 5 - Bemessung der Gebühren für Leistungen des Gebührenverzeichnisses

G - Kieferorthopädische Leistungen (6000… Beweislast für medizinische Notwendigkeit/Wirksamkeitsvoraussetzung für eine Gebührenvereinbarung

Beweislast für medizinische Notwendigkeit liegt bei Versicherungsnehmer. Eine Honorarvereinbarung kann grundsätzlich auch während der laufenden Behandlung geschlossen werden.

| Gericht: Amtsgericht Düsseldorf | Aktenzeichen: 33 C 10350/13 | Dokumententyp: Urteil | Rechtskraft: nicht rechtskräftig (Aufgehoben durch das Urteil des LG Düsseldorf, Az.: 9 C 31/14

Paragraphen: § 2 - Abweichende Vereinbarung
Gebührennummern: 6040, 6100

§ 5 - Bemessung der Gebühren für Leistun… Schwellenwertüberschreitung und Anspruch auf Beihilfe

Die Überschreitung des 2,3-fachen Gebührensatzes setzt patientenbezogene Besonderheiten oraus. Eine für nicht ausreichend erahtete Begründung kann vom Zahnarzt ergänzt werden.

| Gericht: Verwaltungsgericht Hannover | Aktenzeichen: 13 A 8004/13 | Dokumententyp: Urteil | Rechtskraft: unbekannt

Paragraphen: § 5 - Bemessung der Gebühren für Leistungen des Gebührenverzeichnisses
Gebührennummern: 2210, 8010, 8020, 8080

C - Konservierende Leistungen (2000) Trepanation ist nicht neben endodontischen Leistungen berechenbar

Eine Trepanation nach Geb.-Nr. 2390 GOZ ist jedenfalls dann keine selbstständig abrechenbare Leistung, wenn unmittelbar danach weitere endodontische Leistungen erbracht werden.

| Gericht: Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg | Aktenzeichen: 2 S 78/14 | Dokumententyp: Beschluss | Rechtskraft: rechtskräftig

Paragraphen: § 4 - Gebühren
Gebührennummern: 2390, 2410

§ 3 - Vergütung Konkremententfernung ist Bestandteil der PZR

Die Entfernung der klinisch sichtbaren und ohne chirurgischen Eingriff erreichbaren Beläge auf Wurzeloberflächen (Konkremente) ist Leistungsbestandteil der Professionellen Zahnreinigung nach Geb.-Nr. 1040 GOZ. Eine analoge Berechnung als…

| Gericht: Oberverwaltungsgericht NRW | Aktenzeichen: 1 A 477/13 | Dokumententyp: Beschluss | Rechtskraft: rechtskräftig

Paragraphen: § 3 - Vergütung , § 4 - Gebühren , § 6 - Gebühren für andere Leistungen
Gebührennummern: 1040

C - Konservierende Leistungen (2000) Adhäsive Befestigung von Brackets ist mit Gebühren-Nr. 2197 GOZ berechenbar

Die Gebühren-Nummer 6100 umfasst nicht die adhäsive Befestigung von Klebebrackets. Deren adhäsive Befestigung ist zusätzlich mit der Gebühren-Nummer 2197 abrechenbar.

| Gericht: Amtsgericht Hildesheim | Aktenzeichen: 81 C 91/13 | Dokumententyp: Urteil | Rechtskraft: nicht rechtskräftig - aufgehoben durch LG Hildesheim Az.: 1 C 15/14

Paragraphen: § 4 - Gebühren
Gebührennummern: 2180, 2190, 2195, 2197, 6100

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