Urteil einreichen
Wir freuen uns, wenn Sie uns über Urteile oder Beschlüsse mit Bezug zur Gebührenordnung für Zahnärzte informieren, die noch nicht in unserer Datenbank aufgeführt sind. Wir gehen Ihren Hinweisen nach und nehmen das Urteil, bzw. den Beschluss entsprechend auf.