Ausbildung und Ausbildungsrahmenplan

Die Ausbildung erfolgt im Rahmen einer dualen Ausbildung an zwei Ausbildungsorten, nämlich in der Zahnarztpraxis oder in einer Klinik für Zahn-, Mund- und Kieferkrankheiten sowie in der Berufsschule. Auch bei der Bundeswehr werden Ausbildungsplätze angeboten.


Ausbildungsdauer

Die Ausbildungsdauer beträgt 3 Jahre.

Eine Verkürzung der Ausbildungszeit ist bei folgenden Schulabschlüssen möglich (§ 8 BBiG):

  • Realschulabschluss, Mittlere Reife, Fachoberschulreife: bis zu 6 Monate
  • Fachhochschulreife, Abitur: bis zu 12 Monate

Zudem kann bei überdurchschnittlichen Leistungen ein Antrag bei der zuständigen Stelle zur vorzeitigen Zulassung zur Abschlussprüfung gestellt werden (§ 45 BBiG).

Es sind auch mehrere Verkürzungsgründe kombinierbar, eine Mindestausbildungsdauer von 18 Monaten soll allerdings bei einer Verkürzung der Ausbildungszeit nicht unterschritten werden. Nach Bewilligung der Verkürzung reduziert sich die Ausbildungsdauer also auf 24 (maximal 18) Monate.


Prüfungen

In der gestreckten Abschlussprüfung (GAP) soll festgestellt werden, ob die Ziele der Ausbildung erreicht wurden. Die GAP besteht aus den Teilen 1 und 2, wobei Teil 1 im vierten Ausbildungshalbjahr und Teil 2 am Ende der Berufsausbildung stattfindet. Beide Prüfungsteile fließen in einem festgelegten Verhältnis in die Bewertung und das Gesamtergebnis der Abschlussprüfung ein.


Verordnung und Ausbildungsrahmenplan

Verordnung und Ausbildungsrahmenplan für die Berufsausbildung (25.03.2022/Bundesgesetzblatt)

Umsetzungshilfe

Eine Broschüre des Bundesinstituts für Berufsbildung (BIBB) erläutert die Ausbildungsinhalte, die neue Prüfungsstruktur und liefert Beispiele für Lernsituationen und Prüfungsaufgaben. Weitere Informationen runden das Angebot ab.

Ausbildung gestalten

 

Zahnärztekammern der Länder
Positionen und Statements