Klartext 07/26
Themen
GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz: Keine Vermischung von Berufsrecht und GKV-Recht | Jede unnötige Vorschrift kostet | Sachsen-Anhalt: Gernhardt neuer Präsident | DMS • 6 – Neue Erkenntnisse zur Mundgesundheit in Deutschland | Special Smiles: Engagement mit Wirkung | Initiative proDente | Konsens: Schnellere Berufsanerkennung nicht zulasten des Patientenschutzes | Irische Ratspräsidentschaft setzt Gesundheit als Wettbewerbsfaktor auf die Agenda
GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz:
Keine Vermischung von Berufsrecht und GKV-Recht
Die Bundeszahnärztekammer (BZÄK) vertritt die Interessen aller Zahnärztinnen und Zahnärzte in Deutschland und ist für zentrale berufsrechtliche Fragen der Zahnheilkunde zuständig.
Die BZÄK unterstützt das Ziel stabiler GKV-Beiträge. Reformen müssen jedoch versorgungsgerecht, präventionsorientiert und rechtlich klar zwischen Berufsrecht und Vertragszahnarztrecht unterscheiden.
Der im Referentenentwurf vorgesehene Fachzahnarztvorbehalt im Bereich Kieferorthopädie, der erhebliche Auswirkungen auf die Versorgung von Kindern und Jugendlichen gehabt hätte, wurde geändert. Damit bleibt die Approbation das Fundament des zahnärztlichen Berufs. Die Prüfung beziehungsweise Festlegung der allein unter GKV-Gesichtspunkten gleichwertigen Abschlüsse soll unter Einbeziehung der Bundeszahnärztekammer in Form eines Stellungnahmerechts erfolgen, um die Anliegen der vertretenen Berufsgruppe hinreichend in die Beratungen einbringen zu können. Entscheidend ist: Der Begriff der Gleichwertigkeit bezieht sich ausschließlich auf das SGB V, das Vertragszahnarztrecht und die Abrechnungsberechtigung innerhalb der GKV. Eine berufsrechtliche Gleichwertigkeit ist damit ausdrücklich nicht verbunden. Die Rechtskreise des Vertragszahnarztrechts und des Berufsrechts müssen voneinander getrennt betrachtet werden.
Die Zuständigkeit für alle berufsrechtlichen Fragen der Gleichwertigkeit von Weiterbildungsabschlüssen verbleibt unverändert bei den (Landes-)Zahnärztekammern. Die BZÄK sieht darin eine wichtige Klarstellung und eine Bestätigung der bewährten Trennung von Berufsrecht und Vertragszahnarztrecht.
Jede unnötige Vorschrift kostet
Die BZÄK begrüßt die Bürokratieabbaupläne der Bundesregierung sowie von Bundesgesundheitsministerin Nina Warken. Der Handlungsbedarf ist groß: In einer durchschnittlichen Zahnarztpraxis fallen inzwischen mehr als 24 Stunden Bürokratie pro Woche an – zulasten der Patientenversorgung.
Aus Sicht der BZÄK geht es dabei um den Abbau von Vorgaben, deren Nutzen nicht erkennbar ist. Besonders dringenden Handlungsbedarf sieht die Zahnärzteschaft bei aufwendigen und unnötigen Dokumentationspflichten sowie bei der externen Validierung von Thermodesinfektoren und Autoklaven, die ohnehin laufend überwacht und geprüft werden.
Gemeinsam haben BZÄK und KZBV Vorschläge zum Bürokratieabbau eingebracht. Dazu gehören unter anderem Erleichterungen bei Vorgaben für Medizinprodukte und Röntgen, der Abbau überflüssiger Dokumentations- und Prüfpflichten, Vereinfachungen bei Abrechnungsprüfungen sowie eine praxistaugliche Digitalisierung.
Außerdem fanden im Bundesministerium für Gesundheit einige wichtige Termine zu diesem Thema statt, bei denen unter anderem im Rahmen eines Workshop die Problematik der externen Validierung ausgiebig diskutiert werden konnte.
Dr. Doris Seiz, Vizepräsidentin der BZÄK: „Jede unnötige Vorschrift bindet Personal, verschärft den Fachkräftemangel und verteuert die Versorgung. Weniger Bürokratie bedeutet mehr Zeit für Prävention und Behandlung – und damit eine effizientere Nutzung der Ressourcen im Gesundheitswesen.“
Sachsen-Anhalt: Gernhardt neuer Präsident
Am 27. Juni wählte die Kammerversammlung der Zahnärztekammer Sachsen-Anhalt apl. Prof. Dr. Christian Gernhardt zum neuen Kammerpräsidenten, Vizepräsident wurde Dr. Matthias Richter.
DMS • 6 – Neue Erkenntnisse zur Mundgesundheit in Deutschland
Mit der aktuellen Ausgabe der Deutschen Zahnärztlichen Zeitschrift (DZZ) wurden nun die deutschsprachigen Ergebnisse der zweiten Publikationswelle der Sechsten Deutschen Mundgesundheitsstudie (DMS • 6) veröffentlicht. Sie erweitern die bisherigen Erkenntnisse zur Mundgesundheit der Bevölkerung in Deutschland.
Special Smiles: Engagement mit Wirkung
Bei den Nationalen Spielen von Special Olympics Deutschland im Juni 2026 wurden via „Healthy Athletes“ rund 2.750 Gesundheitsuntersuchungen durchgeführt. Der Bedarf an Gesundheitsangeboten für Menschen mit geistiger Behinderung bleibt hoch. Die BZÄK unterstützt das Mundgesundheitsprogramm Special Smiles®, ebenso die Kammern auf Landesebene. Besonderer Dank gilt Dr. Imke Kaschke und Dr. Christoph Hils für ihr langjähriges Engagement. Prof. Dr. Anna-Lena Hillebrecht folgt nun seit Juni Hils als Clinical Director Special Smiles® nach.
Initiative proDente
proDente veröffentlichte aktuell die Multimedia-Pressemappen:
ABC-Schützen starten zahnfreundlich
Warum Sommer für viele zur Abszess-Saison wird
Eigene Zähne verlängern das Leben
Konsens: Schnellere Berufsanerkennung nicht zulasten des Patientenschutzes
Der 21. Europatag der BZÄK stand im Zeichen der geplanten Reform der EU-Berufsanerkennungsrichtlinie.
Es diskutierten Robert-Martin Montag (FDP), Prof. Dr. Gregor Thüsing, LL.M. (Harvard), Arne Franke, Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände, sowie BZÄK-Vizepräsident Dr. Ralf Hausweiler. Einigkeit bestand darin, dass Europa effizientere und digitalere Anerkennungsverfahren braucht. Zugleich dürfe Beschleunigung nicht zulasten von Qualifikation, Sprachkompetenz und Patientensicherheit gehen. KI und Bürokratieabbau wurden als wichtige Hebel genannt.
Irische Ratspräsidentschaft setzt Gesundheit als Wettbewerbsfaktor auf die Agenda
Im Juli 2026 hat Irland die EU-Ratspräsidentschaft übernommen und rückt die Gesundheitspolitik in den Mittelpunkt der Zukunftsfragen. Gesundheit wird ausdrücklich nicht nur als sozialpolitisches Handlungsfeld verstanden, sondern als strategischer Motor für Innovation, Wettbewerbsfähigkeit und wirtschaftliche Resilienz.
Im Fokus stehen der Ausbau der Europäischen Gesundheitsunion, die Weiterentwicklung des Europäischen Gesundheitsdatenraums (EHDS), Fortschritte beim EU-Pharmapaket sowie bei der Biotechnologie- und Medizinproduktegesetzgebung.
Damit setzt Irland Impulse für einen innovationsstarken Gesundheits- und Life-Sciences-Sektor und unterstreicht die Bedeutung von Gesundheit für die Wettbewerbsfähigkeit Europas.