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Klartext 01/26

Themen

Neujahrsempfang 2026 der Bundeszahnärztekammer | Berlin: Göpner-Fleige ist neue Präsidentin | Schutz für Gesundheitsberufe | Einsicht in die Behandlungsakte: Gesetz angepasst | Erneuter Austausch von eHBAs | Hard facts zur Zahnmedizin: Neue Infografiken | Initiative proDente | EU-Gesundheitspaket vorgelegt – Revision der MDR beginnt, Sugar Tax vom Tisch | Portabilität beruflicher Kompetenzen und Anerkennung beruflicher Abschlüsse aus Drittstaaten | Entscheidung zu Ethanol verschoben


Geld wird am besten gespart, wenn der Grund für die Ausgabe wegfällt
Neujahrsempfang 2026 der Bundeszahnärztekammer

Die Mammutaufgabe etlicher Reformen und den Reformeifer der Bundesregierung begrüße die BZÄK, insbesondere den angekündigten Bürokratieabbau, so BZÄK-Präsidentin Dr. Romy Ermler auf dem Neujahrsempfang der Bundeszahnärztekammer (BZÄK) am 27. Januar im Tipi in Berlin.

Mit Blick auf die finanzielle Schieflage der sozialen Sicherungssysteme sei der Zahnmedizin klar, wo der Fokus der Gesundheitsausgaben künftig liegen müsse: auf Prävention, so Ermler. Denn Geld würde am besten gespart, wenn der Grund für die Ausgabe wegfalle. Kurz gesagt: wenn Menschen gesunde Zähne haben, entfallen Füllungen und Kronen, was Geld spare – und bei den Patientinnen und Patienten auch zu mehr Lebensqualität führe.

Daher lautete ihr Appell an die Politik: „Nehmen und nennen Sie die Zahnmedizin gerne weiterhin als Vorbild, übernehmen und adaptieren Sie unsere nachweislich erfolgreichen Konzepte, aber spenden Sie uns nicht nur Applaus! Wir brauchen endlich greifbare Entlastungen in unseren Praxen.“  Ermler thematisierte zudem die Notwendigkeit einer neuen Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ), die keinesfalls eine Blaupause der GÖA werden dürfe, den Schutz der Gesundheitsberufe vor Gewalt sowie Fragen zum Berufszugang für Bewerberinnen und Bewerber aus Drittstaaten.

Die Vorsitzende des Gesundheitsausschusses im Deutschen Bundestag, Dr. Tanja Machalet, MdB, betonte, dass die Mundgesundheit mit Allgemeingesundheit und gesellschaftlicher Teilhabe zusammenhänge. Man solle sich ein Beispiel an der Zahnmedizin und ihrer Präventionsleistung nehmen, sie sei ein Role Model. Gesundheitspolitik sei immer auch Sozialpolitik. Zahnlücken sollten keine Sichtbarkeit eines lückenhaften Sozialsystems sein. Sie referenzierte zudem auf den erfolgreich gesenkten Zuckerkonsum in Großbritannien nach deren Zuckerabgabe-Einführung. Das würde auch für Deutschland Sinn machen. Geld daraus sollte dann in die Prävention gesteckt werden, so Machalet.

Martin Hendges, Vorsitzender des Vorstandes der KZBV, betonte, dass die Zahnmedizin nicht der Kostentreiber in der GKV sei, im Gegenteil.


Berlin: Göpner-Fleige ist neue Präsidentin

Dr. Bianca Göpner-Fleige ist die neue Präsidentin der Zahnärztekammer Berlin, die Delegiertenversammlung wählte sie am 22. Januar 2026 an die Spitze. Ebenfalls neu im Amt ist Vizepräsident Dr. Dietmar Kuhn.


Schutz für Gesundheitsberufe

Die BZÄK begrüßt den Referentenentwurf eines Gesetzes zur Änderung des Strafgesetzbuches – „Stärkung des strafrechtlichen Schutzes des Gemeinwesens“ des Bundesjustizministeriums.

Angriffe in Praxen haben in den vergangenen Jahren stark zugenommen. Bereits 2024 hatte die BZÄK gefordert, alle Zahnärztinnen und Zahnärzte sowie deren Praxispersonal strafrechtlich mehr zu schützen. Das Bundesjustizministerium bereitet nun konkrete, härtere Strafmöglichkeiten vor. Unter anderem soll ein eigener Straftatbestand geschaffen werden, um alle Angehörigen der Heilberufe einschließlich des Praxispersonals zu schützen.


Einsicht in die Behandlungsakte: Gesetz angepasst

Der Bundestag hat im Dezember 2025 den Gesetzesentwurf zur Änderung des Behandlungsvertragsrechts beschlossen. Hintergrund war die EuGH-Rechtsprechung zur Herausgabepflicht einer kostenlosen Erstkopie der Behandlungsakte.

Bei der Abschrift soll es sich nach der Gesetzesbegründung um eine inhaltliche Vervielfältigung der Behandlungsakte im Sinne einer Fotokopie oder eines Scans handeln, ergänzend zum datenschutzrechtlichen Auskunftsanspruch. Der Anspruch umfasst nur den aktenmäßig erfassten Inhalt, nicht sonstige aufbewahrungspflichtige Gegenstände.

Damit wird nach Auffassung der BZÄK hinreichend klargestellt, dass bspw. kieferorthopädische Modelle oder analoge Röntgenbilder vom Anspruch nicht umfasst sind. Sollte die Befundungsfähigkeit von körperlichen Gegenständen im Vordergrund stehen, bspw. weil ein Behandlungsfehler vermutet wird, bliebe eine Kopie im Sinne einer Reproduktion also kostenpflichtig möglich.


Erneuter Austausch von eHBAs

 Elektronischen Heilberufsausweisen (eHBA) der Generation 2.0 wurde eine Übergangsfrist eingeräumt. Rund 3.000 Kunden von D-Trust und Medisign haben noch nicht auf die Anschreiben reagiert und müssen Ersatz beantragen.

Bei zwei weiteren Kartentypen startet in Kürze ebenfalls ein Tauschverfahren, diesmal sind Karten der Generation 2.1 betroffen. Zeitziel ist bei allen der 30. Juni 2026.

Bis dahin müssen nun auch alle eHBA mit Chips des Herstellers Idemia gegen neue Karten ausgetauscht werden.

Betroffen sind:

  • alle eHBAs von SHC, die bis Mitte November 2025 ausgegeben wurden, sowie
  • alle eHBAs von D-Trust, die bis einschließlich Januar 2025 ausgegeben wurden.

Wichtig ist, dass Betroffene von den Anbietern informiert werden und auf entsprechende E-Mails oder Schreiben reagieren.


Hard facts zur Zahnmedizin: Neue Infografiken

Die BZÄK hat Infografiken neu aufgelegt, die u.a. die Zahl der Absolventinnen in der Zahnmedizin, GOZ und Inflation, die Investitionen bei der Praxisgründung, den ökonomischen Fußabdruck der Zahnmedizin oder den Rang der Zahngesundheit der Zwölfjährigen weltweit darstellen.

Daten und Zahlen: Bundeszahnärztekammer


Initiative proDente

proDente veröffentlichte aktuell die Pressemappen „Zahnärztliche Früherkennung seit 1. Januar 2026 im Gelben Heft“, „Taugt der Apfel zur Zahnpflege?“ und „Weisheitszähne als natürlichen Zahnersatz nutzen“.


EU-Gesundheitspaket vorgelegt – Revision der MDR beginnt, Sugar Tax vom Tisch

Am 16. Dezember hat EU-Gesundheitskommissar Olivér Várhelyi ein umfassendes Gesundheitspaket vorgelegt. Es umfasst drei zentrale Initiativen: EU-Biotech-Act, Überarbeitung der EU-Medizinprodukteverordnung (MDR) sowie einen „Safe Hearts Plan“.

Mit dem Biotech-Act sollen Europas Biotechnologiesektor gestärkt und der Zugang zu lebensrettenden Therapien verbessert werden. Die Revision der EU-Medizinprodukteverordnung trägt dem Umstand Rechnung, dass sich die seit 2021 geltenden Regeln als praxisuntauglich und bürokratielastig erwiesen haben.  Der „Safe Hearts Plan“ setzt erstmals auf eine koordinierte EU-weite Strategie zur Prävention, frühzeitigen Erkennung und besseren Behandlung von Herz-Kreislauf-Erkrankungen mit verbesserter Diagnostik und individuelleren Risikovorhersagen.

Keine Aufnahme in den Aktionsplan fand eine EU-weite Sugar Tax auf zuckerhaltige Getränke oder Lebensmittel. Mehr


Portabilität beruflicher Kompetenzen und Anerkennung beruflicher Abschlüsse aus Drittstaaten

Die Europäische Kommission hat am 5. Dezember eine öffentliche Konsultation zur Portabilität beruflicher Kompetenzen gestartet, die bis zum 27. Februar 2026 läuft. Ziel ist es, die Arbeitskräftemobilität und Beschäftigungschancen in der EU durch mehr Transparenz, Digitalisierung von Qualifikationsnachweisen sowie modernisierte Anerkennungsverfahren zu verbessern. Im Mittelpunkt stehen mögliche Gesetzesinitiativen zur Anerkennung von Qualifikationen innerhalb der EU und für Drittstaatsangehörige.

Auch wenn die Richtlinie nicht ausdrücklich genannt wird, beginnt mit der Konsultation der Prozess einer zweiten Revision der Berufsanerkennungsrichtlinie. Der entsprechende Legislativvorschlag wird für das 3. Quartal 2026 erwartet. Mehr


Entscheidung zu Ethanol verschoben

Nach massiver Kritik vieler nationaler und europäischer Gesundheitsverbände einschließlich der BZÄK hat die Europäische Chemikalienagentur (ECHA) Ende November ihre Entscheidung zur Einstufung von Ethanol als CMR-Stoff verschoben. Im zuständigen ECHA-Gremium gab es keinen Konsens, Ethanol als gesundheitsgefährdend einzustufen. Eine solche Bewertung hätte weitreichende Folgen, insbesondere für den Einsatz von Ethanol als hochwirksames und unverzichtbares Desinfektionsmittel. Fachkreise warnen, dass eine Einschränkung die Versorgungssicherheit und den Patientenschutz ernsthaft gefährden könnte. Eine endgültige Stellungnahme der ECHA wird nicht vor Mai 2026 erwartet. Mehr

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