Klartext 03/21
Themen
Stellenwert der Hygiene hat zugenommen | Hygienepauschale verlängert | Beratungsforum für Gebührenordnungsfragen: Abrechnungsempfehlung telemedizinischer Leistungen durch Zahnärzte in der GOÄ | Gut informiert | Meldung eines Corona-Vorfalls in der Zahnarztpraxis | Expertenstandard „Förderung der Mundgesundheit in der Pflege“ | BZÄK-Konferenz Hilfsorganisationen | BZÄK: Neues Positionspapier zu Psychosomatik| BZÄK-Stand auf der IDS 2021 | Initiative proDente | EU-Medizinprodukteverordnung – Praxisnahe Umsetzungshilfen in Vorbereitung | Europäische „Coalition for Vaccination“ ruft zu Corona-Impfungen auf | Amalgam - Europäische Kommission stößt Diskussion über Revision der EU-Quecksilberverordnung an | Europäische Kommission kündigt Reformempfehlungen für freiberufliche Dienstleistungen an | EuGH erlaubt prinzipiell partiellen Zugang bei Berufen mit automatischer Anerkennung | Europatag der BZÄK
Stellenwert der Hygiene hat zugenommen
Im medizinischen Sektor ist das Bewusstsein für Hygienemaßnahmen naturgemäß hoch. Die Hygienevorschriften für Zahnarztpraxen gehen seit Jahren davon aus, dass regelmäßig auch potentiell infektiöse Patienten (Masern, Hepatitis etc.) zur Behandlung kommen.
Im Zuge der Pandemie ist das Hygienebewusstsein der Bevölkerung gestiegen. Dies zu quantifizieren, war die Intention einer bevölkerungsrepräsentativen forsa-Umfrage im Auftrag der Bundeszahnärztekammer (BZÄK). Im Fazit zeigt sich ein hohes Hygienebewusstsein der Bevölkerung. 86 Prozent achten mehr auf Hygiene als vor der Pandemie.
92 Prozent der Befragten gaben an, auf die Einhaltung der Hygieneregeln zu achten, 95 Prozent räumen Hygiene im Alltag einen hohen Stellenwert ein. Hoch sind auch die Hygieneerwartungen an die Praxen, diese stehen im Ranking weit über kurzen Wartezeiten oder einer guten Praxisorganisation.
Die niedergelassenen Zahn- und Hausärzte genießen das größte Vertrauen mit Blick auf die Hygienevorkehrungen: 84 Prozent der Befragten haben die Erfahrung, dass in Arztpraxen besondere Hygienevorkehrungen getroffen werden, 88 Prozent halten dies bei Zahnärzten für üblich. Von besonderen Hygiene-Vorkehrungen in Krankenhäusern gehen hingegen nur 65 Prozent der Befragten aus.
Infografiken zu den Ergebnissen:
www.bzaek.de/ueber-uns/daten-und-zahlen/hygienecheck.html
Befragt wurden 1.006 Erwachsene in Deutschland mithilfe des bevölkerungsrepräsentativen Online-Panels forsa.Omninet.
Hygienepauschale verlängert
BZÄK, PKV-Verband und Beihilfe von Bund und Ländern haben sich auf eine erneute Verlängerung der sog. Corona-Hygienepauschale bis 30. Juni 2021 verständigt. Sie kann ab dem 01. April 2021 weiterhin zum Einfachsatz in Höhe von 6,19 Euro pro Sitzung berechnet werden.
www.bzaek.de/goz/informationen-zur-goz.html
Beratungsforum für Gebührenordnungsfragen:
Abrechnungsempfehlung telemedizinischer Leistungen durch Zahnärzte in der GOÄ
BZÄK, PKV-Verband und Beihilfe von Bund und Ländern haben seit 2013 ein Beratungsforum für Gebührenordnungsfragen, um Rechtsunsicherheiten in der Auslegung der Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ) zu beseitigen. Als Beschluss Nr. 38 wurde aktuell gefasst: Abrechnungsempfehlungen des Beratungsforums für Gebührenordnungsfragen zur Berechnung telemedizinischer Leistungen durch Zahnärzte in der GOÄ.
www.bzaek.de/goz/beratungsforum-fuer-gebuehrenordnungsfragen.html
Das Beratungsforum soll Patienten, Ärzten, Kostenträgern rechtliche Auseinandersetzungen erübrigen.
Meldung eines Corona-Vorfalls in der Zahnarztpraxis
Zahnarztpraxen sollten anonymisiert melden, wenn sie von Covid-19 betroffen waren. Zum Meldezugang gelangen Praxen über ihre (Landes-)Zahnärztekammer.
Expertenstandard „Förderung der Mundgesundheit in der Pflege“
Pflege und Zahnmedizin positionieren sich für die Verbesserung der Mundgesundheit bei Menschen mit einem besonderen Unterstützungsbedarf. Initiiert vom Deutschen Netzwerk für Qualitätsentwicklung in der Pflege (DNQP) werden Pflegewissenschaftler, Pflegefachkräfte, BZÄK, Deutsche Gesellschaft für Alterszahnmedizin (DGAZ) und Arbeitsgemeinschaft für Menschen mit Behinderung oder besonderem medizinischem Unterstützungsbedarf (AG ZMB) im Sommer 2021 einen Expertenstandard zur „Förderung der Mundgesundheit in der Pflege“ publizieren.
Er soll pflegerisches und zahnmedizinisches Wissen bündeln und für die pflegerische Praxis aufbereiten. Ziel ist die Verbesserung der Mundgesundheit von Pflegebedürftigen.
BZÄK-Konferenz Hilfsorganisationen
Eine Konferenz der ca. 70 zahnärztlichen Hilfsorganisationen in ihrem Netzwerk wird von der BZÄK zweijährlich organisiert. Am 12. März wurde sie als Online-Veranstaltung durchgeführt. Dr. Maria Flachsbarth, MdB, Parlamentarische Staatssekretärin beim Bundesminister für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung, dankte in ihrem Video-Grußwort für das freiwillige Engagement der zahnärztlichen Hilfsorganisationen.
Zu den Inhalten der Konferenz:
www.bzaek.de/konferenz-hilfsorganisationen.html
BZÄK: Neues Positionspapier zu Psychosomatik
Die Bundeszahnärztekammer hat das neue Positionspapier „Der Einfluss psychosomatischer Erkrankungen auf die Mundgesundheit“ veröffentlicht:
www.bzaek.de/fileadmin/PDFs/b/Position_Psychosomatik.pdf
BZÄK-Stand auf der IDS 2021
Der BZÄK-Stand auf der Internationalen Dental-Schau (IDS) 2021, die vom 22. – 25. September geplant ist, befindet sich an gewohnter Stelle in Halle 11.2., aufgrund der neuen Hallenstruktur mit Nummer O/P 60/69.
Initiative proDente
proDente hat das Faltblatt zum Heil- und Kostenplan aktualisiert und neu aufgelegt:
zudem wurde ein Pressekit zu „Logopädie und Sprachbildung bei Kindern“ veröffentlicht:
EU-Medizinprodukteverordnung – Praxisnahe Umsetzungshilfen in Vorbereitung
Nachdem die Geltung der EU-Medizinprodukteverordnung (MDR) zunächst um ein Jahr verschoben wurde, wird der neue EU-Rechtsrahmen ab 26. Mai 2021 gelten. Die MDR richtet sich an Hersteller von Medizinprodukten. Direkt betroffen sind deshalb Zahnärzte, die ein Eigenlabor betreiben.
Eine Arbeitsgruppe der (Landes-)Zahnärztekammern erarbeitet derzeit praxisnahe Umsetzungshilfen, die in das QM-System der Praxis eingebunden werden können. Die Dokumente werden voraussichtlich Ende März von den (Landes-)Zahnärztekammern zur Verfügung gestellt.
Im Interesse der Patientensicherheit sieht die MDR strengere Vorgaben für das Inverkehrbringen von Medizinprodukten, gekoppelt mit einer umfangreicheren Marktüberwachung nach Einführung der Produkte sowie neue Vorgaben zu deren Rückverfolgbarkeit vor.
Europäische „Coalition for Vaccination“ ruft zu Corona-Impfungen auf
Die europäische „Coalition for Vaccination“, der auch der Council of European Dentists (CED) angehört, hat einen Aufruf an alle Angehörigen der Gesundheitsberufe veröffentlicht, sich gegen COVID-19 impfen zu lassen, wenn sie die Möglichkeit dazu haben, und zu helfen, die Impfung in der breiten Öffentlichkeit zu fördern. Der Aufruf im englischen Original:
Amalgam - Europäische Kommission stößt Diskussion über Revision der EU-Quecksilberverordnung an
Am 05. März hat die Generaldirektion Umwelt der Europäischen Kommission eine sog. „Folgenabschätzung in der Anfangsphase“ für die geplante Überarbeitung der EU-Quecksilberverordnung vorgestellt. Darin skizziert die Kommission ihre Überlegungen zum mittelfristigen Ausstieg aus der Nutzung von Dentalamalgam (Phase-Out) in der EU. Bis zum 02. April 2021 kann dies von Verbänden und Einzelpersonen online kommentiert werden.
Die Folgenabschätzung ist der Auftakt zu einer Reihe von Maßnahmen, mit denen die Öffentlichkeit eingebunden werden soll. Den Gesetzgebungsvorschlag möchte die Kommission im vierten Quartal 2022 vorlegen.
Informationen sowie Folgenabschätzung (englisch):
Europäische Kommission kündigt Reformempfehlungen für freiberufliche Dienstleistungen an
Am 04. März hat die Generaldirektion Binnenmarkt der Europäischen Kommission einen Fahrplan für die Überarbeitung der Reformempfehlungen von 2017 für die Berufsreglementierung vorgelegt, der bis zum 01. April 2021 online kommentiert werden kann.
Die Kommission äußert sich enttäuscht, dass die Mitgliedstaaten die Empfehlungen nicht oder nur begrenzt umgesetzt hätten. Um wirtschaftlichen Folgen der Pandemie zu begegnen, mahnt sie eine Überprüfung des Berufsrechts unternehmensbezogener Dienstleister, d.h. der Rechtsberufe, Buchprüfer, Architekten, Ingenieure, Patentanwälte, Notare, an.
Die neuen Reformempfehlungen sollen im zweiten Quartal 2021 veröffentlicht werden. Details (englisch):
EuGH erlaubt prinzipiell partiellen Zugang bei Berufen mit automatischer Anerkennung
Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat am 25. Februar folgende Entscheidung veröffentlicht: Ein EU-Mitgliedstaat kann einen sog. partiellen Zugang grundsätzlich auch bei Berufen zulassen, die nach den Vorgaben der Berufsqualifikationsrichtlinie 2005/36/EG von einer automatischen Anerkennung profitieren. Dazu gehören u.a. Zahnärzte und Ärzte.
Gleichzeitig stellten die Richter klar, dass die Mitgliedstaaten insbesondere bei Gesundheitsberufen das Recht haben, einen partiellen Zugang aus zwingenden Gründen des Allgemeininteresses zu verweigern. Das Konzept des partiellen Zugangs erlaubt es Berufsangehörigen, deren Ausbildungsinhalte von denen eines reglementierten Berufes im Zielland abweichen, mittels Einzelfallprüfung eine teilweise Anerkennung ihrer Abschlüsse zu erhalten.
Zum Urteil:
Europatag der BZÄK
Der 16. Europatag der Bundeszahnärztekammer ist online für den 14. April 2021 geplant.