Doppelstruktur und Zusatzbürokratie für Berufshaftpflicht-Versicherungen unnötig

Eine angemessene Versicherung von (Zahn)Ärzten gegen Haftpflichtansprüche aus der beruflichen Tätigkeit ist essentiell, verpflichtend und seit Jahren im Berufsrecht aller Landes-(Zahn)Ärztekammern fest verankert.

Das Berufsrecht regelt alle berufsrechtlichen Rechte und Pflichten. Verstöße gegen Berufspflichten können zu einer Geldbuße von bis zu 100.00 Euro oder zur Feststellung der Unwürdigkeit zur Ausübung des Heilberufs führen.

Mit dem Gesetz zur Weiterentwicklung der Gesundheitsversorgung (GVWG) ist geplant, einen § 95e SGB V mit völlig identischer Zielsetzung zu schaffen. Diese Regelung ist auf Grund der bereits bestehenden berufsrechtlichen Pflicht obsolet.

Es ist keine sozialrechtliche Norm parallel zur bereits bestehenden berufsrechtlichen Pflicht erforderlich - und auch wegen ihrer ordnungspolitischen Dimension abzulehnen. Denn damit würden den KVen und KZVen neue Verwaltungs- und Überwachungsaufgaben aufgebürdet und neue Administrativaufwände geschaffen, die keinerlei Zusatznutzen bringen würden.

Bundeszahnärztekammer (BZÄK), Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung (KZBV) und Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) plädieren auf Grund des negativen Aufwand-Nutzen-Verhältnisses für eine Streichung des § 95 e SGB V-E aus dem GVWG.

 

Weitere Presseinformationen

Pressemitteilung | 04.12.2024

Nach knapp 6 Jahren Studium: Mehr als zwei Drittel der Absolventen in der Zahnmedizin sind Frauen

Statistisches Jahrbuch der Bundeszahnärztekammer aktualisiert erschienen

Mehr zu Nach knapp 6 Jahren Studium: Mehr als zwei Drittel der Absolventen in der Zahnmedizin sind Frauen

Pressemitteilung | 28.11.2024

Alkohol in Desinfektionsmitteln bald verboten?

EU begibt sich auf wissenschaftlich nicht nachvollziehbare Pfade, die die Patientenversorgung gefährden könnten

Mehr zu Alkohol in Desinfektionsmitteln bald verboten?

Nachricht | 19.11.2024

Mut zur aktiven Gestaltung des Gesundheitswesens

Bundesversammlung der Bundeszahnärztekammer

Mehr zu Mut zur aktiven Gestaltung des Gesundheitswesens