KlartextKlartext 09/21

Themen

BZÄK auf der Internationalen Dental-Schau hybrid |7 Prozent aller Zahnärztinnen und Zahnärzte behandeln noch im Rentenalter in eigener Praxis | Moderne Parodontitis-Behandlung von PKV-Patienten: Gebührenrechtliche Einordnung der S3-Leitlinie | Ratgeber für junge Zahnärztinnen und Zahnärzte |Neu: Praxis-Plakate Parodontitis #GesundabMund | 25. September ist Tag der Zahngesundheit | Handreichung zu ethisch-rechtlichen Gesichtspunkten bei zahnärztlichen Hilfseinsätzen im Ausland | Kostenloses Fortbildungsangebot für Zahnärzteschaft und Praxisteam | Europäische Kommission schlägt neue europäische Gesundheitsbehörde HERA vor | E-Evidence-Verordnung – Europäische Zahnärzte fordern Sicherstellung des Arzt- und Berufsgeheimnisses


BZÄK auf der Internationalen Dental-Schau hybrid

IDS setzt Zeichen für den Re-Start der Dental-Branche

Die Internationale Dental-Schau (IDS) findet vom 22. – 25. September in Köln statt. Die Bundeszahnärztekammer (BZÄK) ist zusammen mit ihren Partnern - Institut der Deutschen Zahnärzte (IDZ), Zahnärztliche Mitteilungen (zm), Stiftung Hilfswerk Deutscher Zahnärzte für Lepra- und Notgebiete (HDZ), Bundesverband der Zahnmedizinstudierenden in Deutschland (bdzm) und Bundesverband der zahnmedizinischen Alumni in Deutschland (BdZA) - mit einem Stand vertreten.

Zudem wird ein Ansprechpartner des Dentalmuseums Zschadraß zum BZÄK-Projekt „Dentales Erbe“ informieren. Das Standprogramm ist, wie die IDS selber, hybrid angelegt. Es gibt u.a. Informationen zu allen Fragen rund um die Praxis, ein Schwerpunkt sind die Themen „Nachwuchs, Praxisgründung und Anstellung“. Vor Ort, aber auch digital, können Fragen gestellt werden.

BZÄK-Präsident Prof. Dr. Christoph Benz äußerte sich zum Start der IDS: „Wir freuen uns, dass trotz der Schwierigkeiten durch die Pandemie die IDS 2021 stattfinden kann. Es wurde ein neues, hybrides Konzept aufgestellt, das eine Teilnahme vor Ort inklusive Hygienemaßnahmen als auch von zuhause aus ermöglicht. Somit können alle wählen, wie sie die internationalen Innovationen in Zahnmedizin und Zahntechnik erleben wollen.“

Weitere Informationen unter:

www.bzaek.de/service/veranstaltungen/ids-2021.html

https://www.ids-cologne.de/


7 Prozent aller Zahnärztinnen und Zahnärzte behandeln noch im Rentenalter in eigener Praxis

53,2 Jahre alt war die niedergelassene Zahnärzteschaft im Bundesdurchschnitt am 31. Dezember 2020.
3.387 Personen bzw. 7 Prozent aller Zahnärztinnen und Zahnärzte waren älter als 66 Jahre und damit über das Renteneintrittsalter hinaus behandelnd tätig.

Quelle: Mitgliederstatistiken der (Landes-)Zahnärztekammern


Moderne Parodontitis-Behandlung von PKV-Patienten: Gebührenrechtliche Einordnung der S3-Leitlinie

Ende 2020 hatte der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) seine „Richtlinie zur systematischen Behandlung von Parodontitis und anderer Parodontalerkrankungen“ (PAR-Richtlinie) auf den Weg gebracht sowie Änderungen der Behandlungsrichtlinie beschlossen. Grundlage waren die S3-Leitlinien „Treatment of Stage I - III Periodontitis“ (EFP) und „Die Behandlung von Parodontitis Stadium I bis III“ (dgparo).

Welche Konsequenzen sich hieraus für die Behandlung von Privatpatienten ableiten, hat der Ausschuss Gebührenrecht der Bundeszahnärztekammer analysiert. Das ausgearbeitete Papier „Gebührenrechtliche Einordnung der S3-Leitlinie „Die Behandlung von Parodontitis Stadium I bis III““ wurde auf der BZÄK-Homepage veröffentlicht:

Download Einordnung_S3_Leitlinie

Erfolgt bei der systematischen Parodontitis-Behandlung von PKV-Patienten die Umsetzung der S3-Leitlinie unter Anwendung wissenschaftlich fundierter neuer Leistungsbeschreibungen, können die Leistungen anhand der dort aufgeführten tabellarischen Auflistung berechnet werden. In dieser ist das aus der Leitlinie resultierende Leistungsgeschehen gemäß den gebührenrechtlichen Bestimmungen der Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ) für den privatzahnärztlichen Bereich dargestellt.


Ratgeber für junge Zahnärztinnen und Zahnärzte

Um den zahnärztlichen Nachwuchs auf dem Weg ins Berufsleben zu unterstützen, haben Bundeszahnärztekammer und Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung (KZBV) den Ratgeber „Schritte in das zahnärztliche Berufsleben“ erweitert. Er gibt praktische Tipps zu Praxisgründung, Berufsrecht, Praxisführung, Arbeiten im zahnärztlichen Team, Versicherungen und Finanzierung, Qualitätsmanagement, Abrechnung, gesetzlichen Regelungen.

Download Ratgeber


Neu: Praxis-Plakate Parodontitis #GesundabMund

Für Praxen stehen ab jetzt zwei Plakate zum Ausdruck in Farbe oder s/w auf der BZÄK-Aktionsseite https://download.gesund-ab-mund.de/ bereit. Sie sollen helfen, die Awareness für die Volkskrankheit Parodontitis zu erhöhen, die unbehandelt zu Zahnverlust führen kann.

Parodontalerkrankungen können zudem ernstzunehmende Gesundheitsfolgen haben. Wissenschaftlich belegte Zusammenhänge bestehen insbesondere zum Diabetes und zu Herz-Kreislauf-Erkrankungen.


25. September ist Tag der Zahngesundheit

Am 25. September ist der Tag der Zahngesundheit. Im Fokus steht dieses Jahr die Parodontitis, das Motto lautet „Gesund beginnt im Mund – Zündstoff“. Denn von dieser chronischen Entzündung des Zahnhalteapparats sind Millionen Deutsche betroffen. Oft, ohne es zu bemerken.

Betroffen von einer parodontalen Erkrankung sind jeder zweite jüngere Erwachsene, etwa zwei Drittel der jüngeren Senioren und neun von zehn älteren Senioren.

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Handreichung zu ethisch-rechtlichen Gesichtspunkten bei zahnärztlichen Hilfseinsätzen im Ausland

Oft finden Hilfseinsätze im Ausland unter schwierigen Rahmenbedingungen statt. Mitunter sind sie privat initiiert. Dies kann zu spezifischen ethischen und unter Umständen auch rechtlichen Konflikten führen. Auch der konkrete Aufgaben- und Einsatzbereich von Studierenden bei Hilfseinsätzen im Ausland wirft Fragen auf.

Vor diesem Hintergrund bietet eine aktuelle Handreichung Orientierung. Sie wurde unter Federführung von Uni. Prof. Dr. mult. Dominik Groß, Direktor des Instituts für Geschichte, Theorie und Ethik der Medizin, Aachen, in Kooperation mit der BZÄK, des AK Ethik der Deutschen Gesellschaft für Zahn-, Mund- und Kieferheilkunde (DGZMK) und Hilfsorganisationen aus dem BZÄK-Netzwerk verfasst.

Download Handreichung


Kostenloses Fortbildungsangebot für Zahnärzteschaft und Praxisteam

Mit dem neuen, kostenlosen Online-Kurs der BZÄK wird die Teach-Back-Methode erlernt. Sie ist eine Gesprächsführungstechnik, ursprünglich aus der Pädagogik, über die sichergestellt wird, dass das Patientengespräch wirklich verstanden wurde. So können Missverständnisse ausgeräumt werden. Denn tatsächlich ist ein großer Teil der Informationen auf dem Heimweg bereits vergessen.

Durch den Online-Kurs erlernen Praxen eine einfache, aber hocheffektive Gesprächsführungstechnik, die wissenschaftlich evaluiert ist. Es gibt 4 Fortbildungspunkte.

www.bzaek-teach-back.de/


Europäische Kommission schlägt neue europäische Gesundheitsbehörde HERA vor

Die Europäische Kommission hat am 14. September Pläne für eine neue EU-Behörde für die Vorsorge und Reaktion in gesundheitlichen Notlagen (Health Emergency Preparedness and Response Authority - HERA) präsentiert. HERA ist eines der Hauptelemente für den Ausbau einer europäischen Gesundheitsunion. HERA soll ab Anfang 2022 arbeiten und der EU helfen, schwerwiegende grenzüberschreitende Gesundheitsgefahren wie etwa Pandemien zu bewältigen. Außerdem soll sie sicherstellen, dass alle EU-Länder im Notfall schnellen und gleichberechtigten Zugang zu Medikamenten und Impfstoffen, aber auch zu Schutzausrüstungen, Beatmungsgeräten sowie Tests haben. HERA soll eng mit anderen europäischen und nationalen Gesundheitsbehörden, Industrie und internationalen Partnern zusammenarbeiten. Die neue EU-Behörde ist bis 2027 mit einem Budget von 6 Milliarden Euro ausgestattet. Mehr unter

https://ec.europa.eu/commission/presscorner/detail/de/ip_21_4672


E-Evidence-Verordnung – Europäische Zahnärzte fordern Sicherstellung des Arzt- und Berufsgeheimnisses

Auf europäischer Ebene sind die Beratungen über eine Verordnung über „Europäische Herausgabeanordnungen und Sicherungsanordnungen für elektronische Beweismittel in Strafsachen“, kurz E-Evidence-Verordnung, in der Schlussphase. Auf Initiative der BZÄK hat der Council of European Dentitsts (CED) den EU-Gesetzgeber aufgefordert, das Arzt- und Berufsgeheimnisses zu wahren und entsprechende Ausnahmen in der geplanten Verordnung zu verankern.  https://cedentists.eu/library/press-releases.html

Die E-Evidence-Verordnung soll es nationalen Polizei- und Justizbehörden ermöglichen, einfacher auf elektronische Beweismittel wie E-Mails oder Chat-Verläufe zuzugreifen. Strafverfolgungsbehörden sollen die Befugnis erhalten, Anbieter von Telekommunikations- und Internetdienstleistungen in EU-Mitgliedstaaten sowie Drittstaaten unmittelbar zur Herausgabe von Bestands-, Zugangs-, Transaktions- und Inhaltsdaten zu verpflichten.

Zahnärztekammern der Länder
Positionen und Statements