Klartext 10/24

Themen

Verbindliches Preisrecht ignoriert: Grundsätzlicher Regulierungsbedarf bei Aligner-Shops | GOZ kann jetzt aktualisiert werden | 6. Bericht der Zahnärztlichen Patientenberatung | apoBank und Gesundheitsorganisationen fordern mehr Rückhalt für Niedergelassene | Röntgen: Neue Richtlinien | Hinweise für schwangere Selbstständige zur besseren Absicherung ergänzt | BZÄK-Jahresbericht „Im Gespräch“ veröffentlicht | Initiative proDente | Von der Leyen stellt neue EU-Kommission vor – Kritik an designiertem EU-Gesundheitskommissar | Europäisches Parlament fordert rasche Korrekturen am EU-Rechtsrahmen für Medizinprodukte


Verbindliches Preisrecht ignoriert
Grundsätzlicher Regulierungsbedarf bei Aligner-Shops

Immer mehr private Shops bieten „Zahnbegradigungen“ mit Alignern an, versprechen ein "perfektes Lächeln" zeitsparend und preiswert. Um die „Behandlung“ möglichst billig erbringen zu können, sparen sie häufig am Kontakt zum Zahnarzt.  Nach Beobachtungen des NDR beziehen die Unternehmen nach eigenen Angaben lediglich Partnerzahnärzte ein, die eine Erstuntersuchung durchführen und einen 3D-Scan des Gebisses anfertigen. Bei manchen Anbietern kann man ein Abdruck-Set für zu Hause bestellen. Die Verlaufskontrollen finden weitestgehend digital per Foto-App statt. So können die Shops vermeintlich günstige Pauschalpreise anbieten.

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat mit Urteil vom 4. April 2024 (Az.: III ZR 38/23) entschieden, dass GOZ und GOÄ für alle ambulanten beruflichen Leistungen von (Zahn-)Ärztinnen und (Zahn-)Ärzten gelten und somit auch für juristische Personen Anwendung finden, Pauschalpreise sind daher auch für gewerbliche Aligner-Anbieter nicht zulässig. Die Internetseiten zahlreicher Aligner-Shops zeigen aber, dass die Rechtsprechung des BGH ignoriert wird. Pauschalpreise sind vielfach die Regel.

Es ist an der Zeit, dass der Gesetzgeber reagiert und dafür sorgt, dass juristische Personen, die Zahnheilkunde anbieten wollen, nicht nur dem geltenden Recht unterworfen, sondern auch stärker reguliert werden. Eine Aligner-Behandlung ohne hinreichende zahnärztliche Begleitung kann schwere Schäden im Gebiss verursachen, die nicht nur Schmerzen, sondern auch durch notwendige Folgebehandlungen hohe Kosten mit sich bringen kann.


GOZ kann jetzt aktualisiert werden

Das BMG teilte aktuell auf eine parlamentarische Anfrage mit, es sei zur Novelle der GOÄ bereit, wenn die Ärzte sich verständigt haben. Die BZÄK teilt hierauf mit: Wenn es nur an der Einigkeit der Betroffenen liegt, könne das seit langem veraltete Leistungsverzeichnis der GOZ seitens des Gesetzgebers nun angegangen werden. Die Zahnärzteschaft ist sich einig in ihrer Forderung nach einer betriebswirtschaftlichen und fachlichen Modernisierung. Liebes BMG, nutzen Sie die bei der GOÄ gewonnene Zeit und aktualisieren Sie die GOZ endlich!


6. Bericht der Zahnärztlichen Patientenberatung

Der Bericht der Zahnärztlichen Patientenberatung von Bundeszahnärztekammer (BZÄK) und Kassenzahnärztlicher Bundesvereinigung (KZBV) thematisiert dieses Jahr vulnerable Patientinnen und Patienten. 2022 und 2023 haben sich bundesweit insgesamt rund 64.000 Ratsuchende an die zahnärztlichen Beratungsstellen gewandt, 10 bis 30 Prozent der Anfragen betrafen Menschen mit besonderer Vulnerabilität. Diese Patientenschaft benötigt verstärkte Zuwendung, ihre Einschränkungen erschweren oft die Aufklärung. In vier von fünf Fällen (81 Prozent) konnten die Beratungsstellen unmittelbar weiterhelfen. Gut die Hälfte der Anfragen (56 Prozent) drehte sich um Kosten, Rechte, Leistungsansprüche.

Der BZÄK ist es wichtig, dass alle Menschen unabhängig von Alter, Behinderung, Erkrankung, sozioökonomischen Umständen einen gleichberechtigten und barrierearmen Zugang zu zahnärztlicher Behandlung und Prävention erhalten.

Die Patientenberatungsstellen der (Landes-)Zahnärztekammern und Kassenzahnärztlichen Vereinigungen bieten bundesweit eine kostenlose und fachlich unabhängige Expertenberatung. Das Angebot richtet sich an gesetzlich als auch privat Krankenversicherte. Das Beratungsangebot wird evaluiert. Bericht_Patientenberatung.pdf


apoBank und Gesundheitsorganisationen fordern mehr Rückhalt für Niedergelassene

Die Gesundheitsversorgung in Deutschland steht vor einer Bewährungsprobe: Ärzte, Zahnärzte und Apotheker arbeiten am Limit ihrer Kapazitäten, werden durch strikte Regulierung, Bürokratie und Kostendruck belastet. Gemeinsame weisen die Deutsche Apotheker- und Ärztebank (apoBank) und die zentralen Gesundheitsorganisationen auf den Wert der ambulanten Versorgung hin.
#GuteVersorgungVorOrt
Presseinformation  


Röntgen: Neue Richtlinien

Die Sachverständigen-Prüfrichtlinie für die technische Prüfung von Röntgeneinrichtungen und genehmigungsbedürftigen Störstrahlern sowie die Qualitätssicherungsrichtlinie für Abnahme- und Konstanzprüfungen wurden novelliert.
Die aktuellen Texte sind auf der BZÄK-Homepage abrufbar. Neue Richtlinien


Hinweise für schwangere Selbstständige zur besseren Absicherung ergänzt

Die Informationen für Angestellte, Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber sowie selbstständige Zahnärztinnen zu Schwangerschaft und Stillzeit wurden überarbeitet. Speziell für schwangere Selbstständige wurden umfangreiche Informationen zur Absicherung durch angepasste Versicherungen ergänzt. Die Information für Angestellte, Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber wurde insbesondere um einen Hinweis auf das Teilbeschäftigungsverbot ergänzt. Viele Praxen nutzen die Möglichkeit noch nicht, schwangere ZFA mit Tätigkeiten, für die keine unverantwortbare Gefährdung vorliegt, weiter zeitweise zu beschäftigen und ein teilweises Beschäftigungsverbot auszusprechen. Zu den FAQ


BZÄK-Jahresbericht „Im Gespräch“ veröffentlicht

Der BZÄK-Jahresbericht 2023|2024 ist erschienen. In Kurzform werden die Aufgaben und Arbeitsschwerpunkte von Juli 2023 bis Juni 2024 umrissen.
Jahresbericht


Initiative proDente

proDente veröffentlichte aktuell die Multimedia-Pressemappen „CMD: Welche Beschwerden treten auf?“ sowie einen CMD-Selbsttest, „Bonusheft für Zahnersatz: 2024 schon zur Vorsorge gewesen?“ und „Veneers: Mode-Accessoire oder zahnmedizinisch sinnvoll?“.

Die Ausschreibung für den 19. Journalistenpreis „Abdruck“ startete: Teilnehmen können Journalistinnen, Journalisten sowie Redaktionsteams aller Sparten, die in 2023 oder 2024 einen Beitrag über Zahnmedizin oder Zahntechnik veröffentlicht haben. Einsendeschluss ist der 10. Januar 2025.


Von der Leyen stellt neue EU-Kommission vor – Kritik an designiertem EU-Gesundheitskommissar

Mitte September hat Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen die designierten 26 Mitglieder der neuen EU-Kommission vorgestellt. Die künftige Kommission soll mit 11 Frauen und 16 Männern besetzt und in erster Linie der Wettbewerbsfähigkeit verpflichtet sein. Es wurden „Mission Letters“ vorgestellt, die die inhaltlichen Schwerpunkte und konkreten Zielesetzungen für die einzelnen Portfolios beschreiben. Für das Ressort Gesundheit soll der Ungar Olivér Várhely, bisheriger EU-Kommissar für Nachbarschaft und Erweiterung, zuständig sein. An der Personalie gibt es erhebliche Kritik, unter anderem werden ihm zahlreiche Verfehlungen als bisheriger EU-Kommissar vorgeworfen werden. Darüber hinaus wird seine fehlende gesundheitspolitische Expertise als problematisch angesehen. Vom 4. bis 12. November 2024 müssen sich die designierten Kommissarinnen und Kommissare den Anhörungen im Europäischen Parlament stellen. Ziel ist, dass die neue Kommission am 1. Dezember 2024 ihre Arbeit aufnimmt. Anhörungen


Europäisches Parlament fordert rasche Korrekturen am EU-Rechtsrahmen für Medizinprodukte

Am 23. Oktober hat das Plenum des Europäischen Parlaments einen gemeinsamen Entschließungsantrag „zu der dringend notwendigen Überarbeitung der Verordnung über Medizinprodukte“ angenommen, der von den Fraktionen der Europäischen Volkspartei, der Sozialdemokraten, Grünen, Liberalen und Konservativen eingebracht worden war. Angesichts fortbestehender Probleme mit dem 2017 verabschiedeten EU-Rechtsrahmen für Medizinprodukte (MDR) mahnen die Abgeordneten von der neuen EU-Kommission eine rasche Korrektur an. So fordern die Europaparlamentarier beispielsweise, dass die nach der MDR vorgesehene und höchst umstrittene Neuzertifizierung von bewährten Bestandsprodukten abgeschafft wird. Mehr


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