Klartext 12/23

Themen

Mehr interdisziplinäre Kooperationen! Schnittstellenpapier von Deutschem Pflegerat und Bundeszahnärztekammer fordert auch die Politik auf | Aktionsplan für ein diverses, inklusives und barrierefreies Gesundheitswesen | Deutscher Gesundheitsbericht Diabetes 2024 | Faktencheck i-MVZ | BZÄK-Stellungnahme zum „Impulspapier Früherkennung und Versorgung von Herz-Kreislauf-Erkrankungen“ | Richtlinie der BZÄK zur Herstellung und Anwendung von Blutprodukten in der Zahnheilkunde | Künstliche Intelligenz in der zahnärztlichen Praxis: Checkliste | Gemeinsame Stellungnahmen von BZÄK und KZBV zum Digital-Gesetz und zum Gesundheitsdatennutzungsgesetz | Kein Dumping bei Anerkennung von zahnärztlichen Abschlüssen aus Drittstaaten – Herbstvollversammlung des CED | Bekämpfung von Arzneimittelknappheit: Kommission veröffentlicht Mitteilung | EU-Gesundheitsdatenraum: Abstimmung im Parlamentsausschuss | Stellenangebot


Mehr interdisziplinäre Kooperationen!
Schnittstellenpapier von Deutschem Pflegerat und Bundeszahnärztekammer fordert auch die Politik auf

Mundgesundheit und Allgemeingesundheit stehen in engem Zusammenhang. Eine schlechte Mundhygiene kann gesundheitliche Probleme nach sich ziehen. Krankheit, Behinderung oder Pflegebedürftigkeit beeinträchtigen oft die Zahnpflege. Die Förderung der Mundgesundheit in der Pflege für Menschen mit Behinderung und pflegerischem Unterstützungsbedarf ist Aufgabe professionell Pflegender, jedoch auch eine interdisziplinäre. Deutscher Pflegerat (DPR) und Bundeszahnärztekammer (BZÄK) sehen dabei Verbesserungspotenzial, dargelegt in ihrem aktuell vorgestellten gemeinsamen Schnittstellenpapier „Mundgesundheit bei pflegerischem Unterstützungsbedarf“.

Unter den benannten Schnittstellen werden Probleme kurz skizziert, Lösungsmöglichkeiten aufgezeigt, zu mehr Kooperation und besserer Wissensvermittlung aufgerufen sowie konkrete Forderungen an die Politik eingebracht.
So fordern DPR und BZÄK:

  • das im Koalitionsvertrag angekündigte Maßnahmenpaket zur Alterszahngesundheit gemeinsam mit den Fachgesellschaften zu erarbeiten und umzusetzen,
  • in das Erarbeitungs- und Abstimmungsverfahren des geplanten „Aktionsplans für ein diverses, inklusives und barrierefreies Gesundheitswesen“ eingebunden zu werden,
  • Erweiterung der Möglichkeit des Abschlusses von Kooperationsverträgen auch mit Einrichtungen der Eingliederungshilfe (Wohneinrichtungen der Behindertenhilfe)
  • die sozialrechtlichen Voraussetzungen zu schaffen, damit Zahnärztinnen und Zahnärzte bei GKV-Patienten im Krankenhaus konsiliarisch tätig werden können, um bspw. bei einem zahnärztlichen Eingriff unter Vollnarkose eine stationäre Überwachung zu ermöglichen.

BZÄK-Präsident Prof. Dr. Christoph Benz verwies bei der Vorstellung des Papiers zudem auf die unhaltbare, defizitäre zahnmedizinische Versorgung von vulnerablen Gruppen in Vollnarkose: Pro Jahr haben etwa 110.000 Menschen in Deutschland einen dringenden Behandlungsbedarf, der nur unter Narkose stattfinden kann. Diese dringenden Behandlungen können jedoch kaum durchgeführt werden, weil die dafür notwendigen Anästhesisten und Anästhesistinnen dies nicht extrabudgetär vergütet bekommen. Das müsse politisch umgehend korrigiert werden.


Aktionsplan für ein diverses, inklusives und barrierefreies Gesundheitswesen

Mit mehr als einem Jahr Verspätung hat das BMG am 18. Oktober den „Aktionsplan für ein diverses, inklusives und barrierefreies Gesundheitswesen“ auf den Weg gebracht. Der Aktionsplan soll bis zum Sommer 2024 erarbeitet werden.

Dafür wurde vom BMG ein schriftliches Beteiligungsverfahren eingeleitet, an dem sich die Akteure in den Bereichen Diversität, Inklusion und Barrierefreiheit beteiligen können. Nach Auswertung des schriftlichen Beteiligungsverfahrens sind für Frühjahr 2024 erste Fachgespräche mit Organisationen und Verbänden geplant, um in einem partizipativen Prozess realistische und umsetzbare Ziele und Maßnahmen zu identifizieren.

Die entsprechenden zahnmedizinischen Fachgesellschaften Deutsche Gesellschaft Zahnmedizin für Menschen mit Behinderung oder besonderem medizinischen Unterstützungsbedarf (DGZMB), Deutsche Gesellschaft für AlterszahnMedizin e. V. (DGAZ) und die BZÄK werden sich beim schriftlichen Beteiligungsverfahren einbringen. Der Ausschuss Inklusive Zahnmedizin der BZÄK wird Inhalte für das Verfahren erörtern.


Deutscher Gesundheitsbericht Diabetes 2024

Der Deutsche Gesundheitsbericht Diabetes 2024 von Deutscher Diabetes Gesellschaft (DDG) und diabetesDE - Deutsche-Diabetes-Hilfe wurde publiziert. Er listet gesicherte Erkenntnisse über die Volkskrankheit und beschreibt auch „Diabetes und Erkrankungen des Zahnbetts – ein Update“ (S. 123 ff), da Wechselwirkungen und gemeinsame Risikofaktoren zwischen beiden Volkskrankheiten bestehen.

www.ddg.info/politik/veroeffentlichungen/gesundheitsbericht


Faktencheck i-MVZ

Großinvestorenthese:
Eine zeitliche Beschränkung des Bestandschutzes für i-MVZ sei rechtlich bedenklich.

Fakt:
Falsch.
Denn ein zeitlich unbefristeter Bestandsschutz ist rechtlich die Ausnahme, da er eine bestimmte Gruppe dauerhaft von Gesetzesänderungen befreien würde.
Bei Gesetzesänderungen sind daher Übergangsregelungen Usus, die Zeit bieten, eigene Rechtsverhältnisse neu zu ordnen. Die Übergangsfrist ist die rechtsstaatliche Antwort auf die Abwägung zwischen Besitzstandsrechten der i-MVZ-Betreiber und Interessen der Allgemeinheit.


BZÄK-Stellungnahme zum „Impulspapier Früherkennung und Versorgung von Herz-Kreislauf-Erkrankungen“

Der Bundesgesundheitsminister hat ein „Bundesinstitut für Prävention und Aufklärung in der Medizin“ (BIPAM) angekündigt. Das BMG definierte in diesem Zusammenhang in einem Impulspapier für die Prävention von Herz-Kreislauf-Erkrankungen (HKE) erste Aufgaben für die Behörde: die Früherkennung und Versorgung der HKE. Das BIPAM soll die präventiven Maßnahmen fachlich begleiten.

Die Idee, Prävention in der Gesundheitsversorgung zu zentralisieren, findet nicht nur Zustimmung, viele Akteure im Gesundheitswesen sehen Lücken im Konzept. Auch die BZÄK meldet deutlichen Nachbesserungsbedarf an. Sie hat das BMG in einer Stellungnahme aufgefordert, Parodontitis als einen wesentlichen Faktor zur Entstehung von Herz-Kreislauf-Erkrankungen im Impulspapier zu berücksichtigen sowie die neue präventionsorientierte Parodontitistherapie im Rahmen der geplanten Gesetzesinitiative als wesentlichen Baustein zu verankern. Denn Parodontitis ist eine komplexe Entzündungserkrankung, an der jeder zweite Erwachsene leidet. Sie steht in direkter Wechselwirkung mit Diabetes mellitus und nimmt Einfluss auf Herz-Kreislauf-Erkrankungen.


Richtlinie der BZÄK zur Herstellung und Anwendung von Blutprodukten in der Zahnheilkunde

Mit der Änderung des Transfusionsgesetzes 2019 wurde klargestellt, dass Zahnärztinnen und Zahnärzte geringfügige Mengen Blut entnehmen dürfen und nach Prozessierung autolog verabreichen dürfen. Gleichzeitig wurde die BZÄK verpflichtet, den Stand der Wissenschaft zur Gewinnung von Blut und zur Anwendung von Blutprodukten in der Zahnheilkunde in einer Richtlinie festzustellen. Ein Entwurf wurde von der Arzneimittelkommission Zahnärzte erarbeitet und mit den zahnmedizinischen Fachgesellschaften sowie den Bundes- und Landesbehörden abgestimmt, das gesetzlich vorgeschriebene Einvernehmen mit der zuständigen Bundesoberbehörde, dem Paul-Ehrlich-Institut, hergestellt. Mit Veröffentlichung im Bundesanzeiger am 20. November trat die erste Richtlinie der Bundeszahnärztekammer in Kraft. Diese gibt einen rechtssicheren Rahmen für die Anwendung der beschriebenen Verfahren.

Zur Richtlinie


Künstliche Intelligenz in der zahnärztlichen Praxis: Checkliste

Die BZÄK hat eine KI-Checkliste „Künstliche Intelligenz in der zahnärztlichen Praxis“ erstellt, die außerdem Rechtsrahmen und Berufsrecht für die Praxis in diesem Zusammenhang definiert. Zahnärztinnen und Zahnärzte können so vor der Anschaffung einer KI checken, worauf sie unbedingt achten sollten.

Checkliste


Gemeinsame Stellungnahmen von BZÄK und KZBV zum Digital-Gesetz und zum Gesundheitsdatennutzungsgesetz

BZÄK und KZBV unterstützen das grundsätzliche Ziel der Digitalisierung im Gesundheitswesen, wenn die Digitalisierungsmaßnahmen zu einem spürbaren Mehrwert für die Praxen und Patientenschaft sowie deren Versorgung führen. Und wenn die vorgesehenen Maßnahmen technisch ausgereift, hinreichend erprobt und wirtschaftlich, zeitlich wie organisatorisch in realistischer Weise umsetzbar sind. Dazu müssen vor allem die zahnärztliche Berufswirklichkeit und die Belange der Anwenderinnen und Anwender in den Blick genommen werden. Mit und nicht gegen die Anwendenden finden sich die besten Lösungen für die Digitalisierung des Gesundheitswesens.

Im Einzelnen bewerten BZÄK und KZBV die Regierungsentwürfe zum Digital-Gesetz und zum Gesundheitsdatennutzungsgesetz in zwei im November gemeinsam abgegebenen Stellungnahmen.

Stellungnahme zum Digital-Gesetz

Stellungnahme zum Gesundheitsdatennutzungsgesetz


Kein Dumping bei Anerkennung von zahnärztlichen Abschlüssen aus Drittstaaten – Herbstvollversammlung des CED

Am 17. November fand in Brüssel die Herbstvollversammlung des europäischen Dachverbandes der Zahnärzteschaft, des Council of European Dentists (CED), statt. Der CED billigte ein Positionspapier zur Anerkennung von in Drittstaaten erworbenen zahnärztlichen Qualifikationen. Aus Gründen des Patientenschutzes wird die Praxis einiger EU-Mitgliedstaaten scharf kritisiert, zahnmedizinische Abschlüsse aus Drittstaaten ohne Prüfung der Mindeststandards der EU-Berufsanerkennungsrichtlinie anzuerkennen. Aus Sicht des CED darf es kein Dumping bei den Anerkennungsverfahren geben.

Angenommen wurden ferner eine Stellungnahme zum Profil des Zahnarztes der Zukunft sowie eine Entschließung zu ‘Direct to Consumer’-Kieferorthopädie, Künstlicher Intelligenz und Zahnmedizin, in der sich das CED kritisch zu Alignern positioniert. Das CED warnt, dass solche Behandlungsformen keine umfassende kieferorthopädische Diagnose beinhalten und der Behandlungsfortschritt nicht angemessen überwacht wird.

Alle CED-Papiere


Bekämpfung von Arzneimittelknappheit: Kommission veröffentlicht Mitteilung

Ende Oktober stellte die Europäische Kommission die nicht-legislative Mitteilung „Addressing Medicine Shortages in the EU“ (auch als „Critical Medicines Act“ bekannt) vor. Zielsetzung ist, ab diesem Winter neuerliche Arzneimittelengpässe zu vermeiden oder zu vermindern. Dazu wurden eine Reihe von Maßnahmen dargelegt: Es soll eine Liste kritischer Arzneimittel erstellt und ein freiwilliger Solidaritätsmechanismus zum Austausch von knappen Medikamenten über Ländergrenzen hinweg geschaffen werden. Zudem sollen bestehende Regulierungen flexibel gehandhabt und eine Allianz für kritische Arzneimittel gegründet werden. Diese soll eine EU-weite Koordinierung der Akteure bei der Bekämpfung von Lieferketten-Schwachstellen, Stärkung von Industriestandorten und der Abstimmung von Finanzmitteln ermöglichen.

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EU-Gesundheitsdatenraum: Abstimmung im Parlamentsausschuss

Am 28. November haben die federführenden Ausschüsse des EU-Parlaments ENVI und LIBE über die Schaffung eines europäischen Gesundheitsdatenraums abgestimmt. Die Berichterstatter haben 74 Kompromissänderungsanträge vorlegt, der Gesetzestext wurde mit großer Mehrheit angenommen. Man spricht sich unter anderem bei der Nutzung sekundärer Gesundheitsdaten für einen Opt-Out-Mechanismus aus. Bestimmte Genom-Daten sollen nur teilbar sein, nachdem Patientin oder Patient die explizite Zustimmung gegeben hat (Opt-In). Zudem wurde der Umsetzungszeitraum auf zwei Jahre verlängert. Noch im Dezember soll das EU-Parlament im Plenum über den Gesetzestext abstimmen. Die im Rat versammelten Mitgliedsländer hingegen haben noch keinen gemeinsamen Text und es wird für die nächste Sitzung nur ein Fortschrittsbericht erwartet.

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Für unsere Verbandsgeschäftsstelle in Berlin suchen wir zum nächstmöglichen Termin eine/n Referent/in (m/w/d) für Digitalisierung zur Verstärkung.

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Dies ist der letzte Klartext in 2023. Wir danken für Ihr Interesse in den vergangenen 12 Monaten und wünschen Ihnen eine schöne Adventszeit, erholsame Weihnachtstage und einen gelungenen Start ins Jahr 2024.

Das gesamte Team der Bundeszahnärztekammer


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