Klartext 08/24

Themen

Münsteraner Erklärung der Bundeszahnärztekammer | Gesundes-Herz-Gesetz: Nachbesserung dringend erforderlich | Berufsanerkennung: gleiche Herausforderungen | Unerwünschte Arzneimittelwirkungen in Zusammenhang mit Sedierung und Narkosen - Meldebogen aktualisiert | ePA für alle: Informationsveranstaltung für Zahnarztpraxen | Aktualisierung der BZÄK-Website | Initiative proDente


Demografischer Wandel, Fachkräftemangel und überlastete Sozialversicherungssysteme
Münsteraner Erklärung der Bundeszahnärztekammer

Aufgrund einer sich dramatisch verschärfenden demografischen Situation sehen sich Gesellschaft und Politik mit Finanzierungsfragen sowie die Arbeitsmärkte mit einem nie dagewesenen Fachkräftemangel konfrontiert. Der Vorstand der Bundeszahnärztekammer (BZÄK) hat auf seiner Klausurtagung 2024 diese Fragen und mögliche Lösungsansätze diskutiert. Die Kernbotschaften:

Mehr Eigenverantwortung in der reformierten Dualität
Ein reformiertes duales Krankenversicherungssystem sollte gesetzliche und private Krankenversicherung stärken. Ein solides System, in dem Eigenverantwortung der Bürgerinnen und Bürger ein größeres Gewicht erhält, die Grundversorgung durch eine nachhaltige Reform auf der Einnahmen- wie der Ausgabenseite qualitativ auf einem angemessenen Niveau erhalten bleibt.

Fachkräftemangel: Nachhaltige Maßnahmen der Gewinnung und Sicherung
Dramatisch sind die Vorhersagen für das (zahn-)medizinische Fachpersonal. Neben einer aktivierenden Arbeitsmarktpolitik, der Begrenzung von Sozialversicherungsbeiträgen und weiteren allgemeinpolitischen Überlegungen müssen die Praxen von Aufwand befreit werden. Adäquate Gehälter und Arbeitszeiten sind zudem Maßnahmen in den Praxen selbst, müssen aber ermöglicht werden. Die Anwerbung von ausländischen Fachkräften muss ethischen Standards entsprechen.

Es ist ein gemeinsamer Kraftakt von Politik, Gesellschaft und den Akteuren im Gesundheitswesen erforderlich, um Lösungen mit Potential erfolgreich umzusetzen.

Zur Münsteraner Erklärung im Wortlaut:
https://www.bzaek.de/fileadmin/PDFs/m/Muensteraner_Erklaerung_kurz.pdf


Gesundes-Herz-Gesetz: Nachbesserung dringend erforderlich

Zahnärztliches Potential bei Ernährung, Tabakentwöhnung und beim Risikofaktor Parodontitis miteinbeziehen

Das Bundeskabinett hat sich am 28. August mit dem „Gesundes-Herz-Gesetz“ (GHG) befasst, das insgesamt noch einer grundsätzlichen Überarbeitung bedarf.

Zur Vorbeugung kardiovaskulärer Ereignisse sollte zudem die Möglichkeit mitbedacht werden, umfassender präventiv zu agieren und bestehende Strukturen effizienter mitzunutzen. Wenn das BMG Vorsorge und Behandlung von Herz-Kreislauf-Erkrankungen verbessern will, ist es wichtig, auch die Zahnmedizin zu inkludieren:

1. Herz-Kreislauf-Erkrankungen werden durch viele Faktoren begünstigt, ein wissenschaftlich belegter Risikofaktor ist Parodontitis. Sie erhöht das Risiko für Schlaganfälle oder Herzinfarkte signifikant. Diese Volkskrankheiten werden zu oft isoliert betrachtet. Es ist wichtig, dass Fachrichtungen zusammenarbeiten. Der bedeutende Risikofaktor der Parodontalerkrankungen muss in den Gesetzesentwurf aufgenommen und die Prävention und Behandlung dieser Erkrankungen ausreichend finanziert werden.

2. Auch beim Punkt Tabakentwöhnung und Ernährung sollte die Zahnmedizin einbezogen werden, denn dies sind seit Jahren intensive Beratungspunkte in den Zahnarztpraxen. Die Zahnmedizin setzt sich schon lange verstärkt mit den Themen Rauchen und auch Ernährung auseinander, hat diverse fachliche Kooperationen und etliche Unterlagen und Leitfäden dazu. In beiden Themen ist die Zahnmedizin tief involviert. Hier dürfen nicht nur die Strukturen in der Gesetzlichen Krankenversicherung bedacht werden, auch in der PKV müssen diese Leistungen eine Rolle spielen und im Kontext einer GOZ-Novelle angepasst und entsprechend honoriert werden.

3. Bei der Aufklärung über die Risiken des Rauchens und die Raucherentwöhnung sowie bei der Beratung zur Ernährung kann die Zahnärztin oder der Zahnarzt eine bedeutende Rolle spielen. Denn 72 Prozent der Erwachsenen gehen mindestens einmal pro Jahr zur zahnärztlichen Kontrolluntersuchung und durchschnittlich 90 Prozent gehen immer zum selben Zahnarzt.
Dieses Vertrauensverhältnis bietet enorm gute Chancen, gesundheitsbewusstes Verhalten zu fördern.

Ein Positionspapier der BZÄK liegt bereits seit Monaten im BMG.


Berufsanerkennung: gleiche Herausforderungen

In der Plenarsitzung vor der Sommerpause hat der Bundesrat einen von Bayern initiierten Entschließungsantrag zur „Beschleunigung der Verfahren zur Anerkennung von Ärztinnen und Ärzten mit ausländischer Ausbildung“ gefasst.

Zurzeit findet zunächst eine Aktenprüfung der Gleichwertigkeit von Ausbildungen aus Drittländern statt. Genügt diese den Ansprüchen nicht oder ist der Kenntnisstand nicht klar, wird erst eine Kenntnisprüfung initiiert. Der Prozess, in dem die Betroffenen darauf warten, ihren Beruf ausüben zu dürfen, wird dadurch unnötig in die Länge gezogen. Da eine Vielzahl dieser Anerkennungsverfahren ohnehin in einer Kenntnisprüfung münden, erscheint es sinnvoll, in diesen Fällen direkt eine Kenntnisprüfung durchzuführen. Obwohl die Zahnärzteschaft in dem Antrag nicht namentlich aufgeführt wird, muss klar sein, dass die geforderte Beschleunigung zur Berufsanerkennung auch für Zahnärztinnen und Zahnärzte aus Drittländern gelten muss.

Die Bundeszahnärztekammer hat den Bundesminister Prof. Dr. Karl Lauterbach bereits vor Wochen im Rahmen des Stellungnahmeverfahrens zur Novelle der Zahnärztlichen Approbationsordnung (ZApprO) aufgefordert, die Anerkennungsverfahren entsprechend zu beschleunigen, ohne dabei die Sicherheit der Patientinnen und Patienten zu gefährden, und entsprechende Vorschläge unterbreitet. Umso mehr begrüßt sie es, dass der Bundesrat sich dieser wichtigen Angelegenheit annimmt. Voll erfolgreich wird die Entschließung aber nur, wenn auch Zahnärztinnen und Zahnärzte in dem Prozess berücksichtigt werden.


Unerwünschte Arzneimittelwirkungen in Zusammenhang mit Sedierung und Narkosen - Meldebogen aktualisiert

Jeder Zahnarzt und jede Zahnärztin ist verpflichtet, bekannte und nicht bekannte Nebenwirkungen aller eingesetzten Arzneimittel an die Arzneimittelkommission Zahnärzte zu melden. Aus den Meldungen können Hinweise auf seltene, bislang unbekannte Nebenwirkungen auf chargenbezogene Häufungen oder auf Veränderungen der Art oder Schwere bekannter Nebenwirkungen gewonnen werden.

Um den Vorgang zu erleichtern wurden die Bögen komplett überarbeitet, sie können digital ausgefüllt und per E-Mail an die AKZ gesendet werden. Die Dokumente stehen unter: www.bzaek.de/uaw.


ePA für alle: Informationsveranstaltung für Zahnarztpraxen

Ab 15. Januar 2025 wird die neue elektronische Patientenakte („ePA für alle“) für gesetzlich Versicherte Realität. Dies eröffnet Chancen, stellt Praxen aber auch vor Herausforderungen. Am 11. September 2024, 17:00 - 18:30 Uhr, gibt es ein kostenloses Online-Event exklusiv für Zahnarztpraxen. Es soll dabei unterstützen, sich bestmöglich auf die „ePA für alle“ vorzubereiten. gematik, BZÄK und KZBV demonstrieren u.a., wie diese in der Praxissoftware umgesetzt werden kann. Zudem gibt es Praxisberichte und eine offene Fragerunde.

Programm und Anmeldung


Aktualisierung der BZÄK-Website

Die BZÄK hat ihre Homepage überarbeitet. Die Suche wurde umfassend optimiert, das Design überarbeitet. Zur neuen Website.


Initiative proDente

proDente bietet zum Tag der Zahngesundheit ein kostenfreies Aktionspaket: Kinderbücher (bestellbar via info@prodente.de) und digitale Angebote für Homepage bzw. Social Media für Praxen an.

Zudem wurden die Pressemappen „Tag der Zahngesundheit 2024: Gesund beginnt im Mund – von Anfang an!"  sowie „Zungenbrennen: Was ist das?“ veröffentlicht.


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