Klartext 09/23

Themen

Bürokratieentlastung im Gesundheitswesen: Zahnärzteschaft legt Maßnahmenkatalog zur Entlastung vor | Faktencheck i-MVZ | Fast 8 Millionen Menschen mit Schwerbehinderung in Deutschland | Teil II: Videos vom Zukunftskongress 2023 - Wo die glücklichen Zahnärztinnen arbeiten | Initiative proDente | Verordnungsvorschlag: Substanzen menschlichen Ursprungs – Konkretisierung bei autologen Anwendungen


Bürokratieentlastung im Gesundheitswesen: Zahnärzteschaft legt Maßnahmenkatalog zur Entlastung vor

Durch die erhebliche Zunahme regulatorischer Maßnahmen sind die zahnärztlichen Praxen in großem Maße von Bürokratielasten beeinträchtigt. Der medizinische Versorgungsalltag wird so durch eine Flut an Verwaltungsaufgaben beschnitten – zulasten der Patientinnen und Patienten.

Das Bundesministerium für Gesundheit plant, einen eigenen Entwurf zur Bürokratieentlastung im Gesundheitswesen vorzulegen. Ein Eckpunktepapier soll bis zum 30. September 2023 erarbeitet werden. Hierzu haben Bundeszahnärztekammer (BZÄK) und Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung (KZBV) einen gemeinsamen Maßnahmenkatalog dem BMG zur Verfügung gestellt sowie veröffentlicht.

Verwaltungsaufgaben und Bürokratie müssen dringend reduziert werden, um die freiberufliche Niederlassung wieder attraktiver zu machen. Dies belegen Daten einer Umfrage des Instituts der Deutschen Zahnärzte (IDZ).

Der Maßnahmenkatalog enthält konkrete Vorschläge, welche Reduzierungen zu einer Entlastung in den Praxen führen können.

Zum vollständigen Papier


Faktencheck i-MVZ

Großinvestorenthese:
Eine räumliche Beschränkung der Gründungsbefugnis zwischen MVZ und Trägerkrankenhaus würde die ambulanten Versorgungsstrukturen zugunsten der stationären schwächen.

Fakt:
Falsch.
Für diese These gibt es keinerlei Anhaltspunkte.
Interessant: Die postulierte Gefahr von sogenannter ‚Selbstzuweisung‘, bei der MVZ-Patienten gezielt in das Trägerkrankenhaus verwiesen werden, ist eher ein Argument für eine noch stärkere Reglementierung, zum Beispiel im Überweisungsrecht.


Fast 8 Millionen Menschen mit Schwerbehinderung in Deutschland

Am 25. September stellte der Tag der Zahngesundheit mit dem Motto „Gesund beginnt im Mund – für alle!“ vulnerable Gruppen in den Mittelpunkt.

„Mit Blick auf die aktuell fast acht Millionen Menschen mit Schwerbehinderung in Deutschland, den voraussichtlichen Anstieg der Pflegebedürftigen auf über 5,6 Millionen bis 2035 sowie eine weiter zunehmend alternde Gesellschaft sind umfangreiche sozial-und gesundheitspolitische Maßnahmenpakete – auch im Bereich der zahnmedizinischen Versorgung – zur Bewältigung dieser gesamtgesellschaftlichen Herausforderungen hin zu einer inklusiven Gesellschaft unabdingbar“ positionierte Prof. Dr. Christoph Benz, Präsident der Bundeszahnärztekammer, zusammenfassend.

www.tagderzahngesundheit.de/, twitter.com/tdz2509  und instagram.com/tdz2509.


Teil II: Videos vom Zukunftskongress 2023 - Wo die glücklichen Zahnärztinnen arbeiten

Die Vorteile von Landzahnarztpraxen erklärt der zweite Teil der Videoreihe vom Zukunftskongress 2023. Kostenfrei abrufbar stehen die Vorträge auf der gemeinsamen Homepage von BZÄK, bdzm, BdZA für einen begrenzten Zeitraum zur Verfügung auf 

berufskunde2030.de.


Initiative proDente

proDente veröffentlichte aktuell die Pressemappen

Tag der Zahngesundheit 2023: Menschen mit Handicap,

Zahnersatz: Lückenloses Bonusheft spart Geld! und

Wer macht den Zahnersatz?.


Verordnungsvorschlag: Substanzen menschlichen Ursprungs – Konkretisierung bei autologen Anwendungen

Das Europäische Parlament hat am 12. September seine Beratungen über den von der EU-Kommission vorgelegten Verordnungsvorschlag für Substanzen menschlichen Ursprungs (Substances of Human Origin, kurz: SoHO) in erster Lesung abgeschlossen. Die geltenden EU-Regelungen für menschliches Blut, Gewebe und Zellen sollen aktualisiert werden. Die Europaabgeordneten verabschiedeten mit großer Mehrheit Korrekturen, die darauf abzielen, dass Spenden von Substanzen menschlichen Ursprungs immer freiwillig und unentgeltlich sein müssen, um so eine Kommerzialisierung zu verhindern. Aus zahnärztlicher Sicht ist hilfreich, dass SoHO, die lediglich für die autologe (patienteneigene) Anwendung bestimmt sind, nicht als Verarbeitung im Sinne des Verordnungsentwurfs angesehen werden.

Abzuwarten bleibt, wie sich die Mitgliedstaaten positionieren werden und welchen Verlauf die Trilogverhandlungen nehmen werden. Beobachter rechnen jedoch damit, dass das Gesetzgebungsverfahren rechtzeitig vor den Europawahlen im Juni 2024 abgeschlossen werden wird.

Verordnungstext

EP-Pressemitteilung (engl.)


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