Klartext 09/26
Themen
Gleicher Schutz für alle Berufsgeheimnisträger | Zahnmedizinische Ausbildung in Deutschland: Kapazitäten sichern, Qualität erhalten | Nikotinbeutel: Kein falsches Signal an junge Menschen | Intraoralscan in der Zahnmedizin: Neue S2k-Leitlinie schafft verlässliche Orientierung | Umfrage: Behandlungen in Allgemeinanästhesie | Zahlen, Daten, Zahnärzteschaft | Initiative proDente: Ermler führt erneut den Vorstand | IDS 2027 | EU prüft Align Technology kartellrechtlich | Neue Regeln für die Anerkennung von Berufsqualifikationen aus Drittstaaten geplant | EU-Parlament fordert stärkere Unterstützung für Gesundheitsberufe
Gleicher Schutz für alle Berufsgeheimnisträger
Die Bundeszahnärztekammer fordert Nachbesserungen am geplanten Nachrichtendienstrecht. Der vorliegende Regierungsentwurf gewährt einigen Berufsgruppen, z.B. Geistlichen, Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten, Abgeordneten, einen absoluten Schutz vor nachrichtendienstlichen Überwachungsmaßnahmen, nicht jedoch den Heilberufen.
Wer sich in (zahn-)ärztliche Behandlung begibt, muss sich jedoch auf die Vertraulichkeit seiner Angaben verlassen können. Der Schutz des Patientengeheimnisses darf nicht von Zuständigkeiten oder Befugnissen einzelner Sicherheitsbehörden abhängen.
Sensible Gesundheitsdaten verdienen denselben Schutz wie andere geschützte Berufsgeheimnisse. Daher fordert die Bundeszahnärztekammer, Zahnärztinnen und Zahnärzte ausdrücklich in den Kreis der Berufsgeheimnisträger mit absolutem Schutz aufzunehmen.
Zahnmedizinische Ausbildung in Deutschland: Kapazitäten sichern, Qualität erhalten
Die zahnmedizinische Ausbildung in Deutschland steht vor erheblichen strukturellen Herausforderungen. Einer anhaltend hohen Nachfrage nach Studienplätzen steht eine seit Jahren weitgehend begrenzte, teilweise reduzierte Ausbildungskapazität an staatlichen Hochschulen gegenüber. Gleichzeitig besteht insbesondere in strukturschwachen und ländlichen Regionen die Gefahr einer zunehmenden zahnmedizinischen Unterversorgung.
Zahnmedizinische und wissenschaftliche Fachgesellschaften sowie Verbände betonen in einer gemeinsamen Stellungnahme die staatliche Verantwortung für eine wissenschaftsbasierte, qualitativ hochwertige und sozial gerechte Ausbildung. Dabei wird die Einheit von Forschung, Lehre und Patientenversorgung als wesentliche Voraussetzung für eine nachhaltige akademische Ausbildung hervorgehoben. Das breite Bündnis warnt: Werden die staatlichen Hochschulen nicht ausreichend finanziert, gerät ein zentraler Teil der Gesundheitsinfrastruktur unter Druck.
Der Ausbau nicht-staatlicher Studienplätze wird als mögliche Ergänzung des Ausbildungsangebots anerkannt, sollte jedoch zusätzliche Kapazitäten schaffen und nicht den notwendigen Ausbau staatlicher Hochschulen ersetzen. Für alle Ausbildungsstandorte werden einheitlich hohe Anforderungen an Finanzierung, Personal, Forschungsanbindung, Qualitätsmanagement und Krisenvorsorge gefordert. Eine national abgestimmte Bedarfsplanung und eine nachhaltige Finanzierung der zahnmedizinischen Hochschulausbildung werden als zentrale Voraussetzungen für die langfristige Sicherung der zahnmedizinischen Versorgung und für eine Handlungsfähigkeit des Gesundheitswesens in Krisen- und Notfallsituationen in Deutschland angesehen.
Nikotinbeutel: Kein falsches Signal an junge Menschen
Verbände und Fachgesellschaften fordern gemeinsam die Bundesregierung auf, das Verkaufsverbot von Nikotinbeuteln in Deutschland beizubehalten. Die Produkte bergen erhebliche Gesundheitsrisiken und werden gezielt für junge Menschen attraktiv vermarktet.
„Nikotinbeutel sind kein harmloser Lifestyle-Trend. Nikotin besitzt ein hohes Abhängigkeitspotenzial“, warnt Dr. Doris Seiz, BZÄK-Vizepräsidentin. „Nikotin wird über die Mundschleimhaut aufgenommen und hat hohes Suchtpotential. Zudem sind bereits Schädigungen der Mundgesundheit bekannt. Besonders problematisch ist der angenehme Geschmack durch fruchtige Aromen, die gezielte Vermarktung über soziale Medien und die diskrete Anwendung.“
Aus Sicht der BZÄK würde eine Zulassung die Verfügbarkeit und Sichtbarkeit der Produkte erhöhen und damit gerade Jugendlichen den Einstieg in den Nikotinkonsum erleichtern und das Risiko verharmlosen. Deshalb appelliert sie an die Bundesregierung, keine Legalisierung zu ermöglichen, sondern das bestehende Verbot konsequent umzusetzen.
Intraoralscan in der Zahnmedizin: Neue S2k-Leitlinie schafft verlässliche Orientierung
Die Arbeitsgemeinschaft der Wissenschaftlichen Medizinischen Fachgesellschaften (AWMF) hat die S2k-Leitlinie „Intraoralscan in der Zahnmedizin“ veröffentlicht, die erstmals eine wissenschaftlich fundierte Orientierungshilfe für Praxen zu Anwendung, Einsatzgebieten sowie Rahmenbedingungen bietet.
Aus Sicht der BZÄK bestätigt die Leitlinie zugleich, dass der Intraoralscan mehr ist als ein technischer Arbeitsvorgang. Durchführung und Bewertung des Scans erfordern zahnmedizinische Fachkenntnisse und sind Bestandteil von Diagnostik und Therapie. Die BZÄK hat stets die Auffassung vertreten, dass es sich beim Intraoralscan um Zahnheilkunde handelt, die ausschließlich in Hand und Verantwortung von Zahnärztinnen und Zahnärzten gehört. Dies wurde bereits im BZÄK-Positionspapier zum Intraoralscan begründet.
Die BZÄK sieht in der neuen Leitlinie einen Beitrag zur Patientensicherheit und zur qualitätsgesicherten Weiterentwicklung digitaler Verfahren in der Zahnmedizin. Gleichzeitig schafft sie mehr Rechtssicherheit für die Anwendung intraoraler Scansysteme in der täglichen Versorgung.
S2k-Leitlinie „Intraoralscan in der Zahnmedizin“
Umfrage: Behandlungen in Allgemeinanästhesie
Die DGZMK erhebt die Behandlungskapazitäten für besonders vulnerable Patientengruppen, die zahnärztlich unter Allgemeinanästhesie versorgt werden müssen – Menschen mit Behinderungen, schwer erkrankte oder geriatrische Patienten oder kleine Kinder. Zu den verfügbaren Kapazitäten fehlen bislang verlässliche Daten.
Daher führt die DGZMK im Auftrag und Benehmen mit BZÄK und KZBV eine anonyme Online-Umfrage zur Versorgungssituation durch. Der Fragebogen richtet sich insbesondere an Praxen, Krankenhäuser und Universitätskliniken, die zahnmedizinische Behandlungen unter Allgemeinanästhesie durchführen.
Zahlen, Daten, Zahnärzteschaft
Die BZÄK hat die aktuellen Mitgliederdaten der Zahnärztekammern zum Stand 31. Dezember 2025 veröffentlicht. Die Statistik zeigt die Zahl der Zahnärztinnen und Zahnärzte nach Kammern, beruflicher Stellung und Geschlecht sowie die Verteilung auf Niedergelassene, Angestellte und außerhalb von Praxen Tätige. Auch Fachzahnärztinnen und Fachzahnärzte werden gesondert ausgewiesen.
Die Daten geben einen Überblick über die Struktur der Zahnärzteschaft in Deutschland und bilden eine wichtige Grundlage für Entscheidungen. Zeitliche und regionale Vergleiche machen Entwicklungen und Unterschiede zwischen den Ländern sichtbar.
Mitgliederstatistik der (Landes-)Zahnärztekammern
Initiative proDente: Ermler führt erneut den Vorstand
Bei der Neuwahl des proDente-Vorstands am 9. September wurde Dr. Romy Ermler, Präsidentin der BZÄK, als Vorsitzende bestätigt. Stellvertretende Vorsitzende sind künftig Klaus Bartsch (VDZI), der auf Dominik Kruchen folgt, und erneut Dr. Markus Heibach (VDDI).
proDente veröffentlichte aktuell die Multimedia-Pressemappen:
Sepsis: Wenn der Zahn zum Notfall wird
Fluorid unter Beschuss: Experten warnen vor Fehlinformation
IDS 2027
Die Internationale Dental-Schau (IDS) findet vom 16. bis 20. März 2027 in Köln statt. Die BZÄK wird mit ihren Partnern vor Ort sein.
EU prüft Align Technology kartellrechtlich
Die Europäische Kommission hat eine kartellrechtliche Untersuchung gegen Align Technology mit Sitz in den USA eingeleitet. Im Fokus steht der Verdacht, dass das Unternehmen seine Intraoralscanner im Europäischen Wirtschaftsraum an seine Aligner-Marke gekoppelt und gegen die EU-Wettbewerbsvorschriften verstoßen haben könnte. Die Einleitung des Verfahrens bedeutet noch keine Vorentscheidung über einen Rechtsverstoß.
Die Kommission befürchtet, dass Align Technology seine marktführende Stellung bei transparenten Alignern in unlauterer Weise ausgenutzt haben könnte, indem es Praxen dazu zwingt, einen speziellen Scanner kaufen zu müssen.
Die Untersuchung konzentriert sich auf die restriktive Interoperabilitätsstrategie des amerikanischen Unternehmens, deren Weigerung, konkurrierende moderne Scanner für die Übermittlung digitaler Abdrücke für Invisalign-Bestellungen an Align Technology zu akzeptieren und mit anderen Interoralscannern erstellte Abdrücke entgegenzunehmen, obwohl diese Scanner branchenübliche Dateiformate verwenden.
Diese Untersuchung ist die erste förmliche kartellrechtliche Untersuchung im Medizinproduktesektor.
Neue Regeln für die Anerkennung von Berufsqualifikationen aus Drittstaaten geplant
Die Europäische Kommission hat am 15. September ihr „Fair Labour Mobility Package“ vorgelegt, um die grenzüberschreitende Arbeitsmobilität zu erleichtern, Anerkennungsverfahren innerhalb der EU stärker zu digitalisieren und zu beschleunigen. Es besteht aus fünf getrennten Legislativvorschlägen.
Für die Gesundheitsberufe besonders relevant ist der Vorschlag für eine neue Richtlinie zur Anerkennung von Qualifikationen aus Drittstaaten. Erstmals soll die automatische Anerkennung auch auf bestimmte, außerhalb der EU erworbene Berufsqualifikationen ausgeweitet werden – zunächst u.a. auf Zahnärzte-, Ärzte-, Tierärzte-, Apotheker- und Architektenschaft. Voraussetzung: der Ausbildungsgang wurde im Drittstaat von einer in der EU ansässigen, unabhängigen Qualitätssicherungsstelle („trusted review body“) geprüft und als gleichwertig mit den europäischen Mindeststandards bewertet.
Die konkrete Anerkennungsentscheidung bleibt bei den zuständigen Stellen der Mitgliedstaaten.
Der Vorschlag ist brisant, besonders die mögliche Einbindung privat organisierter Prüfstellen und die Ausweitung der automatischen Anerkennung dürften intensiv diskutiert werden. Zugleich steht er vor dem Hintergrund des wachsenden Fachkräftebedarfs, insbesondere im Gesundheitsbereich.
Faire Arbeitskräftemobilität stärken
EU-Parlament fordert stärkere Unterstützung für Gesundheitsberufe
Das Europäische Parlament hat am 17. September seinen Initiativbericht zur Bewältigung der Fachkräftekrise im Gesundheitswesen angenommen. Mit ihm setzt das Parlament ein deutliches Signal für eine nachhaltige Stärkung der Gesundheitsberufe in Europa. So fordern die Europaabgeordneten die Europäische Kommission auf, eine umfassende Strategie gegen den in allen EU-Staaten zunehmenden Fachkräftemangel im Gesundheitswesen zu entwickeln und damit die gesundheitliche Versorgung langfristig zu sichern.
Im Mittelpunkt stehen u.a. der Ausbau von Aus-, Fort- und Weiterbildung, bessere Arbeitsbedingungen, Maßnahmen zur Gewinnung und Bindung von Fachkräften sowie die stärkere Nutzung digitaler Lösungen. Zugleich setzt sich das Parlament für mehr Prävention und eine bessere Gesundheitskompetenz der Bevölkerung ein. Mit Blick auf die Zahnmedizin hebt es auch deren zentrale Rolle bei Primärversorgung und der Prävention hervor.