Ausbildung und Ausbildungsrahmenplan

Die Ausbildung erfolgt im Rahmen einer dualen Ausbildung in den Praxen niedergelassener Zahnärzte oder in einer Klinik für Zahn-, Mund- und Kieferkrankheiten sowie in theoretischer Unterweisung in einer Kaufmännischen Berufsschule. Auch bei der Bundeswehr werden Ausbildungsplätze angeboten.
Ausbildungsdauer
Die Ausbildungsdauer beträgt 3 Jahre. Bei überdurchschnittlichen Leistungen kann nach zweieinhalb Jahren der Antrag zur Teilnahme an der Abschlussprüfung gestellt werden. (§2 der Verordnung über die Berufsausbildung zum Zahnmedizinischen Fachangestellten)
Prüfungen
Zur Halbzeit der dreijährigen Ausbildung wird durch die Zwischenprüfung der bisher vermittelte Wissensstoff kontrolliert. Am Ende der Ausbildung erfolgt eine schriftliche und mündlich-praktische Abschlußprüfung vor einem Prüfungsausschuß der entsprechenden Zahnärztekammer. Bei guten Leistungen ist die Teilnahme an der Prüfung schon nach 2 ½ Jahren möglich.
Verordnung über die Berufsausbildung
Ausbildungsrahmenplan
Ausbildungsrahmenplan - Zeitliche Gliederung
Ausbildungsrahmenplan - Sachliche Gliederung