Klartext 06/24

Themen

Parallelen zwischen Zucker- und Tabakwerbung - Werbeschranken für Kinder jetzt! | GOZ = Gebührenordnung 2. Klasse | gematik 2.0 mit guten Ansätzen | Vorbildliche Projekte einer barrierefreien ambulanten Gesundheitsversorgung prämiert | Allianz für Gesundheitskompetenz | Ausschreibung: Forschungspreis für Seltene Erkrankungen


Parallelen zwischen Zucker- und Tabakwerbung
Werbeschranken für Kinder jetzt!

Die Bundeszahnärztekammer (BZÄK) hat sich einem offenen Brief von 35 Verbänden an Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) zum Thema „Werbeschranken für ungesunde Lebensmittel“ angeschlossen. Das Gesetz solle möglichst noch vor der Sommerpause, die nach dem 5. Juli 2024 beginnt, beschlossen werden.

Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft hatte bereits im Sommer 2023 einen Referentenentwurf zum Thema vorgelegt. Trotzdem herrscht seit über einem Jahr Stillstand in dieser wichtigen Debatte. Werbung beeinflusst das Konsumverhalten von Kindern und Jugendlichen nachhaltig. Eine Untersagung stärkt die gesunde Kaufentscheidung und den Kinderschutz.

Das im Koalitionsvertrag vereinbarte Gesetzesvorhaben ist ein wichtiger Auftrag zum Schutz der Kinder vor Werbung für Lebensmittel mit hohem Zucker-, Fett- und Salzgehalt. Die Regelungen müssen umfassend sein und dort wirken, wo Kinder Werbung ausgesetzt sind – sei es bei TV-Werbung, Außenwerbung oder Influencer-Werbung in den sozialen Medien. Die omnipräsente Werbung für ungesunde Lebensmittel hat fatale gesundheitliche Folgen. Eltern müssen tagtäglich gegen eine Milliardenindustrie ankämpfen, die ihre Kinder mit geschickten Marketingtricks lockt. Die Gesundheit der Kinder darf nicht zwischen den Interessen der Industrie zerrieben werden. Die Politik muss den Stillstand beenden und die Gesundheit der Jüngsten in unserer Gesellschaft durch ein starkes Gesetz schützen.  

Offener Brief


GOZ = Gebührenordnung 2. Klasse

Die Bundeszahnärztekammer registriert, dass das Bundesjustizministerium (BMJ) einen Referentenentwurf für eine spürbare Steigerung der Rechtsanwaltsvergütung vorgelegt hat. Die Anwaltsgebühren wurden zuletzt 2021 erhöht. Das BMJ nimmt seine Pflicht wahr, die wirtschaftliche Entwicklung zu beobachten und die Vergütung der Anwaltschaft anzupassen. 

Die Gebühren der Zahnärzte wurden hingegen seit 1988 (sic!) nicht mehr erhöht. Das BMG verweigert seit Jahren die dringend notwendige Anpassung.

Die Begründung des BMJ für die Erhöhung bei den Rechtsanwälten lassen sich 1:1 auf die Zahnärzteschaft übertragen: ein erheblich gestiegener Kostendruck durch den Anstieg von Energie- und weiteren Sachkosten sowie die Notwendigkeit einer auskömmlichen Vergütung, um die Niederlassung auch in strukturschwachen Regionen zu gewährleisten.

Die Bundeszahnärztekammer fordert die Bundesregierung auf, endlich eine Anpassung der GOZ anzugehen.


gematik 2.0 mit guten Ansätzen

Laut Referentenentwurf zum Gesundheits-Digitalagentur-Gesetz (GDAG) soll die gematik GmbH in die „Digitalagentur Gesundheit“ umgewandelt werden. Die Geschäftsanteile sollen erhalten bleiben, die BZÄK bleibt somit Mitgesellschafter. Auf gesetzliche Fristen für neue Anwendungen soll verzichtet werden; stattdessen erfolgt die Planung mit den Gesellschaftern. Grundsätzlich ist beides zu begrüßen. Aus Sicht der BZÄK ist allerdings notwendig, dass die alten Gesellschafteranteile wieder eingerichtet werden, so dass echte Mehrheitsentscheidungen möglich sind (das BMG ist mit 51Prozent Hauptgesellschafter und kann Entscheidungen mit einfacher Mehrheit gegen alle anderen neun Organisationen treffen).

Die gematik soll des Weiteren mehr Befugnisse erhalten. Sie soll eine zentrale Verantwortlichkeit im Sinne einer „Ende-zu-Ende“-Verantwortung übernehmen. Damit soll sie bei Störungen schneller eingreifen und Probleme lokalisieren können. In bestimmten Fällen soll die gematik vom bisherigen Marktmodell abweichen und selbst Komponenten und Dienste betreiben können. Das BMG soll der gematik per Rechtsverordnung neue Aufgaben übertragen können. Auch hier sieht die BZÄK die Gefahr, dass weitgreifende Entscheidungen ohne die Ausführenden getroffen werden.

Auf die Hersteller von Praxisverwaltungssystemen (PVS) kommen weitere Pflichten zu. Ein schneller und reibungsloser Wechsel des PVS soll leichter möglich sein, die Mitwirkungspflicht der PVS-Hersteller soll erhöht werden.


Vorbildliche Projekte einer barrierefreien ambulanten Gesundheitsversorgung prämiert

Dr. Guido Elsäßer, BZÄK-Ausschuss für inklusive Zahnmedizin, ist im Juni mit seiner Praxis vom Bundesminister für Arbeit und Soziales, Hubertus Heil, mit dem Bundesteilhabepreis 2023 ausgezeichnet worden.


Allianz für Gesundheitskompetenz

Mit einer Zukunftswerkstatt wurde am 19. Juni das siebenjährige Bestehen der Allianz für Gesundheitskompetenz gefeiert und die Roadmap Gesundheitskompetenz der Öffentlichkeit vorgestellt. Die BZÄK ist Gründungsmitglied und Partner der Allianz.

Die Allianzpartner diskutierten an Praxisbeispielen die Herausforderungen und Erfolgsfaktoren von Projekten zur Förderung der Gesundheitskompetenz. Dr. Romy Ermler, BZÄK-Vizepräsidentin, stellte die BZÄK-Fortbildung „Teach-Back­Methode“ vor: Die Online-Schulung verbessert die zahnärztliche Aufklärung.


Ausschreibung: Forschungspreis für Seltene Erkrankungen

Millionen Menschen leiden in Deutschland an einer der ca. 8.000 Seltenen Erkrankung. Der Eva Luise Köhler Forschungspreis für Seltene Erkrankungen soll Durchführung und Anschubfinanzierung eines am Patientennutzen orientierten Forschungsprojektes ermöglichen. Er ist mit 50.000 Euro dotiert. Bewerbungsfrist: 8. September 2024: www.achse-online.de. Die BZÄK ist Mitglied im Nationalen Aktionsbündnis für Menschen mit Seltenen Erkrankungen (NAMSE) und unterstützt die Aufklärung.


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