Klartext 04/25
Themen
Transparenz reicht nicht - Investorengesteuerte medizinische Versorgungszentren (iMVZ) | Erklärung der deutschen Wirtschaft zu den Koalitionsvereinbarungen | Bundeszahnärztekammer veröffentlicht Praxisleitfaden zur abschließenden Wischdesinfektion | Fakten zur Zahnmedizin: Neue BZÄK-Infografiken | „ePa für alle“ kommt… stufenweise | Initiative proDente
Transparenz reicht nicht
Investorengesteuerte medizinische Versorgungszentren (iMVZ)
Im 146-seitigen Koalitionsvertrag von SPD und Union ist u.a. ein Absatz zum Thema Investoren-MVZ zu finden. In einem Gesetz soll danach Transparenz über die Eigentümerstruktur hergestellt sowie die systemgerechte Verwendung der Beitragsmittel sichergestellt werden.
Transparenz ist sicherlich ein guter Ansatz, der jedoch bei weitem nicht ausreicht, stellt die Bundeszahnärztekammer (BZÄK) klar.
Selbst wenn Patientinnen und Patienten vom Praxisschild eines iMVZ die Information erhalten, welche Fonds Gewinne aus ihrer Behandlung ziehen, können sie daraus keine Informationen über die damit verbundenen möglichen Risiken wie Überbehandlung und Gewinnmaximierung ableiten. Wichtige fehlende Informationen für die Patientinnen und Patienten sind der Einfluss des Investors auf die zahnärztliche Unabhängigkeit, der Einfluss auf die zahnärztliche Entscheidung einer notwendigen Therapie und die angeordneten Umsatzziele im iMVZ.
Darüber hinaus reicht „Transparenz“ im Dschungel der Firmenbeteiligungen keinesfalls, um darüber aufzuklären, wer wirklich hinter dem Träger des iMVZ steht.
Eigentümer können ebenfalls Unternehmensgruppen sein, die oft stark verzweigt sind oder im Ausland geführt werden.
Transparenz ist damit ein Baustein, welcher aber ohne weitere Bausteine zur Sicherung der zahnärztlichen Unabhängigkeit ein enttäuschendes Trostpflaster für die Zahnmedizin wäre.
Die Bundeszahnärztekammer hat zahlreiche Vorschläge für eine echte Regulierung der in der Zahnmedizin völlig ungeregelt aus dem Boden schießenden iMVZ gemacht. Neben der räumlichen und fachlichen Nähe zum gründungsberechtigten Krankenhaus, das meist nur als juristisches Vehikel dient, muss auch im Zahnheilkundegesetz u.a. festgelegt werden, dass stets Zahnärztinnen und Zahnärzte die Mehrheit an einer Praxis oder einem MVZ halten. Einzelheiten s. Positionspapier der BZÄK
Erklärung der deutschen Wirtschaft zu den Koalitionsvereinbarungen
Diverse Verbände haben gemeinsam eine Erklärung zu den Koalitionsvereinbarungen abgegeben, darunter auch die BZÄK. Darin fordern sie:
- Steuerbelastung für Unternehmen auf 25 Prozent senken.
- Soziale Sicherungssysteme reformieren.
- Bürokratie abbauen und Verfahren beschleunigen.
- Energiekosten senken und Versorgungssicherheit erhöhen.
Während die Weltökonomie wächst, steckt Deutschland in der Rezession. Unternehmen verlieren im Standortwettbewerb an Stärke, was Wohlstand, sozialen Zusammenhalt und Sicherheit gefährdet. Deutschland müsse seine strukturellen Probleme jetzt angehen. Erklärung
Bundeszahnärztekammer veröffentlicht Praxisleitfaden zur abschließenden Wischdesinfektion
Die Bundeszahnärztekammer hat einen Praxisleitfaden zur abschließenden Wischdesinfektion semikritischer Medizinprodukte in der Zahnheilkunde vorgelegt. Dieser soll Unsicherheiten in Zahnarztpraxen beseitigen, die durch ein rechtlich nicht bindendes Informationsschreiben entstanden.
Die wichtigste Nachricht für die Praxen: Die abschließende Wischdesinfektion semikritischer Medizinprodukte in der Zahnmedizin ist weiterhin möglich.
Fakten zur Zahnmedizin: Neue BZÄK-Infografiken
Die BZÄK hat etliche Infografiken neu aufgelegt, die z.B. die Entwicklung der Zahnarztzahlen, wirtschaftliche Kennzahlen der Praxen, die Zahl der Erwerbstätigen in der Zahnmedizin, die Relation allgemeine Inflation - Gebührenordnung oder den Rang der Zahngesundheit der Zwölfjährigen weltweit darstellen.
Mit den statistischen Veröffentlichungen soll ein Beitrag zur Verbreitung von Hard Facts geschaffen werden und eine Grundlage für einen sachlichen Dialog.
Daten und Zahlen: Bundeszahnärztekammer
„ePa für alle“ kommt… stufenweise
Über Social Media hat Prof. Dr. Karl Lauterbach den bundesweiten Start der elektronischen Patientenakte (ePA) ab 29. April verkündet. Schon vor dem Start war viel über die Erprobung und Einführung diskutiert worden. Dabei hat sich die Bundeszahnärztekammer als Gesellschafterin der gematik stets dafür eingesetzt, dass die ePA erst dann flächendeckend zum Einsatz kommt, wenn sie technisch ausgereift ist. Vor diesem Hintergrund begrüßt sie den nun gewählten Weg, die Nutzung zunächst auf freiwilliger Basis zu ermöglichen. Jetzt kommt es darauf an, die kommenden Monate gut zu nutzen, d.h. Erfahrungen im Versorgungsalltag zu sammeln und technisch daraus zu lernen. Auch die Politik sollte die Chance zur Neuorientierung nutzen und sich von der Vorstellung verabschieden, dass Digitalisierungserfolge mit starren Fristen oder Sanktionen erzwungen werden können.
Initiative proDente
proDente veröffentlichte aktuell die Multimedia-Pressemappen: „Gender beim Zahnarzt: Was unterscheidet Frauen und Männer?" und „Haben Sportler schlechtere Zähne?". Zum Internationalen Kinderbuchtag verwies proDente auf seine kostenfreien Bücher auf deutsch-türkisch bzw. ohne Text.